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Janiak Claude · Ständerat · 2019-06-06

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-06

Wortprotokoll

Die Vorlage "Nationalstrassen 2020-2023" besteht formell aus drei Bundesbeschlüssen. Während der erste Bundesbeschluss im Nationalrat unbestritten war, gaben besonders der Ausbauschritt 2019 im zweiten Bundesbeschluss und als Folge davon der dritte Bundesbeschluss mit dem Verpflichtungskredit Anlass zu Diskussionen. In einer etwas verfahrenen Situation hat der Nationalrat schliesslich eine Hilfskonstruktion beschlossen und mehr oder weniger deutlich an uns appelliert, eine Klärung vorzunehmen. [PAGE 326]

Vor zwei Jahren, am 12. Februar 2017, haben Volk und Stände der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugestimmt. Dieser Fonds ist unbefristet und schafft die Grundlage dafür, dass dem Bund für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Umgesetzt wird die Planung der Strasseninfrastruktur über das sogenannte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (Step). Das Programm enthält alle Erweiterungsprojekte, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen langfristig sicherzustellen. Die eidgenössischen Räte können periodisch über die zu beschliessenden Kapazitätserweiterungen und die Mittel für den Unterhalt befinden. Inhalt der Vorlage sind der Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen, dann das Step Nationalstrassen mit Ausbauschritt 2019 und der Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben für den Ausbauschritt 2019 und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten.

Der Bundesrat hat den Anspruch, mit dieser Verkehrspolitik Probleme zu lösen und keine neuen zu schaffen. Die Projekte und Programme werden nach vorab festgelegten und nachprüfbaren Kriterien festgelegt - das ist ein ganz wichtiger Punkt. Daran hat sich Ihre Kommission gehalten und ist dem Bundesrat vollumfänglich gefolgt. Die Verkehrsnetze im ganzen Land müssen instand gehalten und verbessert werden. Die gesamte Bevölkerung soll auf eine funktionierende Infrastruktur zählen können. Es geht darum, unsere bewährte Politik wie bisher weiterzuführen. Um die Fondslösung für den öffentlichen Verkehr und die Strasseninfrastruktur beneiden uns manche unserer Nachbarn.

Zunächst zum Zahlungsrahmen: Das Nationalstrassennetz ist heute zwischen 35 und 45 Jahre alt. Regelmässige Unterhaltsarbeiten sind unumgänglich, wenn es in einem guten Zustand bleiben soll. Ich rufe das gerne unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Erinnerung, wenn sie sich - worin wir Schweizer ja Weltmeister sind - wieder einmal über eine Baustelle aufregen. Die hohe Belastung der Nationalstrassen führt zu einem immer grösser werdenden Aufwand für Betrieb und Unterhalt. Zum Unterhalt gehören auch Lärmschutzmassnahmen, Wildtierquerungen oder zusätzliche Verkehrsmanagementanlagen. Die Übernahme von 400 Kilometern Kantonsstrassen durch den Bund ab dem 1. Januar 2020 kostet auch viel Geld. Gesamthaft beantragt der Bundesrat für die Jahre 2020 bis 2023 einen Kredit von 8,156 Milliarden Franken. Der Nationalrat hat diesem Beschluss ohne grössere Diskussionen zugestimmt.

Nun zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen: Hier sind alle Erweiterungsprojekte enthalten, die für eine langfristige Sicherstellung des Nationalstrassennetzes nötig sind, allerdings mit verschiedenen Realisierungshorizonten. Im zweiten Bundesbeschluss werden nur diejenigen Projekte aufgenommen, die prioritär, zweckmässig und am weitesten fortgeschritten sind und einen Realisierungshorizont von 2030 haben. Damit entscheiden wir aber nicht über alle Projekte mit einem Realisierungshorizont 2030, sondern nur über diejenigen, die bis 2023 voraussichtlich baureif sind. Das Vorgehen unterscheidet sich vom Ausbauschritt 2035 der Bahninfrastruktur. Im Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen sind der Bypass Luzern, die Kapazitätserweiterung Crissier und die Umfahrung Le Locle enthalten. Der Nationalrat hat zwei weitere Projekte aufgenommen, die Umfahrung Näfels und die Umfahrung La Chaux-de-Fonds. Beide Projekte wurden als baureife Projekte von den Kantonen übernommen. Der Bundesrat sah Probleme darin, dass laut Astra das Personal fehlt, um die Projekte parallel zu realisieren. Ihre Kommission folgt hier dem Nationalrat. Auch der Bundesrat wehrt sich nicht mehr gegen die Aufnahme der beiden zusätzlichen Projekte. An der Reihenfolge der Realisierung wird sich allerdings nichts ändern.

Der Nationalrat hat zusätzlich mit dem Ausbau der Bodensee-Thurtal-Strasse, dem Muggenbergtunnel und der Lückenschliessung Zürcher-Oberland-Autobahn drei weitere Projekte in diesen Ausbauschritt aufgenommen. Ihre Kommission folgt hier dem Bundesrat und beantragt, diese Projekte zu streichen. Weil der Bund die Strassen erst im Jahre 2020 von den Kantonen übernimmt, liegt heute noch gar keine fundierte Einschätzung des Nutzens, der Kosten und der Dringlichkeit dieser drei Projekte vor. Eine Aufnahme wäre auch willkürlich, gibt es doch noch viele andere Projekte, die auch gerne in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen worden wären, aber keine Vertretung im Parlament hatten, welche die Aufnahme beantragen will. Es gilt, den vorgegebenen Ablauf einzuhalten, die Projekte zu prüfen und zu priorisieren. Der Nationalrat konnte angesichts dieser Schüsse aus der Hüfte nicht einmal über den Verpflichtungskredit abstimmen, weil er nicht wusste, wie viel die Projekte kosten. Wir sprechen hier von Hunderten von Millionen Franken.

Alle anderen Projekte müssen gleichbehandelt werden. Das Astra wird das so rasch wie möglich aufgrund der bewährten Kriterien prüfen und die entsprechenden Vorschläge unterbreiten.

Jetzt noch zum Verpflichtungskredit, dem dritten Beschluss: Für die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Projekte ist ein Verpflichtungskredit im Umfang von 1,47 Milliarden Franken notwendig. Mit den Umfahrungen Näfels und La Chaux-de-Fonds kostet es 1 Milliarde Franken mehr. Im Verpflichtungskredit sind ausserdem 2,084 Milliarden Franken für den Bau der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels enthalten. 300 Millionen Franken sind für Planungsarbeiten für noch nicht beschlossene Projekte, allenfalls auch für Landerwerb vorgesehen. Insgesamt ergibt das 5,651 Milliarden Franken, wenn Sie mit dem Nationalrat und Ihrer KVF auch die Projekte Näfels und La Chaux-de-Fonds beschliessen. Der NAF verfügt über genügend Mittel, um diese Kosten zu decken. Sollte sich eine Finanzierungslücke abzeichnen, kann der Zuschlag auf die Mineralölsteuer erhöht werden.

Für die fachgerechte Umsetzung der zusätzlichen Investitionen weist das Astra einen Mehrbedarf von zehn Stellen aus. Für die Übernahme von 400 Kilometern Kantonsstrassen hat das Astra bereits 2012 ausgewiesen, dass 49 zusätzliche Stellen plus eine zusätzliche Stelle beim Bafu benötigt werden. Wenn das Parlament entsprechend einer Motion aus dem Nationalrat beschliesst, die Personalkosten auf dem Stand 2019 einzufrieren, und gleichzeitig mehr Investitionen verlangt, ist das alles andere als kohärent.

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und in allen Punkten Ihrer Kommission zu folgen.