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Flach Beat · Nationalrat · 2019-06-12

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier im Endspurt, wir sind auch recht sportlich unterwegs. Der Ständerat hat diese Vorlage am 5. Juni beraten. Ihre Kommission hat am 6. Juni die Vorlage beraten und ist jetzt von ursprünglich acht Differenzen auf noch vier Differenzen heruntergekommen. Eine der wichtigsten Differenzen, die wir hatten, nämlich die Frage des Grandfatherings von Inhaberaktien, konnte die Kommission bereits ausräumen. Es wird dort noch einen Minderheitsantrag geben, über den wir dann später sprechen wollen. Die Mitgliedschaft in der OECD und in der WTO hat für uns fraglos grosse Vorteile, und die Anpassung unserer Rechtsgrundlagen in diesen Fragen der Transparenz der Inhaber respektive der wirtschaftlich Berechtigten an Institutionen wie insbesondere Aktiengesellschaften ist von grosser Bedeutung, damit unsere Unternehmen weiter auf demselben Feld spielen können wie die internationalen Unternehmen.

Hier bei den Artikeln 697j und 790a des Obligationenrechtes sind wir in den Absätzen 1, 2 und 3 einstimmig letztlich dem Bundesrat gefolgt. Ich komme noch ganz kurz darauf zu sprechen. In Artikel 790a Absatz 1 stellte sich die Frage des indirekten Erwerbs von Aktien. Wir sind zum Schluss gekommen, und dies eben einstimmig, dass diese Formulierung des indirekten Erwerbs von Aktien keinen Mehrwert bringt und wir das nicht aufnehmen müssen. In Absatz 2 war ursprünglich vom Ständerat beschlossen worden, quasi nicht nur auf Artikel 963 Absatz 2 des OR zu verweisen, sondern das ins Gesetz aufzunehmen. Auch hier sind wir dem Bundesrat gefolgt. Es ist hinlänglich klar, was damit gemeint ist. In Absatz 3 war es ebenso; das ist eigentlich eine Folge von Absatz 2.

Also haben wir in Absatz 4 der beiden Artikel jetzt noch einen Antrag der Minderheit Birrer-Heimo. Hier geht es darum, innerhalb welcher zeitlichen Frist der Aktionär seine Vor- oder Nachnamenänderung melden muss, und zwar betrifft das nur Aktien, die nicht an der Börse kotiert sind. Die Kommission stimmte hier mit 17 zu 7 Stimmen für eine Frist von drei Monaten. Wenn Sie sich erinnern, so hatten wir vom Nationalrat her zuerst zwölf Monate, der Bundesrat sagte einen Monat, und der Ständerat blieb hier auch bei einem Monat. Wir sind hier vielleicht ein kleines bisschen im Basar, aber es wurde in der Kommission ausgeführt - und das hat letztlich auch zu dieser Mehrheit geführt -, dass ein Monat eben schon sehr, sehr kurz sei. Die Kommission hat hier wie gesagt dann mit 17 zu 7 Stimmen diese drei Monate festgeschrieben. Sie haben nun zu entscheiden.