Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2019-06-11
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-11
Wortprotokoll
Das Ratsbüro setzt sich grundsätzlich aus Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern zusammen. Dies sind die Ratspräsidentin, die erste Vizepräsidentin, der zweite Vizepräsident, die Fraktionspräsidien sowie die Stimmenzählenden. Dies ist so im Parlamentsgesetz verankert. Das tragende Element in der Zusammensetzung des Büros ist also die Funktion und nicht die Fraktionszugehörigkeit der Mitglieder.
Unter der Voraussetzung, dass das Büro nicht vergrössert wird und dass das Präsidium des Rates mit der Präsidentin, der ersten Vizepräsidentin und dem zweiten Vizepräsidenten sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen darin vertreten sein sollen, ist eine proportionalere Vertretung, wie es der Initiant vorsieht, nicht umsetzbar. Die Minderheit hat die Zahlen des letzten Jahres präsentiert. Ich präsentiere Ihnen jetzt die aktuellen Zahlen zur Zusammensetzung des Büros: vier SVP-Sitze, drei SP-Sitze, drei FDP-Liberale-Sitze, ein CVP-Sitz, ein grüner Sitz, ein BDP-Sitz und ein GLP-Sitz.
Aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung des Präsidiums schwankt der Anteil der Bundesratsparteien im Büro somit zwischen 7 und 29 Prozent. Bis anhin war dies im Büro nie ein Problem. Das Büro erachtet die Zusammensetzung des Gremiums als geeignet, um die ihm zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Es möchte deshalb daran festhalten. Insbesondere gilt es zu betonen, dass das Büro im Unterschied zu den Kommissionen aus Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern und nicht parteipolitisch zusammengesetzt ist, was sich auch in der Arbeitsweise des Büros niederschlägt.
Der Initiant schlägt für das Büro eine proportionalere Zusammensetzung vor, wie es in der Gerichtskommission der Fall ist. Diese verfügt mit insgesamt zwölf Mitgliedern über zwei Mitglieder weniger als das Büro. Um das Prinzip des Dreierpräsidiums und der Vertretung der Fraktionen einzuhalten, müsste die Anzahl Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler von vier auf zwei reduziert werden. Gemäss dem Proportionalitätsprinzip würden diese zwei Stimmen der SVP-Fraktion zugeteilt. Im Gerichtskommissionssystem käme die SVP-Fraktion bei einem Ja zur parlamentarischen Initiative ohne Präsidium auf drei Sitze, also auf 25 Prozent, und in den Jahren mit Präsidium auf vier Sitze, also auf 33 Prozent. Die Fraktionen von SP, FDP/die Liberalen und CVP wären in diesem System hingegen nur mit 8 Prozent ohne Präsidium bzw. mit 17 Prozent mit Präsidium vertreten.
Mit der heutigen Büroregelung verfügt die SVP-Fraktion dieses Jahr über 29 Prozent der Stimmkraft. In einer Fünfundzwanzigerkommission verfügt die SVP über 36 Prozent der Kommissionssitze.
Die einzige Möglichkeit, das Anliegen des Initianten umzusetzen und die Fraktionsstärke stärker wiederzugeben, wäre, die Anzahl der Büromitglieder zu erhöhen. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass 2015 eine Kommissionsinitiative der SPK-NR, die eine grössere Mitgliederzahl für das Büro wollte, scheiterte bzw. zurückgezogen wurde.
Das Büro empfiehlt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, das Büro nicht aufzublähen und die bewährte jetzige Grösse und Zusammensetzung beizubehalten.