Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-16
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Es handelt sich hier tatsächlich um einen Kernpunkt der Revision. Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass 1971 die Grenze der bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf 18 Monate angehoben wurde und dass seither diese Grenze immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt. Es ist richtig, dass man sie ausdehnen muss. Die Mehrheit dieses Rates hat im ersten Durchgang auf 24 Monate plädiert - das auch in Übereinstimmung mit den Anträgen der Strafverfolgungsbehörden, die die Argumente der Mehrheit der Kommission teilen.
Es geht dabei um folgende Problematik: Bei einer Ausdehnung auf drei Jahre besteht natürlich die Gefahr, dass nur wenige Täter überhaupt noch einer unbedingten Gefängnisstrafe zugeführt werden können. Man befürchtet, dass es sich dann wirklich nur noch um ganz schwere Gewaltverbrecher handelt, während der Rest eben in der Regel in den Genuss einer bedingten Strafe gelangt. Das wäre für die Schweiz nicht unbedingt ein positives Signal, gerade in Zeiten, wo uns ja die Sicherheit so sehr am Herzen liegt. Die Mehrheit hat auch deshalb die bisherige Version befürwortet, weil wir ja schon den Katalog der bedingten Strafe auf alle möglichen Sanktionen ausweiten und weil wir mit dem "sursis partiel" neu nochmals ein Instrument schaffen, um möglichst tätergerechte Strafen zu fällen.
Der Entscheid in der Kommission war mit 6 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen erneut umstritten. Mit Stichentscheid des Präsidenten haben wir uns für Festhalten an den zwei Jahren entschieden. Ich empfehle Ihnen, dasselbe zu tun.