Lohr Christian · Nationalrat · 2019-06-05
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen das Kommissionspostulat 19.3423 präsentieren. Es geht hier um die langfristig bezahlbare Krankenversicherung, konkret um wirksame Kostensenkungs- und Effizienzmassnahmen, basierend auf verlässlichen Modellen und Zukunftsszenarien.
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat am 3. Mai 2019 eine gleichnamige Initiative Lohr 18.477 behandelt, die nach ausführlicher Diskussion in ein Kommissionspostulat umgewandelt wurde, das wir Ihnen heute einstimmig zur Annahme empfehlen.
In diesem Kommissionspostulat geht es darum, dass der Bundesrat beauftragt wird, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie aufgrund von periodisch entwickelten Modellen und längerfristigen Szenarien schweizweit die optimale stationäre Versorgung gewährleistet werden kann. Dabei sollen die realen Patientenströme bzw. Versorgungsregionen berücksichtigt werden. Der Bund wolle sich nicht in Planungsfragen der Kantone einmischen, nahm der Bundesrat sinngemäss Stellung zu diversen Vorstössen, welche er in den vergangenen Monaten und Jahren erhalten hat, zu Vorstössen über Über- und Fehlversorgung in den Kantonen, insbesondere im stationären Bereich. Wir haben in der Kommission einstimmig realisiert, dass hier ein Handlungsbedarf besteht und dass man dies richtig angehen muss.
Der Bundesrat stellt in Aussicht, die neuen Planungskriterien für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung noch dieses Jahr in die Vernehmlassung zu geben. Das finden wir gut und auch richtig. Durch die entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung sollen gemäss Bundesrat aber in erster Linie der effiziente Mitteleinsatz und die Qualität verstärkt werden. Wir sind aber der Meinung, dass es eben mehr braucht. Der Bund hat ja zweifellos die oberste verfassungsmässige Verantwortung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung und damit auch über die Kostenentwicklung und Finanzierung - sprich langfristig auch über Gedeih und Verderb einer unserer wichtigsten Errungenschaften in der Schweiz.
Es stellt sich dann aber schon die Frage, wie der Bund diese Aufgabe wahrnehmen kann, ob er das auch wirklich macht und ob er den Kantonen spezifische Vorgaben machen will. Dazu braucht er selber Modelle und Zukunftsszenarien, mit denen wirklich die optimale Versorgung im angebotsgesteuerten Gesundheitsmarkt entwickelt wird.
Wir wissen - wir wohnen ja auch in unseren Kantonen und nehmen die Situation dort wahr -, dass es für [PAGE 893] Kantonsregierungen, für Kantonsparlamente manchmal sehr schwierig ist, in diesem Bereich sachliche Planungen anzugehen und zukunftsgerichtet zu denken. Wir wissen ja: In den nächsten zwanzig, dreissig, vierzig Jahren sind Investitionen in der Höhe von über 60 Milliarden Franken für Spitäler geplant. Das sind riesige Summen, die eine gute, eine seriöse, eine ganzheitliche Planung brauchen.
Wir sind der Meinung, dass der Bund endlich mehr Verantwortung übernehmen muss und auch entsprechend klare Vorstellungen und Konzepte entwickeln soll. Es liegt am Bund, nicht nur die oberste Verantwortung verstärkt wahrzunehmen, sondern auch die Aufgabe, die Koordination mit den Kantonen weiter zu stärken, weiter auszubauen. Wir sind nicht der Meinung, dass wir mit diesem Postulat bewirken, dass die Kantone dann aus der Verantwortung genommen werden - überhaupt nicht. Darum geht es nicht. Aber der Bund sollte auch eine Marschrichtung vorgeben, damit klarwird, wie und wohin es gehen soll.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen unsere SGK einstimmig, ich wiederhole es noch einmal, die Annahme dieses Kommissionspostulates.