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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-06-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, beim Beschluss der Mehrheit zu bleiben und hier den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen. Da möchte ich schon ein paar Vorbemerkungen machen.

Zum einen sprechen wir von einem Volumen von 40 Milliarden Franken, wovon der Bund selber rund 20 Prozent vergibt. Von diesen 20 Prozent vergibt er 90 bis 95 Prozent an Schweizer Firmen; das schon unter dem geltenden Recht, das eigentlich viel stärker auf den Preis ausgerichtet ist. All diese Schweizer Firmen sind also heute bereits konkurrenzfähig, der grosse, grosse Teil, 90 bis 95 Prozent. Hier davon zu sprechen, dass man immer im Rückstand sei, nicht zum Zuge komme, ist schlicht und einfach daneben.

Zum andern haben wir jetzt bei diesem Beschaffungsgesetz einen Paradigmenwechsel gemacht. Wir sind genau aufgrund der Kritik, die zum Teil auch zu Recht vorgebracht wurde, von diesem reinen Preiswettbewerb weggegangen und zum Qualitätswettbewerb, zur Innovation und zur Nachhaltigkeit übergegangen. Wir mussten hier drin für die Nachhaltigkeit kämpfen, das war nicht für alle immer so klar. Gott sei Dank haben wir uns hier klar zu Sozial- und Umweltstandards bekannt und eben auch generell zur Nachhaltigkeit.

Jetzt haben wir ein gutes Gesetz. Es ist international vorzeigbar. Deutschland ist diesen Weg bereits gegangen, aber WTO-verträglich. Es hat seine Legiferierung so gemacht, dass es stimmt. Wir sind diesen Weg gegangen und setzen jetzt das Ganze mit einem Wort bei den Zusatzkriterien im obligatorischen Staatsvertragsbereich aufs Spiel, nur um hier gewissen protektionistischen Tendenzen nachzugeben. Wir setzen das Ganze aufs Spiel, weil es WTO-widrig ist, weil es selbst bei den Bilateralen I einen Passus gibt, dem es widerspricht, weil alle, die eine Offerte eingeben, nachher beim Bundesverwaltungsgericht klagen können.

Und jetzt kommt eigentlich der Hammer, vor allem für das Gewerbe: Wer muss das in der Offertstellung offenlegen? Sie als Unternehmer, die eine Offerte machen, werden Ihre Lieferketten offenlegen müssen. Denn wenn Sie einen Veredelungsprozess Ihres Produktes in einem Nachbarland haben, dann gibt es dort halt vielleicht ein anderes Niveau. Dann können Sie das mal offenlegen. Sie geben das ein bei der Offerte, Sie haben also schon einen riesigen Bürokratieaufwand. Die Vergabestelle stellt dann irgendeine Vermutung an, was hier der Zuschlag sein könnte. Dann ist einer der Anbieter nicht einverstanden und erhebt Klage. Dann darf das Bundesverwaltungsgericht das Ganze auch nochmals überprüfen - prost Nägeli! Das ist schlicht und einfach nicht umsetzbar, ein Bürokratiemonster pur und WTO-widrig. Und das machen Sie bei einem so guten Gesetz, das voll auf Nachhaltigkeit und auf gute Beschaffung ausgerichtet ist. Ohne Not setzen Sie das aufs Spiel. Ich bitte Sie wirklich, hier bei der Mehrheit zu bleiben.

Wir sind immerhin den Bestrebungen dieses Anliegens entgegengekommen. Wir haben gesagt, dass man im Ausserstaatsvertragsbereich, und der betrifft immerhin die Hälfte der Beschaffungen, dieses Kriterium berücksichtigen kann. Wir haben hier also auch einen Schritt auf die Initiantinnen und Initianten dieses Artikels zu gemacht.

Deshalb bitte ich Sie wirklich: Stimmen Sie dem Paradigmenwechsel, den wir gemacht haben, zu. Stimmen Sie einer vertraglich korrekten Gesetzgebung zu. Sie schützen damit unsere Schweizer Unternehmen. Sie riskieren nicht riesige Bürokratie, riesigen Aufwand und WTO-widriges Verhalten, und Sie schützen die Nachhaltigkeit.

Besten Dank, wenn Sie hier der Mehrheit folgen.