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Levrat Christian · Ständerat · 2019-06-06

Levrat Christian · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-06

Wortprotokoll

Comme vous le savez, nous sommes organisés en sous-commissions de manière à nous répartir le travail pour être le plus efficace possible. Des rapporteurs par département sont désignés à l'intérieur de ces sous-commissions et j'aimerais commencer en remerciant nos collègues Werner Hösli et Raphaël Comte pour leur collaboration décisive à l'élaboration de ce rapport.

Diese ist auch der Grund, warum der Bericht zum EJPD auf Deutsch erstattet wird.

Ich möchte zuerst festhalten, dass im EJPD im Jahr 2018 eine Aufwandzunahme von 208 Millionen Franken ausgewiesen wird. Die Rechnung schliesst mit Gesamtausgaben von 2,88 Milliarden Franken ab. Die Investitionen betrugen 62 Millionen Franken. Ich werde mich bei diesem Departement auf drei Bemerkungen beschränken, die mir relevant scheinen.

Erstens ist beim Bundesamt für Justiz festzustellen, dass die Zahl der zu erstellenden Strafregisterauszüge stark steigend ist. Heute sind es rund 2000 Strafregisterauszüge pro Tag, die erstellt werden. Man rechnet damit, dass die Zahl auf 3000 Strafregisterauszüge pro Tag steigen wird, was mit entsprechenden Investitionen gekoppelt sein wird. Offenbar, so musste Ihre Kommission feststellen, werden immer mehr Stellenbewerber aufgefordert, den Unterlagen einen solchen Strafregisterauszug beizulegen, was zusätzliche Aufwendungen beim Bund zur Folge hat. [PAGE 341]

Zweitens stellt für Ihre Kommission die Verschiebung der Investitionen beim Fedpol, die im letzten Jahr vorgesehen waren, eine Sorge dar. Diese Verschiebung der Investitionen reicht von der Lieferung von Einsatzfahrzeugen, die sich verzögert hat, bis hin zu IT-Projekten, die nicht im geplanten Zeitfenster gestartet werden konnten. Viele Informationssysteme beim Fedpol sind auch von der EU abhängig, insbesondere von der Entwicklung von Schengen/Dublin. Durch ständige Anpassungen und Erneuerungen zur Verbesserung der Interoperabilität ergeben sich oftmals zeitliche Verschiebungen. Ein Beispiel für diese zeitlichen Verschiebungen ist die Verbindung von Name und Fingerabdruck, die europaweit verbreitet werden soll, damit Mehrfachidentitäten erkannt werden können. Das Ziel des Programms wäre es, mit einem Mausklick alle Informationen zu erhalten. Heute müssen mehrere Abfragen in verschiedenen Systemen gemacht werden, um zum gleichen Ergebnis zu kommen.

Das sind letztlich alles gute Projekte, sinnvolle Projekte, doch führen diese Projektverschiebungen, die wir oft nicht zu verantworten haben, zu einer Anhäufung von Ausführungsarbeiten in einem bestimmten Zeitfenster und zu einer Überlastung des Personals beim Fedpol.

Die dritte Bemerkung betrifft das Staatssekretariat für Migration, das Mammut-Amt im Departement. Gegenüber dem vergangenen Jahr - das wurde bereits in der Eintretensdiskussion vom Herrn Bundespräsidenten erwähnt - ist in der Schweiz die Zahl der Asylgesuche weiter gesunken: Mit rund 15[NB]000 Gesuchen wurde die tiefste Zahl seit 2007 verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich ein Rückgang um fast 3000 Gesuche. Im Vergleich zum Budget hatte dies einen sehr positiven Einfluss auf die Rechnung, weil die Kosten gesamthaft mit 1,9 Milliarden rund 258 Millionen Franken tiefer waren als im Voranschlag.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten jedoch trotzdem um ungefähr 100 Millionen Franken gestiegen. Das lässt sich mit zwei Positionen begründen: Zum einen sind die Kosten für Integrationsmassnahmen aufgrund der veränderten Kostenbeteiligung des Bundes in der zweiten Vierjahresperiode 2018-2021 um nahezu 70 Millionen gestiegen. Das ist auch auf einen Entscheid dieses Parlamentes, nämlich[NB]auf die Annahme der Motion Müller Philipp 18.3408, zurückzuführen. Zum andern ist die erste Beitragszahlung an den Fonds für die innere Sicherheit der EU für die Jahre 2016 bis 2028 über 82 Millionen Franken im Jahr 2018 erfolgt. An diesen Mehraufwendungen erkennt man, dass sich die übrigen Kosten beim SEM positiv entwickelt haben. Bei den Positionen A202.0156, "Empfangs- und Verfahrenszentren", und A231.0153, "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge", liegen sie unter dem Vorjahr.

Die grösste Herausforderung für das SEM war, neben der täglichen Arbeit, sich auf die beschleunigten Verfahren ab dem[NB]1. März 2019 vorzubereiten. Wie wir es beurteilen konnten, scheint es gelungen zu sein. Die Bundesasylzentren haben den Betrieb aufgenommen.

Erfreulich aus Sicht des Amtes ist die Tatsache, dass die Schutzquote mit 60 Prozent nach wie vor hoch ist. Das ist ein Indikator für ein gut funktionierendes System, weil unbegründete Asylgesuche meistens gar nicht mehr in der Schweiz gestellt werden. Es kommen vermehrt Leute, die echte Asylgründe geltend machen können. Noch in Bearbeitung ist der Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Hier befindet man sich mit dem Renitentenzentrum in Les Verrières in einer Pilotphase; es muss dort gelingen, die Psychiatrie noch vermehrt einzubinden.

Eine allerletzte Bemerkung zum Informatik Service Center, dem EJPD-internen Informatikdienstleister (ISC-EJPD): Dort scheint sich bei der Rekrutierung von geeignetem Fachpersonal ein Problem abzuzeichnen. Es scheint, dass der Bund für junge Informatiker nicht besonders attraktiv ist. Das kann man sicher nachvollziehen. Es bleibt aber für das betroffene ISC-EJPD eine Herausforderung. Sie wurde im letzten Jahr so gelöst, dass verstärkt auf externe Dienstleister zurückgegriffen wurde. Das ist aber nicht der Sinn und Zweck des ISC-EJPD. Die Idee ist es, externe Arbeit zu internalisieren. Das muss mit der Anstellung von zusätzlichem Personal möglich sein.

Ein Wort zum Nachtrag, Herr Präsident, weil es von allgemeinem Interesse ist: Im Bundesamt für Justiz wird ein Nachtragskredit von 68,5 Millionen Franken für die Wiedergutmachung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beantragt. Per Ende der Einreichungsfrist sind 9018 Gesuche eingegangen. Auf Ende 2018 konnten 3525 Gesuche bearbeitet werden. Für 3200 Gesuche konnte der Solidaritätsbeitrag ausbezahlt werden. Die Gesuchsbehandlung kann nun[NB]beschleunigt erfolgen. Fast alle Gesuche werden im Jahr 2019 beurteilt. Im positiven Fall können 25[NB]000 Franken ausbezahlt werden. Es handelt sich beim Nachtragskredit also nicht um Mehrausgaben, sondern um eine Kreditvorverschiebung für die Jahre 2020 und 2021. Die Frage, die dieses Parlament wird lösen müssen, ist die Frage einer allfälligen Verlängerung der Frist, die damals für die Entschädigung der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen festgelegt wurde. Aber das ist eine andere Diskussion, die wir sicher in den kommenden Monaten führen werden. So viel zum EJPD.

[VS]