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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-06-11

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-06-11

Wortprotokoll

In der Vernehmlassung haben gewichtige Teilnehmende sowohl grundsätzliche als auch punktuelle Vorbehalte angebracht. Basierend auf diesen Ergebnissen sucht das EDA nach einem geeigneten Modell für eine nationale Menschenrechtsinstitution, das die Pariser Prinzipien erfüllen kann und sich zugleich in die Schweizer Rechtsordnung einfügt. In der Schweiz sind die Menschenrechte in der Bundesverfassung garantiert. In den letzten Monaten hat das EDA verschiedene Fragen vertieft geprüft und die Modelle anderer Staaten verglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass sich zwischen den Pariser Prinzipien der Uno und der Praxis der Global Alliance of National Human Rights [PAGE 949] Institutions in der Bewertung der nationalen Modelle teils schwer erklärbare Differenzen präsentieren. Die Vertiefungsarbeiten sollten im dritten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Die Einsetzung der neuen Institution per Anfang 2021 bleibt das Ziel. Die internationalen Empfehlungen zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution sowie zu anderen relevanten Menschenrechtsthemen haben zum Prozess beigetragen.

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