Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-11
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Es geht um das Abkommen zwischen der Schweiz und Kosovo über soziale Sicherheit. Materiell haben wir das Geschäft behandelt. Wir waren Erstrat und befinden uns in der Differenzbereinigung. Es gibt nur noch eine einzige Differenz, und diese betrifft die Frage, ob dieses Abkommen dem Referendum zu unterstellen ist oder nicht. Der Bundesrat wollte keine Unterstellung unter das Referendum. Unser Rat hat dann die Unterstellung unter das Referendum beschlossen. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt, und Ihre Kommission schlägt Ihnen nun mit 6 zu 4 Stimmen vor, dem Nationalrat zu folgen und das Abkommen nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
In der Diskussion in der Kommission ist einerseits auf die Praxis des Ständerates und des Nationalrates verwiesen worden: Entgegen dem Bundesrat beharren wir darauf, dass auch sogenannte Standardabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Dieser Fall hier, Kosovo, ist ein Standardabkommen. Der Beschluss des Ständerates wäre also eigentlich berechtigt gewesen. Nur sind zwei Elemente hinzugekommen, die hier Ihre Kommissionsmehrheit trotzdem dazu gebracht haben, dem Nationalrat zu folgen.
Zum einen ist die Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechtes bereit für die Schlussabstimmung, und dort wird die Referendumsfrage im Sinne des Parlamentes geklärt. Das heisst, in Zukunft werden auch Standardabkommen im Sozialversicherungsbereich dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Was ist nun mit dem Abkommen mit Kosovo zu tun? In der Kommission war die Argumentation entscheidend, dass im Falle des gleichartigen Abkommens mit Serbien und Montenegro das Parlament dieses Abkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstellt hatte und dies aber jetzt gemäss unserer Praxis im Falle von Kosovo tun würde. Wenn das nun zwei völlig unabhängige Staaten wären, die nichts miteinander zu tun hätten, wäre das gut vertretbar. Im Falle des Balkans, wo zwischen genau diesen beiden Staaten erhebliche Differenzen bestehen, könnte das international rechtlich zumindest falsch verstanden werden.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission wie gesagt mit 6 zu 4 Stimmen, hier dem Nationalrat zu folgen.