Dittli Josef · Ständerat · 2019-06-06
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-06
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission nahm über den Bericht des Bundesrates Kenntnis von dem, was in diesem Geschäft alles gelaufen ist. Die Motion wurde ja 2014 eingereicht und dann entsprechend überwiesen. Der Bundesrat hat daraufhin in Zusammenarbeit mit den Behörden Italiens und des Kantons Tessin die Anliegen der Motion genau angeschaut und alles vertieft geprüft.
Dem Bericht konnten wir entnehmen - das habe ich auch nicht gewusst -, wie viele Grenzübergänge es im Kanton Tessin überhaupt gibt. Es sind total 22, die für die Einfuhr von Waren zugelassen sind. 16 davon werden als "klein" im Sinne der Motion eingestuft. Unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten erachtet die Eidgenössische Zollverwaltung bei 9 dieser 16 Übergänge die technische und auch operationelle Möglichkeit einer nächtlichen Schliessung als gegeben. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin vom 1. April bis zum 30. September 2017 einen Pilotversuch an drei Grenzübergängen durchgeführt. Man wollte schauen, was überhaupt die Wirkung ist, wenn man diese wirklich schliesst. Der Versuch erbrachte keine Hinweise, dass eine flächendeckende Schliessung von kleineren Grenzübergängen eine spürbare Auswirkung auf die Kriminalitätsrate im Kanton Tessin hätte. Gespräche mit Italien haben zudem gezeigt, dass eine durchgehende nächtliche Schliessung der Grenze negative Auswirkungen auf die zurzeit gute Zusammenarbeit im Bereich der Migration haben könnte.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, kleinere Grenzübergänge mit Barrieren auszurüsten und diese im Bedarfsfall zu schliessen - etwa wenn eine Alarmfahndung läuft. Ausserdem wird Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern neu signalisiert, dass sie von Kameras überwacht werden, wenn sie die Grenzen passieren; dies eben auch als Beitrag dazu, dass die Bevölkerung spürt, dass etwas getan wird und man den Dingen nicht völlig hilflos gegenübersteht. Ich verzichte darauf, aufzuzählen, welche einzelnen Grenzübergänge das sind. Aber die Kommission hat über den Bericht Kenntnis genommen, dass das Anliegen der Motion im Grundsatz als erfüllt gilt. Es ist letztlich immer auch eine Frage der Verhältnismässigkeit.
Die Massnahmen der Eidgenössischen Zollverwaltung, nämlich die Installation dieser Schranken an neun kleineren Grenzübergängen, die Installation der Videoüberwachung und deren Signalisation, sind ausreichend. Weiterführende Massnahmen könnten sich negativ auf die Zusammenarbeit mit Italien im Migrationsbereich auswirken. Wie eben auch der Pilotversuch 2017 gezeigt hat, bringt eine totale Schliessung keinen markanten Sicherheitsgewinn.
Von diesen Überlegungen des Bundesrates liess sich die Kommission leiten. Allerdings haben wir in der Kommission keine grosse Diskussion geführt. Es war eine von vielen Motionen. Es hat sich auch niemand ganz speziell mit ähnlichen Überlegungen eingebracht, sondern wir liessen uns leiten von den Überlegungen des Bundesrates. Dies hat uns dazu geführt, Ihnen die Abschreibung dieser Motion zu beantragen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auch diese Motion abzuschreiben. Ich bin sicher, dass die Verhältnismässigkeit, so wie es auch der Bundesrat aufgezeigt hat, dazu beiträgt, hier eine vernünftige und gute Lösung für die Zukunft zu finden.