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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-06-05

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-06-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Pro-Kopf-Konsum von Erfrischungsgetränken in Europa und in der Schweiz seit Jahren rückläufig ist. Zudem ist bekannt, dass Übergewicht und Fettleibigkeit mit dem Alter zunehmen und gleichzeitig das Verlangen nach Süssem und der Konsum von Erfrischungsgetränken abnehmen. Die im Vorstoss dargestellte Relation zwischen dem Konsum von Erfrischungsgetränken und dem Übergewicht eines Teils der Bevölkerung ist daher zu einseitig und zu einfach. Wenn Massnahmen zur gesünderen Ernährung und zur Bewegung stipuliert werden sollen, dann ist es nicht zielführend, nur eine einzelne Produktegruppe so stark einzuschränken. Vielmehr wäre ein gesamtheitlicher Lösungsansatz gefragt.

Ein weiterer Fakt ist mir aufgefallen: Der Konsum von Erfrischungsgetränken macht rund 3 Prozent der täglichen Kalorienaufnahme aus. Da frage ich mich doch, warum man nicht bei den anderen 97 Prozent der Kalorien ansetzt, wenn man hier etwas machen möchte.

Noch ein Wort zur Forderung, dass der Zuckergehalt in den Erfrischungsgetränken auf weniger als 5 Prozent verringert werden soll: Die schweizerische Erfrischungsgetränkebranche hat auf freiwilliger Basis von 2005 bis 2015 den Zuckergehalt um 13 Prozent reduziert. Bis 2020 sollen es nochmals 7 Prozent sein. Ich gebe auch zu bedenken, dass einem diese Getränke, wenn man die Rezepte anpasst, nicht mehr schmecken könnten. Es ist nicht so einfach, die Rezeptur zu ändern; da muss man der Branche schon auch eine gewisse Freiheit lassen. Das Thema Zucker und die entsprechenden Herausforderungen sind der Branche bekannt. Sie senkt den Zuckergehalt ja bereits von sich aus, auch, indem sie z. B. kleinere Mengen anbietet und die neuen Getränke mit weniger Zuckergehalt stark bewirbt.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ja auch dargelegt, dass die Gespräche mit dem Verband Schweizerischer Mineralquellen und Softdrinkproduzenten usw. laufen. Ich bin der Meinung, dass diese Gespräche genügen müssen. Die Getränkehersteller haben, wie erwähnt, diese Problematik erkannt und haben in Eigenregie bereits den richtigen Weg eingeschlagen. Es braucht hier keine Gesetzesänderung und keine Regelung auf Verordnungsebene. Die Branche kann das alleine machen. Wir müssen nicht überall legiferieren, wo auch die Branche selbst etwas unternehmen kann. Zu guter Letzt muss man auch sagen, dass jeder Konsument, jeder, der etwas trinkt, für sich selber verantwortlich ist. Wir müssen nicht alles über Gesetze regeln.

Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen.