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Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-11

Wortprotokoll

Ich hätte es begrüsst, wenn die Kommission oder mindestens eine Minderheit die Gelegenheit geschaffen hätte, darüber zu diskutieren, ob es nicht angemessen wäre, in dieser Frage eine Differenz zu beseitigen; wir haben noch eine ganze Reihe davon. Hier bestünde eine Möglichkeit, dem Nationalrat entgegenzukommen und dadurch [PAGE 354] auch einen Beitrag zu einer ausgewogenen Gesetzgebung zu leisten.

Es sind inhaltlich zwei Gründe, die mich dazu bewegen, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt bei der Jagd und auch im Tierschutz gewisse Grundsätze, die nach meinem Dafürhalten sowohl für jagdbare Tiere als auch für geschützte Tiere gelten. Ein solcher Grundsatz ist, dass man Tiere nicht während der Paarungs- und der Fortpflanzungszeit bejagt. Ein weiterer Grundsatz ist, dass bei jagdbaren und nichtjagdbaren Tieren nicht führende Muttertiere vor den Jungtieren erlegt werden.

Indem man die Bejagungsdauer reduziert, also die Regulierungszeit auf die Zeit bis 31. Januar statt 31. März reduziert, würde man der Ranzzeit, der Paarungszeit, der Wölfe ausweichen. Dadurch würde man auch die Gefahr der Verwechslung zwischen adulten und jungen Tieren reduzieren. Denn je länger die Bejagung dauert, desto weniger sind diese unterscheidbar. Man kann bei der Regulierung von Tierbeständen - das gilt auch für die Wölfe - grobe Fehler machen, wenn man die Falschen erwischt.

Deshalb würde ich empfehlen, diese Differenz zu beseitigen.

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