Hefti Thomas · Ständerat · 2019-06-13
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Vorhin ging es noch um einen, zwölf oder drei Monate. Man mag das ja noch kommentieren mit: "Difficile est satiram non scribere." Nun, hier in Artikel 9 wird es aber ernst. Wer aus irgendeinem Grund diese fünf Jahre verpasst, verliert alles und sieht sich trotz der in der Bundesverfassung verankerten Eigentumsgarantie im Prinzip entschädigungslos enteignet. Es gibt bei uns offenbar etwas über 50[NB]000 Gesellschaften mit Inhaberaktien. Es wird also solche Fälle geben - viele Fälle. Es werden Aktionäre so zu Schaden kommen, und andere Aktionäre werden profitieren.
Stellen Sie sich vor, es werden 20 Prozent der Inhaberaktien nicht innert dieser Frist gemeldet. Die Lachenden sind dann die 80 Prozent andere Aktionäre. Sie erhalten einen Vermögenszuwachs - was auch immer das dann heissen und für Folgen haben mag. Aber es entspricht ja offenbar dem Geist der Global-Forum-Vorgabe, dass säumige Inhaberaktionäre einen Nachteil erleiden sollen. So steht es übrigens auch auf Seite 2 im Papier, das uns Anfang dieser Session noch nachgereicht wurde. Eigentlich ist das ja unerhört.
Für unverschuldete Nichtmeldungen - solche wird es auch geben - wird dann in Absatz 2 dieses Artikels der Versuch einer gewissen Kompensation gemacht, der wohl gut gemeint, aber etwas hilflos und unzulänglich ist. Aber vielleicht kann man hier in einem späteren Jahr noch eine Korrektur anbringen.
Kurz zum Schluss: Diese Vorlage ist an sich eines Rechtsstaates nicht würdig.