Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-06-06
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-06-06
Wortprotokoll
Die Subkommission 1 der Finanzkommission des Ständerates ist auch zuständig für den Bereich Behörden und Gerichte. Dazu gebe ich Ihnen einen kurzen Bericht:
Ich beginne mit der Bundesversammlung: Die Bundesversammlung schliesst die Rechnung mit 9 Millionen Franken unter dem Voranschlag ab. Verantwortlich dafür war die Ausgabendisziplin, einerseits seitens des Parlamentes, andererseits aber auch seitens der Parlamentsdienste.
Bei Bundesrat und Bundeskanzlei zeigt sich eine stabile Lage. Die Leistungsziele gemäss neuem Führungsmodell für die Bundesverwaltung wurden erreicht, und auch beim Edöb, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, sind die Ziele gemäss NFB erreicht worden.
Zum Bundesgericht: Die Rechnung 2018 ist im Vergleich zur Vorjahresrechnung und im Vergleich zum Budget erfreulich. Von den Gesamteinnahmen von 15,3 Millionen Franken entfallen 14,5 Millionen Franken auf Gerichtsgebühren. Bei den Ausgaben gibt es ein kleines Wachstum von 93,081 auf 93,169 Millionen Franken, sodass der Nettoaufwand von 78,9 Millionen auf 77,8 Millionen Franken zurückgegangen ist. Die Rechnung weicht somit um 4,73 Prozent vom Voranschlag[NB]ab. [PAGE 339]
Beim Bundesstrafgericht habe ich keine speziellen Bemerkungen zu machen.
Ich komme zum Bundesverwaltungsgericht. Im Jahr 2018 wurde ein um rund 6 Prozent höherer Aufwand budgetiert als im Jahr 2017, weil das Parlament den Bestand um vier zusätzliche Richterstellen und um zwölf Gerichtsschreibende aufgestockt hat. Beim Personalaufwand konnten aber 2,2 Millionen Franken eingespart werden. Aufgrund von Projektverzögerungen fiel ein um 1 Million Franken geringerer Aufwand an. Das Personalbudget wurde beim Bundesverwaltungsgericht ausgeschöpft. Es sind neue Richterinnen und Richter eingestellt worden, gleichzeitig waren aber viele Pensionierungen zu verzeichnen. Die Neueingetretenen sind jünger und somit auch etwas kostengünstiger. Daraus resultieren die Einsparungen beim Personalaufwand des Bundesverwaltungsgerichtes.
Noch zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Diese Rechnung ist sehr klein und bietet keine grösseren Problemstellungen; dazu gibt es auch keine besonderen Bemerkungen zu machen.
Zur Bundesanwaltschaft: Im Verhältnis zum Vorjahr gibt es bei der Bundesanwaltschaft einen Minderertrag von 0,4 Millionen Franken. Das entspricht einer Differenz von 31,6 Prozent. Das steht in direktem Zusammenhang zum Wegfall der Vignettenfälle - 700 Massenfälle pro Jahr sind weggefallen. Der Aufwand lag im letzten Jahr 3,2 Millionen Franken höher. Das geht hauptsächlich auf höhere Ausgaben im Bereich der Haft-, Untersuchungs- und Strafvollzugskosten zurück.
Zum Schluss noch zum Bundespatentgericht: Hier sind Aufwand und Ertrag gleich hoch, weil das Defizit vom Institut für geistiges Eigentum getragen wird und damit letztlich von den Jahresgebühren der Patente - es sind also die Nutzer, die hier bezahlen.
So weit meine Ausführungen für diesen Bereich, ich werde dann später als Präsidentin der Subkommission 1 noch über den Bereich des EFD berichten.
[VS]