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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-17

Wortprotokoll

Die Wahl und die Wiederwahl der zahlreichen Richterinnen und Richter der künftigen Gerichte bedarf einer fundierten Vorbereitung, und es war im Ständerat daher schnell einmal klar, dass die Bundesversammlung bei dieser intensiven und auch zeitaufwendigen Aufgabe Unterstützung brauchen würde. Das Gleiche gilt auch für eine wirksame Wahrnehmung der Oberaufsicht über die eidgenössischen Gerichte, eine Aufgabe, die mit der Schaffung des Bundesstrafgerichtes in bedeutendem Umfang zunimmt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat daher nach Lösungen gesucht, wie die Bundesversammlung bei ihrer Wahl- und Aufsichtsaufgabe unterstützt werden könnte. Sie hat in einem ersten Schritt ein Modell mit einer Justizkommission entwickelt, welches im Plenum aber keine Mehrheit fand, und kam dann auf das Modell einer Gerichtskommission, wie es jetzt vorliegt.

Die Gerichtskommission bereitet die Richterwahlen vor und unterbreitet der Bundesversammlung ihre Wahlvorschläge. Die Gerichtskommission, eine reine Parlamentskommission, soll durch einen Beirat unterstützt werden. Der Beirat setzt sich aus Fachpersonen des Rechts- und Gerichtswesens zusammen. Der Beirat steht der Gerichtskommission somit als Fachgremium zur Verfügung, besitzt aber selber keine Entscheidkompetenzen oder Antragsbefugnisse. Da die Gerichtskommission eine reine Parlamentskommission ist, bleibt die Verantwortung für die Richterwahlen also klar bei der Bundesversammlung. Dem externen Beirat kommt lediglich eine Hilfsfunktion zu, aber als Fachgremium kann er gewährleisten, dass bei der Prüfung von Richterbewerbungen das nötige Gewicht auf die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten gelegt wird. Darin liegt auch eine wesentliche Verbesserung des Richterwahlverfahrens.

Der Bundesrat hat ja bei den Wahlkompetenzen eine andere Zuständigkeit vorgesehen, konnte sich aber dem Konzept des Ständerates anschliessen, weil es sicherstellt, dass nicht eine rein politische Wahl vorgenommen wird, sondern dass auch die Fähigkeiten und Erfahrungen der Leute berücksichtigt werden. Das vorliegende Konzept trägt auch dem Willen des Bundesrates Rechnung, allerdings in anderer Form. Deshalb können wir das Konzept unterstützen.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und dann auch die Schaffung der Gerichtskommission und des dazugehörigen Beirates zu beschliessen.

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