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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-16

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16

Wortprotokoll

Herr Baumann, ich glaube, Sie haben jetzt nicht ganz verstanden, was ich in meinem Votum gesagt habe. Es geht in keiner Art und Weise darum, dass jemand freigelassen wird, der psychisch krank ist, sondern es geht darum, dass man in Grenzfällen die Möglichkeit hat, eine stationäre therapeutische Massnahme anzuordnen, wenn man nicht sicher ist, ob die Verwahrung tatsächlich der gerechtfertigte Eingriff ist.

Es geht im Übrigen auch nicht um psychisch Kranke, sondern es geht eben hier gerade um Menschen mit anderen Persönlichkeitsmerkmalen, die von der Möglichkeit einer Massnahme ausgeschlossen würden. Darum geht es. Es ist nicht das Ziel des Bundesrates und auch nicht der Kommissionsmehrheit, dass Personen, die gefährlich sind, freigelassen würden. Da machen Sie dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission eine ganz böse Unterstellung.