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Eberle Roland · Ständerat · 2019-06-11

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich für die Stellungnahme nach dem Votum der Frau Bundesrätin. Ich wollte einfach der Vollständigkeit halber noch sagen, dass dieser Antrag der Kommission, an unserer Fassung festzuhalten, in der Kommission mit 9 zu 3 Stimmen angenommen wurde.

Bei Absatz 1 Buchstabe bbis von Artikel 7a geht es um den Luchs. Der Ständerat hat den Luchs in die Kategorie der Tiere aufgenommen, deren Bestand zwischen dem 1. Februar und dem 15. März reguliert werden kann. Der Nationalrat hat diese Bestimmung ersatzlos gestrichen. Die UREK-SR schliesst sich dem Nationalrat an.

Zu Absatz 1 Buchstabe bter: Wie den Luchs hat der Ständerat den Biber bis zum 15. März für regulierbar erklärt. Der Nationalrat hat sich dieser Auffassung angeschlossen, es besteht also keine Differenz. Wer jetzt glaubte, dass die Sache mit der Anlehnung des Nationalrates an den Beschluss des Ständerates beschlossen sei, sah sich aber gewaltig getäuscht. Täuschung ist der mildeste Ausdruck, der mir zur Beschreibung dessen einfiel, was vorgefallen ist. Ich bitte um Nachsicht, Herr Präsident, wenn ich den Rahmen der simplen Berichterstattung im Differenzbereinigungsverfahren möglicherweise etwas strapaziere. Aber ich komme nicht umhin, das Vorgehen und Verhalten in diesem Husarenstück zu erläutern und auch zu kommentieren. Ich werde aber nicht die ganze Biberdebatte wiederholen.

Nur zur Erinnerung: Diese Gesetzesnorm zur Regulierung des Bibers geht auf die Standesinitiative Thurgau 15.300 zurück. Es geht und ging bei dieser Standesinitiative immer und ausschliesslich darum, die Bestände des erfolgreich wiederangesiedelten Bibers regulieren zu können. So positiv es ist, dass die Wiederansiedlung des Bibers - auch unter aktiver Unterstützung des Kantons Thurgau und aller involvierten Kreise - so erfolgreich verlaufen ist, so klar muss es sein, dass die Biberbestände so reguliert werden können, dass sie gesund bleiben, dass sie sich nicht zu stark entwickeln und dass Biber nicht Räume besiedeln, die dafür ungeeignet sind. Nebenbei geht es auch darum, dass unvermeidbare Schäden an Infrastrukturen vermindert werden können.

Die UREK des Ständerates und des Nationalrates sind der logischen Argumentationslinie gefolgt, so wie anschliessend auch die beiden Kammern. Dieser Standesinitiative wurde also von beiden Kammern Folge gegeben. Daraufhin wurde die Standesinitiative in die laufende Revision des Jagdgesetzes eingebaut, beraten, und die entsprechenden Bestimmungen wurden beschlossen. Die nächsten Schritte wurden eingeleitet und die Standesinitiative usanzgemäss als erfüllt abgeschrieben. Normalerweise hätte ich diesem Sachverhalt nichts mehr beizufügen.

Handstreichartig wurde an der Sitzung der UREK-SR vom 23. Mai nun ein eingereichter Antrag gutgeheissen, trotz fehlender Differenz zum Nationalrat eine solche wieder zu schaffen - eine etwas spezielle Ausgangslage. Ein dazu nötiger Rückkommensantrag wurde flugs und im Zeichen eines permanent angedrohten Referendums organisiert und liess meine ordnungspolitischen Argumente wirkungslos verhallen. Zu gross waren die fühlbaren Nöte und Ängste in der UREK-SR, bedingt durch ein drohendes Referendum und - ein Schelm, wer Böses dabei denkt - möglicherweise durch die bevorstehenden Ereignisse rund um ein Datum im Oktober.

Entsprechend lautete das Abstimmungsresultat in der UREK-SR: Mit 10 zu 2 Stimmen wurde Rückkommen beschlossen.

Der Rest ist schnell rapportiert: Vorbehältlich der Zustimmung der UREK-NR zum Rückkommen hat die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen - entgegen der Standesinitiative, entgegen den Entscheiden der beiden Räte -, die Regulierung des Bibers wieder aus Artikel 7a zu streichen.

Ich gebe unumwunden zu, dass meine Kommentierung nicht ganz wertfrei ist. Als Vertreter des Thurgaus, dessen Standesinitiative 15.300 beide Kammern erfolgreich passiert hat, fühle nicht nur ich mich ein wenig düpiert. Ich erachte dieses Vorgehen auch aus ordnungspolitischer Sicht als problematisch und ungeeignet, um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Parlamentes zu stärken. Ich weiss beim besten Willen nicht, wie ich diesen Rückwärtssalto zu Hause im Thurgau erklären soll. Vielleicht können Sie, Herr Luginbühl, mir das bei einem Kaffee erklären. Wirklich ernst genommen fühle ich mich nicht.

Nun zurück zur etwas emotionsloseren Abarbeitung der Differenzen: Die UREK-NR hat zwischenzeitlich dem Rückkommen zugestimmt, und dementsprechend ist der Ständerat jetzt gefordert, diese Differenz zu schaffen - oder eben nicht.