Gutjahr Diana · Nationalrat · 2019-06-11
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-11
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. April 2019 die vom Kanton Genf am 29. Mai 2018 eingereichte Initiative beraten. Mit der Standesinitiative werden folgende zwei Punkte gefordert: Das Bundesrecht sei dahingehend zu revidieren, dass die Kantone die Einhaltung der Lohngleichheit überprüfen können und dass sie gemeinsam mit den Sozialpartnern die Lohngleichheit bei den Arbeitgebenden aktiv umsetzen können.
Die Begründung der Initiative durch den Grossrat besteht darin, dass die Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung nicht reiche, um diese durchzusetzen. Rückblickend ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann, insbesondere die Lohngleichheit, seit 1981 in der Bundesverfassung festgehalten, heute in Artikel 8 Absatz 3. Dort wird auch ausgeführt, dass die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung auf Gesetzesstufe zu konkretisieren sei. Damit ist offensichtlich, dass nicht nur dem Bund, sondern auch den Kantonen und Gemeinden diese Möglichkeiten offenstehen.
Auf Bundesebene haben wir seit 1996 das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bund hat sehr weitgehende Kompetenzen, was jedoch nicht bedeutet, dass die Kantone in dieser Frage keinen Handlungsspielraum haben. Die Kantone können gesetzgeberisch tätig werden. Sie können zwar keine weiteren Arbeitsschutzbestimmungen erlassen, weil hierfür nur der Bund zuständig ist. Den Kantonen stehen jedoch die Möglichkeiten offen, baupolizeiliche und gesundheitspolizeiliche Vorschriften zu erlassen, sie können Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit erwirken oder Vorschriften über die Sonntagsruhe verordnen. Den Kantonen steht es somit frei, sozialpolitische Ziele wie zum Beispiel die Beseitigung der Altersarmut zu verfolgen.
Ein Blick auf die zweite Forderung zeigt, dass es, wenn es sich um eine freiwillige Massnahme handeln sollte, bei der Kantone gemeinsam mit den Sozialpartnern die Lohngleichheit umsetzen können, keiner gesetzlichen Grundlage bedarf. Somit braucht es keine besondere Anpassung oder Ergänzung im vorliegenden Bundesrecht.
Die Kommission ist sich einig: Frauen und Männer sind gleichberechtigt und müssen bei gleichwertiger Arbeit Anspruch auf den gleichen Lohn haben. Das steht nicht zur Diskussion. Eine Diskriminierung kann nötigenfalls vor Gericht eingeklagt werden. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass es keine weiteren Eingriffe in die Hoheit der Kantone geben soll. Damit soll dem Föderalismus Rechnung getragen werden. Die heutige Gesetzgebung bietet bereits genügend Freiraum.
Weiter wurde diskutiert, dass das Parlament erst in der Wintersession 2018 das Gleichstellungsgesetz revidiert und verabschiedet hat. Damit wurden periodische Lohnkontrollen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden erwirkt. Mit der Annahme der Initiative würde man die Bürokratie auf 99 Prozent der 600[NB]000 Unternehmungen in der Schweiz ausweiten. Das sind notabene KMU, die oftmals familien- und inhabergeführt sind. Mit einer weiteren Anpassung würde man damit die KMU, das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, abermals einschränken, die KMU, die sich tagtäglich für unsere Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Schweiz einsetzen. Zudem hat man die Lohndeklarationspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen bereits integriert und somit sichergestellt, dass die öffentliche Hand ihrer Verpflichtung nachkommen kann.
Aus den genannten Gründen war die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass es keinen Sinn mache, noch zusätzlich ein Kontrollnetz über die Kantone zu legen.
Die Minderheit Reynard beantragt hingegen, der Standesinitiative Folge zu geben. Es sei auch mit der verabschiedeten Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht garantiert, dass sich die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern durchsetzen lasse. Die Revision tangiere nur 0,9 Prozent der Unternehmungen, und man habe keine Sanktionsmöglichkeiten. Die Arbeitnehmenden, insbesondere in Tieflohnbranchen, müssten besser geschützt werden, da heute nur 50 Prozent der Beschäftigten einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen würden, teilte die Minderheit mit.
Ich komme zum Schluss. Der Ständerat hat in der Frühjahrssession 2019 ohne Gegenantrag beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die nationalrätliche Kommission beantragt mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.