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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-06-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Wir sprechen über das mögliche institutionelle Rahmenabkommen mit der Europäischen Union. Der Nationalrat wird eine parallele Debatte zu einer parallelen Kommissionsmotion seiner WAK nächste Woche führen.

Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben gelangt mit dieser Kommissionsmotion im Rahmen des Stellungnahme-Verfahrens an Sie, das der Bundesrat mit verschiedenen Interessengruppen, unter anderem auch mit den parlamentarischen Kommissionen, eingeleitet hat. In diesem Zusammenhang beantragt Ihnen heute Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben, eine Kommissionsmotion zu verabschieden, die mögliche Zusatzverhandlungen oder andere geeignete Massnahmen vorsieht, um das institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union in verschiedenen Punkten zu verbessern.

Ihre Kommission hat die Frage an zwei Sitzungen behandelt. Sie hat dabei in drei Punkten zusätzliche Abklärungen machen lassen. Erstens hat sie von der Verwaltung Zusatzberichte betreffend die Frage von Nachverhandlungen verlangt: Sind Nachverhandlungen überhaupt möglich? Sind Zusatzverhandlungen möglich? Welche anderen möglichen Massnahmen bestehen? Zweitens hat sie zusätzliche Abklärungen zum Thema der staatlichen Beihilfen - ein Anliegen insbesondere der Kantone - erstellen lassen: Wo bestehen heute Differenzen? Wo bestehen Möglichkeiten? Drittens hat Ihre Kommission einen Zusatzbericht zum Thema der dynamischen Rechtsübernahme erstellen lassen, hier insbesondere zur Frage: Wie können im Fall einer dynamischen Rechtsübernahme die direktdemokratischen Entscheidprozesse, welche die Schweiz kennt, aufrechterhalten und garantiert werden?

Ihre Kommission hat sich, wie andere Kommissionen, die konsultiert worden sind, die Frage gestellt, welche von drei Möglichkeiten wir Ihnen vorschlagen möchten. Erstens bestand die Möglichkeit, keine Stellung zu nehmen, also auf eine Stellungnahme seitens der Kommission zu verzichten - einzelne andere Kommissionen haben diesen Weg gewählt. Zweitens bestand die Möglichkeit, dem Bundesrat einen blossen Brief mit Empfehlungen zu schreiben - einzelne andere Kommissionen beider Räte haben diesen Weg gewählt. Und drittens bestand die Möglichkeit, ein parlamentarisches Mittel zu ergreifen - hier eine Kommissionsmotion -, um den Parlamentswillen, insbesondere auch den Willen des Plenums, auf der einen Seite dieses Rates oder auch auf der anderen Seite des Nationalrates, mehrheitsfähig auszudrücken.

Ihre Kommission hat diesen Weg gewählt. Sie schlägt Ihnen vor, eine Kommissionsmotion zu verabschieden, um, wie es in der Kommission gesagt wurde, dem Bundesrat mitzuteilen, "was wir wollen". In einem blossen Brief der Kommission oder mit einer Nichtreaktion kann das Parlament nicht ausdrücken, was es will. Wir schlagen Ihnen vor, das heute zu machen.

Die Kommissionsmotion, die Sie vor sich haben, wurde in unserer Kommission mit 10 zu 1 Stimmen sehr deutlich verabschiedet. Im Nationalrat liegt eine fast gleichlautende Motion vor, die, wie gesagt, nächste Woche behandelt wird - allerdings ohne die beiden letzten Punkte, die in der Motion Ihrer WAK vor Ihnen liegen.

Ihre WAK schlägt Ihnen vor, den Bundesrat zu beauftragen, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen in verschiedenen Punkten zu verbessern. Das heisst, die Kommission hat nicht den heiklen Begriff "Nachverhandlungen" gewählt, die seitens Brüssel ziemlich explizit ausgeschlossen worden sind. "Zusatzverhandlungen" sind ein weiter gehender Begriff, und die Formulierung "andere geeignete Massnahmen" meint andere Massnahmen, die ein beidseitiges Einverständnis ausdrücken, wie unklare Positionen des Rahmenabkommens im Entwurf, den wir vor uns haben, geklärt werden können. In der Regel sind hier beidseitige Massnahmen nötig, also beispielsweise ein Notenaustausch, wie er in der Diplomatie üblich ist. Es kann aber auch Änderungen im Text des Abkommens oder vielleicht in einem Anhang bedeuten. Die Kommission lässt hier dem Bundesrat ausdrücklich alle Wege offen.

Inhaltlich geht es um folgende fünf Punkte:

1.[NB]Der Lohnschutz: Ihre Kommission ist dezidiert der Ansicht, dass der Lohnschutz auf dem heutigen Stand sichergestellt werden muss und nach Bedarf auch weiterentwickelt werden können soll. In diesem Bereich sollen die Sozialpartner für die geforderten Nachbesserungen einbezogen werden. Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Entwurf nach heutigem Stand mit den Auslegungen, die der Kommission gegeben worden sind, die Anforderungen der Schweiz für einen echten Lohnschutz nicht. Hier hat die Kommission zwischen den wirtschaftlichen Interessen unseres Landes am Zustandekommen eines Rahmenabkommens und der Frage, was passiert, wenn ein solches Rahmenabkommen vor das Volk kommt, abgewogen. Gerade in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist unbestritten, dass ein wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen eines Rahmenabkommens besteht. Die WAK legt aber auch Wert darauf, dass ein Paket geschnürt wird, das in einer Volksabstimmung Bestand haben kann; und da spielt der Lohnschutz eine zentrale Rolle.

2.[NB]Die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie: Hier sind wir vom Bundesrat orientiert worden, dass die Unionsbürgerrichtlinie nicht im Abkommen enthalten ist, und zwar deshalb, weil beide Parteien sich uneinig waren, welche Wirkung sie habe. Die Europäische Union war offenbar dezidiert der Meinung, die Schweiz müsse die Unionsbürgerrichtlinie übernehmen, und die Schweizer Position in den Verhandlungen war, dass die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie integral jedenfalls nicht übernehmen werde und wolle. Man hat sich also in dieser Frage nicht geeinigt. Nach Auffassung der Kommission braucht es hier eine Klärung, und zwar in dem Sinne, dass die Unionsbürgerrichtlinie in ihrer Integralität für die Schweiz nicht tragbar ist und explizit ausgeschlossen werden muss, jedenfalls in den wesentlichen Punkten. Auch über im Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführte Einzelprozesse darf diese später nicht auf indirektem Weg von der Schweiz übernommen werden müssen. Wir haben hier ein mehrstufiges Verfahren, bei dem die Kommission der Meinung ist, dass die Klärung jetzt nötig ist, bevor ein Abkommen unterzeichnet wird, und dass es nicht angeht, der Bevölkerung einfach mitzuteilen, dass beide Parteien eine unterschiedliche Haltung haben.

3.[NB]Die staatlichen Beihilfen: Hier geht es vor allem um ein Anliegen der Kantone. Nach Auffassung der Kommission ist hier sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen auch nach Unterzeichnung eines institutionellen Abkommens nicht ausgeschlossen werden und der nötige Spielraum für die Schweiz auch für die Zukunft erhalten bleibt. Wir sprechen von den Kantonalbanken, den Gebäudeversicherungen, von kommunalen und kantonalen Beteiligungen an Energieunternehmen usw. Wir sprechen von einem wichtigen Teil der teilweise staatlich beherrschten Wirtschaft in der Schweiz. Auch hier ist eine Klärung nötig. Ob dies durch eine Änderung des Abkommenstextes, wie das der Bundesrat in seiner Stellungnahme von letzter Woche vorgeschlagen hat, erfolgen soll oder mit anderen Massnahmen, lässt die Kommission auch hier offen. Das ist Sache des Bundesrates.

Jetzt komme ich zu zwei Punkten, die die nationalrätliche Motion nicht umfasst:[GZ]

4.[NB]Die sogenannte Anschlussgesetzgebung: Hier geht es um die dynamische Rechtsübernahme. Die Kommission verlangt, dass sichergestellt wird, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dieser dynamischen Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben. Entweder solle dies im institutionellen Abkommen durch eine Klärung bzw. eine Änderung oder - die Kommission lässt diesen Weg offen - durch eine rein nationale Anschlussgesetzgebung sichergestellt werden. Sicher ist, das hat die Debatte in der Kommission ergeben, dass auch die Rolle des Parlamentes im sogenannten "Decision shaping"-Prozess der Europäischen Union klargestellt werden muss. Hier haben wir einen Prozess, in den wir parlamentarisch neu hineinkommen. Und hier erwartet Ihre Kommission, dass klargestellt wird, welche Rolle bei diesem "decision shaping" das Parlament künftig haben wird und welche allenfalls nicht. [PAGE 384]

5.[NB]Die Streitbeilegung: Hier geht es darum abzugrenzen, welche Tatbestände mit dem geltenden und künftigen EU-Recht zu einer Konsultation des EuGH durch das Schiedsgericht führen werden. Die Abgrenzung muss möglichst klar und präzise sein. Ob es eine Abkommenstextänderung braucht oder nicht, lässt die Kommission auch hier offen. Jedenfalls sollen Gerichtsurteile künftig nicht indirekt durch den EuGH in Luxemburg aufgehoben werden können. Über diese Frage verlangen wir eine periodische Berichterstattung.

Die Frage der Streitbeilegung ist in der nationalrätlichen Motion nicht enthalten. Sie ist auch in der Vernehmlassung in den bisherigen Stellungnahmen - jedenfalls nach der Kenntnis, die wir aus der Presse haben - eher im Hintergrund geblieben. Aber die "NZZ" hat letzte Woche völlig zu Recht Folgendes geschrieben: "Gegen diese Elemente war in der Konsultation weniger Opposition laut geworden. Doch spätestens in der Volksabstimmung werden sie wieder zu reden geben."

Schliesslich möchte die Kommission auch, dass die zeitliche Abfolge zwischen dem Entscheid über das institutionelle Abkommen und demjenigen über die sogenannte Begrenzungs-Initiative festgelegt werde, und zwar möglichst durch einen zeitlichen Vorzug der Behandlung der Begrenzungs-Initiative. Möglicherweise kann dies bereits durch das Parlamentsgesetz sichergestellt werden, mit dem Fristenlauf, der dort vorgesehen ist.

Ich erlaube mir jetzt noch zwei Bemerkungen zu Ereignissen, die nach den Kommissionsverhandlungen passiert sind, auch wenn ich als Kommissionspräsident natürlich sagen muss, dass diese beiden Ereignisse von der Kommission noch nicht behandelt wurden - weil sie ja erst nachher passiert sind.

Das eine Ereignis ist die Stellungnahme des Bundesrates vom vergangenen 7.[NB]Juni. Der Bundesrat hat eigentlich drei Punkte, die die Kommissionsmotion festhalten möchte, sinngemäss ungefähr übernommen. Er beabsichtigt, bei der Europäischen Union Klärungen vorzunehmen zu den drei Fragen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und staatliche Beihilfen; dies in der Formulierung zum Teil nicht ganz gleich wie in der Motion - der Bundesrat muss hier diplomatisch wahrscheinlich auch etwas offenbleiben, wenn er ein grundpositives Signal nach Brüssel senden möchte, was er wahrscheinlich jedenfalls teilweise wollte. Der Bundesrat hat ausdrücklich erwähnt, dass er beabsichtige, die Kantone und die Sozialpartner bei diesen Klärungen mit einzubeziehen. Die Klärungen sollen also nicht einfach von Bundesrat und Kommission vorgenommen werden, sondern unter Einbezug der wichtigen Player in der Schweiz geschehen. Hier scheinen auch die Kommissionen gemeint zu sein, und eben insbesondere Kantone und Sozialpartner.

Das zweite Ereignis haben Sie gestern mitbekommen; Sie lesen davon heute in der Presse. Der EU-Kommissionspräsident hat bereits eine erste Stellungnahme zur Stellungnahme des Bundesrates abgegeben. Gemäss dieser Stellungnahme ist die Europäische Kommission bereit, Klärungen und Präzisierungen vorzunehmen. Gemäss dieser Stellungnahme ist sie relativ kategorisch nicht bereit, Änderungen am Abkommenstext, inklusive der Anhänge, vorzunehmen. Insbesondere verlangt der Präsident der Europäischen Kommission, dass eine Einigung für diese Klärung bis nächsten Dienstag - Sie hören es richtig: bis nächsten Dienstag - zustande kommen muss. Nun kann man ja sagen, der Herrgott habe ja die Welt auch in sieben Tagen erschaffen, dann müsse es ja wohl auch möglich sein, ein bilaterales Abkommen innerhalb von sieben Tagen zustande zu bringen. Ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, wie realistisch diese Zeitvorgabe des EU-Kommissionspräsidenten ist. Jedenfalls - und gerade nach dieser Vorgabe aus Brüssel von gestern - ist es jetzt erst recht richtig, die Kommissionsmotion, die Ihnen Ihre Kommission vorschlägt, anzunehmen.

Es gilt jetzt, keine Hektik zu entfalten. Die Kommission will eine geordnete, ruhige Klärung der Sachlage - aber eine Klärung, die dann auch stimmt! Nicht einfach Schmetterlinge und Wörter, die wir gewohnt sind, sondern Quadersteine, die wir auch dem Volk vorlegen und sagen können: "Das ist es jetzt, worüber ihr abstimmt, und wir wissen, worüber abgestimmt wird." Nicht wie jetzt, wo wir sagen müssen, wir wüssten gar nicht genau, worüber abgestimmt werde.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, keine Hektik zu entfalten, Ruhe zu bewahren und die Beschlüsse, die Wünsche des Parlamentes zu verabschieden, indem Sie die Kommissionsmotion annehmen.