Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie vorweg, der Motion zuzustimmen. Es besteht ein dringender Bedarf nach Zusatzverhandlungen, und zwar nach Zusatzverhandlungen, die deutlich über das hinausgehen, was der Bundesrat darunter versteht. Zumindest habe ich - so viel vorweg - am letzten Freitag Freude gehabt und gedacht: So, jetzt steht der Bundesrat endlich hin und sagt, was Sache ist. Er hat das auch gesagt, aber letztlich war es inhaltlich dann doch relativ schwach.
Wenn wir nun den Brief von Jean-Claude Juncker in der Hand halten und diese Formulierungen lesen, dann haben wir es wahrlich weit gebracht. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man im Bundesrat nach wie vor versucht, das in mehreren Hinsichten nicht zufriedenstellende Verhandlungsergebnis des EDA zu verteidigen und über die Runden zu bringen. Entsprechend werden auch die Anliegen der Motion in keiner Weise erfüllt. Es werden zwar drei wichtige Punkte angesprochen, aber ich sage Ihnen dann am Schluss, was man unter "clarifications" und "déclarations" und solchen Dingen zu verstehen hat.
Ich habe über das Wochenende versucht, die Motion mit dem zu vergleichen, was Sie, Herr Bundesrat, anstreben und was am letzten Freitag herausgekommen ist.
Ich fange mit den flankierenden Massnahmen und dem Lohnschutz an; dann kann ich gleich beim Vorredner, Herrn Levrat, anknüpfen. Hier muss man dem Bundesrat attestieren, dass er zumindest am weitesten gegangen ist. Er hat kapiert, dass es etwas Entscheidendes ist, wenn man in der Schweiz eine Mehrheit der Bevölkerung für dieses Abkommen finden will. Was aber unter "d'apporter une sécurité juridique sur le niveau de protection des salaires en vigueur en Suisse" verstanden werden soll, das weiss vermutlich niemand. Es könnte heissen, dass im Protokoll I des institutionellen Rahmenabkommens einfach noch ein Zusatz aufgenommen wird, wonach beispielsweise die Kontrollen zur Einhaltung der Lohnschutzvorschriften in der Schweiz nicht dem Verhältnismässigkeitsprinzip der EU unterstehen. Es kann aber auch heissen, dass der Lohnschutz ganz vom institutionellen Rahmenabkommen oder vom Schiedsgerichtsmechanismus ausgeklammert wird. Letzteres wäre aber nur mit einer gewichtigen Änderung des aktuellen Wortlautes des institutionellen Abkommens möglich. Der Brief des Bundesrates vom letzten Freitag vermittelt aber nicht den Eindruck, dass substanzielle Änderungen des institutionellen Abkommens beabsichtigt sind. Ebenso dürfte man sich die Frage stellen, weshalb nur der Lohnschutz diese Privilegien geniessen sollte und nicht auch andere für die Schweiz wichtige Bereiche - Stichwort direkte Demokratie. Mit Sicherheit beinhaltet der Brief aber nicht, dass die Schweiz in der Gestaltung der flankierenden Massnahmen in Zukunft frei sein will. Damit entspricht der Brief des Bundesrates auch in Bezug auf den Lohnschutz nicht der Motion.
Zur Unionsbürgerrichtlinie: In Bezug auf die Unionsbürgerrichtlinie stellt der Bundesrat zwar klar, dass mit der Unterzeichnung des institutionellen Abkommens kein irgendwie geartetes Einverständnis der Schweiz mit der Unionsbürgerrichtlinie verbunden ist. Wichtig wäre indes, sicher- und klarzustellen, dass die Schweiz auch aufgrund des zu übernehmenden Acquis zum bestehenden Freizügigkeitsabkommen keine Elemente der Unionsbürgerrichtlinie übernehmen wird. Aufgrund dieser Unklarheit ist auch hier das Anliegen der Motion nicht erfüllt.
Zu den staatlichen Beihilfen: Der zu übernehmende Beihilferahmen im institutionellen Rahmenabkommen präjudiziert [PAGE 387] die Beihilferegelungen in den kommenden Marktzugangsabkommen. Für diese wird das EU-Beihilferecht gelten, wie das im institutionellen Abkommen auch mit Bezug auf das Luftverkehrsabkommen deutlich vorgemacht wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise im Stromabkommen für die Wasserkraft oder in anderen wichtigen Bereichen Ausnahmen von der EU-Beihilferegelung erreicht werden können, ist sehr gering. Entsprechend müssen unbedingt horizontale Ausnahmekriterien im institutionellen Abkommen aufgenommen werden. Der Bundesrat erwähnt diesen enorm wichtigen Punkt mit keinem Wort. Das Weglassen der letzten Erwägung des Beschlusses nach Artikel 29 des Freihandelsabkommens löst diese Probleme natürlich nicht. Ich bedaure es etwas, dass die Kantone in Anbetracht der Brisanz und der Deutlichkeit, mit welcher ihre Regierungen in der letzten Session aufgetreten sind und ihre Kritik am institutionellen Abkommen den Ständeräten gegenüber geäussert haben, in letzter Zeit so ruhig geblieben sind.
Zur Rechtsübernahme: In Artikel 14 des institutionellen Abkommens wird erwähnt, dass bei Übernahme von Rechtsakten der EU auf die verfassungsrechtlichen Pflichten der Schweiz Rücksicht zu nehmen ist. Der Schweiz wird hier eine Frist von zwei Jahren gewährt bzw. von drei Jahren im Falle eines Referendums. Entscheidend ist aber, dass nicht geklärt ist, was passiert, wenn die Schweiz darauf beharrt, einen Rechtsakt nicht zu übernehmen.
Hier kommen wir auf einen weiteren Hauptmangel des institutionellen Abkommens zu sprechen, und zwar die Kündigung gemäss Artikel 22 des Abkommens. Eine Kündigung ist gemäss dieser Vorschrift ohne irgendwelche Begründung möglich. Das ist bei völkerrechtlichen Verträgen zwar gang und gäbe, beim institutionellen Abkommen sind aber die Folgen der Kündigung äusserst ungewöhnlich und völlig einseitig gegen die Schweiz gerichtet. Mit einer Kündigung werden nämlich alle Verträge, welche dem Rahmenabkommen unterliegen, bei erfolglosen Verhandlungen hinfällig. Damit nicht genug: Auch die Beiträge der Bilateralen I, welche nicht dem Rahmenabkommen unterliegen, fallen dahin, ebenso wie Schengen/Dublin wegen der Verbindung zum Freizügigkeitsabkommen. Die Guillotine-Klausel in den Bilateralen I wird also noch potenziert und setzt die Schweiz unter Druck, unter dem institutionellen Abkommen zu allem und jedem Ja sagen zu müssen.
Zur Streitbeilegung: Bei der Streitbeilegung ist es relativ einfach. Da die Anwendung der dem Rahmenabkommen unterstehenden Abkommen praktisch ausschliesslich auf EU-Recht beruht, hat der EuGH auch immer das letzte Wort; sei es dadurch, dass das Schiedsgericht aufgrund nicht klarer Rechtsprechung den EuGH konsultieren muss, oder dadurch, dass die EU-Rechtsprechung derart klar ist, dass das Schiedsgericht nicht den EuGH anrufen muss. Also gilt auch im letzteren Fall die Rechtsprechung des EuGH.
Zurzeit kann man also feststellen, dass die EU versucht, mit der Schweiz einen Deal abzuschliessen, der punkto Auslegungshoheit des EuGH bisher nur mit Beitrittskandidaten möglich gewesen wäre. Selbst im viel integrativeren EWR-Abkommen gibt es keine derart ausgestaltete Auslegungshoheit. Das müssen wir einfach wissen. Wenn Herr Noser sagt, der Bundesrat habe das Heft in die Hand genommen und die Motion sei hinfällig, dann kommt das einer Kapitulation gleich, dann kann der Bundesrat auch gleich das EU-Beitrittsgesuch hervornehmen, dann hätten wir wenigstens würdige Verhandlungsmöglichkeiten auf Augenhöhe. Vielleicht ist das ja das Ziel gewisser Leute, aber ich will hier niemandem etwas unterstellen.
Ich komme zum Schluss noch einmal auf diesen Brief zurück, Herr Bundesrat. Herr Juncker spricht von "participation ambitieuse et équilibrée" - ich stelle in diesem Vertrag von Ausgewogenheit überhaupt keine Spur fest. Dann betont Herr Juncker die "indépendance des institutions de l'Union" - das ist sein Recht, das ist auch sein Auftrag, das ist klar. Von Schweizer Institutionen ist nicht die Rede, es ist auch schlecht bestellt um sie. Schliesslich wird ja selbst die übervorsichtige Bitte des Bundesrates um "clarification" schon als Zumutung empfunden.
Jetzt kommt zu guter Letzt noch der Tempodruck; das ist vom Kommissionssprecher angesprochen worden. Das ist einfach inakzeptabel. Wenn ich beim Autoverkäufer bin und nicht recht schlüssig, ob ich das Auto jetzt will, dann merkt dieser, dass ich zwar damit liebäugle, und sagt: "Entschuldigung, aber um zwei Uhr kommt dann noch ein anderer Kunde", damit ich schnell unterzeichne, um sich den Superdeal nicht entgehen zu lassen. So kommt es mir vor - es ist einfach eine Unverschämtheit, es tut mir leid. So geht das doch nicht unter Rechtsstaaten. Die EU hat das auch nicht nötig, sie hat viel Positives bewirkt, das darf man auch hier einmal sagen, aber sie hat es nun wahrlich nicht nötig, schon gar nicht, Kleinstaaten dergestalt zu behandeln.
Wenn ich all das anschaue und lese, dann komme ich eben zum Schluss, dass wir uns nicht "dans les tous prochains jours" an Juncker wenden, wie er sagt - in den nächsten Tagen soll das geschehen. Dann sage ich: Die Motion muss überwiesen werden, pas dans les tous prochains jours, mais aujourd'hui!