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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-06

Wortprotokoll

In der letzten und jetzt auch in dieser Session beraten Sie drei Vorlagen, die für die funktionierende Verkehrsinfrastruktur in unserem Land absolut entscheidend sind. Dabei geht es eben um Unterhalt, das haben wir gehört. Es geht auch um Ausbauprojekte, und zwar bei der Strasse, aber auch bei der Schiene - und im Agglomerationsverkehr, wo dann kombiniert Strassen- und Schienenlösungen vorgeschlagen werden. Es geht auch um sehr viel Geld, also um eine ganze Anzahl von Milliarden, die sich anhäufen und zum Teil auch von Ihrer Seite respektive vom Nationalrat aufgeladen worden sind. Aber ich denke, das darf man sagen: Das Geld ist in diesen Projekten gut investiert. [PAGE 330]

Eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist wichtig, auch für den Zusammenhalt in unserem Land. Das zeigt sich gerade auch in anderen Ländern, wenn sich der Staat aus der Infrastrukturpolitik zurückzieht; dann haben die Strassen Löcher, die Bahninfrastruktur ist veraltet, und die Bevölkerung hat das Gefühl, abgehängt zu werden. Da möchte der Bundesrat ganz bewusst Gegensteuer geben. Davon profitieren wir alle, wenn wir unterwegs sind, und zugleich sichert der Ausbau und der Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur natürlich auch Tausende von Arbeitsplätzen.

Der Bund hat sorgfältig geplant, wo es zusätzliche Verkehrswege braucht, und dort investieren wir. Die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir die vorhandenen Mittel gezielt einsetzen. Die Bevölkerung erwartet vom Bund aber auch, dass er alle Regionen gleichbehandelt. Deshalb hat der Entscheid des Nationalrates in der Frühjahrssession, drei zusätzliche Projekte aufzunehmen, in der Bevölkerung Reaktionen ausgelöst. Denn es gibt noch etwa zwanzig weitere grosse Projekte bei den Kantonsstrassen. Dass man ohne Quervergleich der Projekte bezüglich Nutzen, Wirksamkeit und Kosten einfach drei Projekte bevorzugt hat, war schwierig für den Zusammenhalt in unserem Land. Es ist auch, denke ich, schwierig für die Glaubwürdigkeit der Entscheide, denn Sie sagen: Wir haben die Kriterien, alle müssen diese erfüllen, wir behandeln alle gleich; es haben alle die gleichen Chancen. Deshalb bin ich froh, wenn Sie das dann in der Detailberatung dieser Vorlage noch einmal gut anschauen.

Ich möchte mich herzlich für die positive Beurteilung der Vorarbeiten der Verwaltung bedanken. Ich gebe diese Komplimente gerne weiter. In der Tat, das darf ich sagen, da steckt sehr, sehr viel Arbeit dahinter, das ist so. Ich denke, schon nur die Projekte anzuschauen, die Kriterien zu überprüfen und das dann auch mit den verschiedenen Stakeholdern noch einmal zu diskutieren - zu schauen, ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt, und die Kosten im Blick zu behalten -, das ist ein enormer Druck. Ich denke, die Verwaltung macht hier hervorragende Arbeit.

Ich komme jetzt zu den beiden einzelnen Beschlüssen, die Sie heute zu fassen haben, zuerst zum Zahlungsrahmen 2020-2023 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen: Das Nationalstrassennetz ist heute zwischen 35 und 45 Jahre alt. Es geht den Nationalstrassen nicht besser als uns allen auch; das Alter geht auch an ihnen nicht spurlos vorbei. Wenn wir das Strassennetz in einem guten Zustand erhalten und auch die Sicherheitsstandards erfüllen wollen, dann muss in den Unterhalt investiert werden, und es muss mehr investiert werden, denn die hohe Belastung der Nationalstrassen führt dazu, dass der Betrieb und der Unterhalt tendenziell immer aufwendiger und komplexer werden.

Gesamthaft beantragt Ihnen der Bundesrat für die Jahre 2020 bis 2023 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen 8,156 Milliarden Franken. Darin enthalten sind beim Betrieb z. B. die Kosten für den Winterdienst, die Reinigungsarbeiten, das Verkehrsmanagement. Beim Unterhalt geht es um weitere Anpassungen und auch um die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen, die Erstellung von Wildtierquerungen oder eben zusätzlicher Verkehrsmanagementanlagen. Das ist, wie gesagt, der Bereich Betrieb und Unterhalt. Der Nationalrat hat den Entwurf des Bundesrates am 11. März unterstützt.

Dann komme ich jetzt zum Ausbauschritt 2019 - der zweite Bundesbeschluss betrifft jetzt eben den Ausbauschritt. Dieser Ausbauschritt ist ein Teil des Step Nationalstrassen. Darin enthalten sind alle Erweiterungsprojekte, die für eine langfristige Sicherstellung nötig sind. Die Projekte werden dann den verschiedenen Realisierungshorizonten zugeteilt; also die prioritären und zweckmässigen sowie die Projekte, die am weitesten fortgeschritten sind, werden dem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt. Heute entscheiden Sie jetzt aber nicht über alle Projekte, die diesem Realisierungshorizont 2030 zugeteilt sind, sondern nur über diejenigen Vorhaben, die einen weit fortgeschrittenen Planungsstand haben. Das heisst, bei diesen Projekten geht man davon aus, dass sie bis 2023 mindestens die Baureife erlangen. Das sind eben verschiedene Horizonte, und ich denke, das ist auch ein grundlegender Unterschied zum Vorgehen bei der Bahninfrastruktur. Dort entscheiden Sie über sämtliche Projekte bis zum Ausbauschritt 2035, und hier haben Sie ein etappiertes Vorgehen.

Nun, im Ausbauschritt 2019 stehen drei Vorhaben zur Realisierung an: der Bypass Luzern, inklusive der Ergänzung Süd und der Kapazitätserweiterung Rotsee-Buchrain, dann die Kapazitätserweiterung Crissier und die Umfahrung von[NB]Le Locle.

Le Locle ist ein bisschen ein spezielles Projekt; das ist eines der drei baureifen Projekte, die der Bund eben von den Kantonen übernimmt. Man hat sich darauf geeinigt, auch mit den Kantonen, dass man Le Locle hier jetzt bereits aufnimmt, weil die Baureife dieses Projekts bereits sehr weit fortgeschritten ist.

Der Nationalrat hat dann im März entschieden, zusätzlich auch die beiden anderen Projekte, nämlich die Umfahrungen Näfels und La Chaux-de-Fonds, in den Ausbauschritt 2019 aufzunehmen, weil diese eben bereit sind. Ihre Kommission unterstützt diesen Beschluss.

Ich kann Ihnen zu diesen beiden Projekten Folgendes sagen: Sie sind baureif und wurden auch als baureife Projekte übernommen, das ist nicht das Problem. Aber das Astra hat schlicht und einfach nicht die Kapazitäten, um diese drei Projekte, also Le Locle, Näfels und La Chaux-de-Fonds, gleichzeitig umzusetzen, und deshalb sind wir so verblieben - auch wenn Sie heute diese beiden Projekte La Chaux-de-Fonds und Näfels zusätzlich aufnehmen -: Wir behalten einfach das schrittweise Vorgehen bei. Das heisst, es wird zuerst Le Locle, dann Näfels und dann La Chaux-de-Fonds realisiert. Das wurde aber mit den Kantonen abgesprochen, und ich glaube, das ist auch auf Verständnis gestossen. In diesem Sinne kann der Bundesrat der Aufnahme dieser beiden zusätzlichen Projekte zustimmen.

Der Nationalrat ist aber noch weiter gegangen; er hat darüber hinaus mit der Bodensee-Thurtal-Strasse, mit dem Muggenbergtunnel und der Zürcher-Oberland-Autobahn noch drei weitere Projekte in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen. Da muss ich Ihnen sagen: Dagegen habe ich mich schon im Nationalrat gewehrt, und zwar einfach, weil diese Projekte vom Bund noch gar nicht geprüft worden sind. Er übernimmt diese Projekte ja erst 2020 von den Kantonen. Wir können heute noch nicht einmal eine fundierte Einschätzung über Nutzen, Kosten und Dringlichkeit dieser Projekte machen. Ich habe es vorhin gesagt: Es gibt noch etwa zwanzig andere Projekte, die auch in dieser Pipeline sind, und man kann jetzt nicht einfach sagen, nein, die drei übernehmen wir. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese drei Projekte bis 2023 Baureife erlangen, wenn sie vom Bund noch nicht einmal geprüft worden sind, können Sie sich selber ausrechnen.

Das hatte dann noch dazu geführt, dass der Nationalrat, als er über den Verpflichtungskredit für diese drei Projekte beschliessen sollte, nicht einmal wusste, was sie kosten. Die Nationalräte und Nationalrätinnen wussten dann nicht einmal, welche Zahlen sie in den Verpflichtungskredit aufnehmen sollten. Das war ein bisschen ein spezieller Moment im Nationalrat; ich zumindest habe so etwas noch nie erlebt.

Ihre Kommission hat das noch einmal angeschaut. Der Bundesrat bleibt dabei: Selbstverständlich wird er beim Ausbauschritt 2023 diese drei Projekte, nebst den zwanzig anderen, vertieft prüfen. Er wird Ihnen dann in Kenntnis aller Umstände und Fakten einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Da werden Sie dann sehen, wie diese drei Projekte, wie aber eben auch die anderen geprüft wurden und welche Vorschläge Ihnen der Bundesrat dann konkret unterbreitet. In diesem Sinne kann ich Ihnen versichern, dass diese drei Projekte selbstverständlich bei diesem nächsten Schritt mit einbezogen und einer vertieften Prüfung unterzogen werden, aber mit den gleichen Kriterien und dem gleichen Standard, wie wir sie bei allen anderen Projekten auch haben.

Ich komme jetzt noch zum Verpflichtungskredit. Dieser umfasst jetzt wie gesagt den Bypass Luzern, die Kapazitätserweiterung Crissier und die Umfahrung Le Locle. Wenn Sie die beiden Umfahrungen Näfels und La Chaux-de-Fonds auch noch in den Verpflichtungskredit aufnehmen, kostet das einfach noch 1 Milliarde Franken mehr. Wir sprechen dann anstelle von 4,65 Milliarden von 5,65 Milliarden Franken. Das [PAGE 331] ist das, was Ihre Kommission Ihnen beantragt, und das kann der Bundesrat unterstützen. Einfach der Vollständigkeit halber: In diesem Verpflichtungskredit sind dann auch noch 2 Milliarden Franken vorgesehen für die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels und 300 Millionen Franken für die weiteren Planungen. Wir müssen ja auch Mittel haben, um die weiteren Planungen voranzubringen. Das ist der Umfang.

Dann sage ich gerne noch etwas zur personellen Situation. Glauben Sie nicht, dass diese Ausbau- und Unterhaltsarbeiten einfach ohne zusätzliches Personal beim Astra geleistet werden können. Ich bitte Sie einfach, Folgendes zu sehen: Es gibt jeweils die Idee eines Personalstopps, usw. Dann können wir das aber einfach nicht machen. Es geht ja jetzt nicht nur um diese Projekte, sondern es kommt hinzu, dass am 1. Januar 2020 der Bund 400 Kilometer Kantonsstrassen aufnimmt und dafür dann auch zuständig ist. Das Astra hat mir gemeldet, dass es dafür 59 zusätzliche Stellen braucht, und das Bafu braucht auch noch eine zusätzliche Stelle. Also einfach 400 Kilometer Strasse übernehmen und sagen, okay, das nehmen wir auch noch gleich ins Programm auf, das geht nicht ohne zusätzliches Personal. Ich habe das jetzt einfach einmal deponiert. Ich weiss, das ist nicht das, was Sie heute entscheiden, aber ich bin froh, wenn Sie sich dann auch daran erinnern.

Ich würde gerne noch etwas zu den, finde ich, sehr wichtigen und sehr relevanten Überlegungen, die Herr Ständerat Engler gemacht hat, sagen. Ich bin froh, dass Sie das erwähnt haben. Denn es ist schon so: Jetzt haben wir da diese Pakete, sie sind real, alle bekommen etwas und sind glücklich. Aber es gibt schon noch ein paar grundlegendere Fragen für die Zukunft. Sie haben das Verhältnis zwischen Unterhalt und Ausbau angesprochen. Ausbau ist schöner als Unterhalt. Da kommen Sie nach Hause und sagen: Ich habe euch einen Tunnel, ich habe euch eine Umfahrung gebracht. Unterhalt ist nicht wirklich attraktiv. Ich bin sehr mit Ihnen einverstanden: Wir müssen in Zukunft noch viel mehr vor Augen haben, dass jeder Ausbau die Kosten beim Unterhalt massiv steigert. Ich habe es vorhin gesagt; ich denke, der Unterhalt und der Betrieb werden tendenziell komplexer, aufwendiger, mit jedem Ausbauschritt noch einmal mehr. Wir sind jetzt schon davon ausgegangen, dass diese Unterhaltskosten um 20 Prozent zunehmen, also überproportional. Das zeigt, dass in Zukunft jeder Ausbauschritt sehr genau angeschaut werden muss, auch unter dem Aspekt Folgekosten.

Die zweite Sorge, die Sie angesprochen haben, ist die zukünftige Ausstattung des Fonds. Das ist richtig: Wir haben mit der Elektromobilität dann unter Umständen Ertragsausfälle bei der Mineralölsteuer. Das ist ja attraktiv, wir wollen die Elektromobilität fördern und sagen dann: Wir befreien euch von der Steuer. Gleichzeitig muss ja das Geld irgendwoher kommen. Wir haben die CO2-Abgabe; dazu ist jetzt noch nichts entschieden. Die ständerätliche UREK berät im Moment das CO2-Gesetz. Da gibt es noch keine Beschlüsse, die jetzt hier zur Diskussion stehen würden. Es stellt sich dann auch die Frage des Tanktourismus, die dann immer in die eine oder die andere Richtung entschieden werden kann.

Ich würde Ihre Fragestellung gerne noch etwas ausweiten. Ich denke, wir haben bei der Mobilität - das ist nicht nur Strasse, sondern das ist Strasse und Schiene - die Frage der Finanzierung, wir haben die klimapolitischen Fragen, wir haben die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, wir haben die technischen Entwicklungen. Als fünften Punkt - ich nenne ihn der Vollständigkeit halber - haben wir noch die Raumplanung. Ich denke, wir müssen alles dafür tun - und ich bin dankbar, wenn Sie uns dabei unterstützen -, diese komplexen Fragen, die ineinander hineinwirken, in Zukunft noch stärker wirklich als Gesamtherausforderung zu sehen. Am Schluss ist klar: Sie haben dann dieses Paket und das andere, und Sie haben in dieser Session auch noch die Agglomerationsprogramme zu behandeln. Die finde ich übrigens spannend, in dem Sinne, dass man dort bereits stärker in dieser Kombination denkt: Wo sind die Lösungen? Wie erreichen wir sie - und das dort, wo auch die Probleme sind? Aber ich glaube, Sie haben das sehr richtig gesagt, und ich bin mir dessen bewusst, dass das die ganz grossen Herausforderungen sind, die sich in diesem Gesamtkontext stellen.

Einfach um die Sorgen noch etwas auszuweiten: Was mir schon auch ein bisschen Sorgen macht - das ist jetzt spezifischer -, ist diese Übernahme der Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz. Das hat man entschieden, das ist so. Ich respektiere das selbstverständlich. Man sagt mir jetzt schon ab und zu, dass es da Kantone gegeben hätte, die vielleicht beim Unterhalt in den letzten Jahren, im Wissen darum, dass sie das ab 2020 - ja, ich sage jetzt mal - los sind, vielleicht etwas zurückhaltend waren. Sie haben gesagt, Herr Ständerat Engler, der Erwartungsdruck sei dann sehr gross bei den Kantonen. Da haben wir, würde ich sagen, gelinde ausgedrückt mal ein Spannungsfeld. Ich werde mir dann erlauben, wenn wir mal eine Sichtung vorgenommen haben, mindestens mit Ihrer Kommission diese Ausgangslage zu besprechen. Ich kann noch nicht sagen, in welcher Form. Im Moment nehme ich das einmal so zur Kenntnis. Schlaflose Nächte habe ich deswegen noch keine. Aber ja, es gibt auf der einen Seite den Erwartungsdruck und auf der anderen Seite vielleicht auch die Idee, dem Bund ein bisschen den Ball zuzuspielen.

Wir werden das sehr genau anschauen. Und wir werden Kriterien entwickeln müssen. Herr Ständerat Baumann hat mir erzählt, wie sie das in seinem Kanton gemacht haben. Wir werden Kriterien entwickeln müssen, wie wir damit umgehen, mit beschränkten Mitteln dafür zu sorgen, dass selbstverständlich das Notwendige gemacht, aber gleichzeitig halt auch eine Etappierung vorgenommen wird, weil wir auch nicht einfach 400 Kilometer auf einmal sanieren können oder wollen. Ich gehe ja nicht davon aus, dass die 400 Kilometer alle sanierungsbedürftig sind, aber offenbar kommt da einiges auf uns zu.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Vorbereitungsarbeiten. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und werde mich dann bei der Detailberatung noch einmal zu Wort melden.