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Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-06-13

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Das Erfreuliche zuerst: Die Minderheit teilt das Ziel, das der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit erreichen wollen, nämlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und das Fachkräftepotenzial besser ausschöpfen zu können. Die Minderheit teilt auch die allgemeine Richtung, das Ziel unter vielen anderen Massnahmen auch mit steuerlichen Massnahmen zu erreichen. Deshalb war denn auch Eintreten nicht bestritten.

Eine kleine Differenz gibt es lediglich bezüglich des Wegs, über den wir das Ziel erreichen möchten. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Wir möchten den Abzug nicht bei der Bemessungsgrundlage, sondern beim Steuerbetrag, dies im Sinne des Elterntarifs gemäss unserem Steuergesetz.

Zur Unpraktikabilität dieses Modells: Deshalb soll es eben zurückgewiesen und nicht im Rahmen einer Hauruck-Übung heute behandelt werden. So kann der Bundesrat erstens den Betrag und zweitens auch die Korrelation zwischen Höhe der Drittbetreuungskosten und Höhe des Abzugsbetrages festlegen. Dieses Modell wäre meines Erachtens ein massvoller Kompromiss zwischen einem konsequenten Systemwechsel mit Steuergutschriften, bei dem also sogar negative Steuern ausbezahlt würden, wie das auch im Nationalrat gefordert worden ist, und dem Entwurf des Bundesrates.

Steuerfragen sind ja immer auch Verteilungsfragen, und verteilen kann man auf verschiedene Arten. In der Botschaft auf Seite 3030 beantwortet der Bundesrat die Frage, wie im vorliegenden Fall verteilt wird. Er sagt nämlich, dass in erster Linie gutverdienende Eltern von der Abzugsmöglichkeit profitieren. Gruppen mit niedrigen und mittleren Einkommen hätten bei einer allfälligen Erhöhung der kantonalen Abzugslimiten entlastet werden können, aber das hat man eben nach dem Ergebnis der Vernehmlassung nachvollziehbarerweise fallenlassen. Ich verstehe da den Bundesrat und verstehe, dass das auch die Kommission dann nicht wiederaufgenommen hat. Man hat da die Kantonsautonomie und eben das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens beachtet. Ich bedaure das zwar, aber es ist nachvollziehbar. Aber das hat eben dann zum Effekt, dass nur sehr wenige Gutverdienende vom Modell Bundesrat profitieren. Es war die Rede von 1500 bis 2000 betroffenen Personen.

Der konsequente Systemwechsel mit der Steuergutschrift, wie das übrigens offenbar in Frankreich praktiziert wird, würde zwar allen Eltern etwas bringen, aber es wäre doch eine ziemlich tiefgreifende Veränderung unseres Steuersystems. Das kann ohne ein langwieriges und breites Meinungsbildungsverfahren nicht einfach so übers Knie gebrochen werden. Deshalb habe ich auf einen entsprechenden Antrag denn auch verzichtet. Hingegen könnte mit dem Rückweisungsantrag, mit dem entsprechenden Modellvorschlag innert kurzer Zeit ein in unser Steuersystem passendes Modell umgesetzt werden.

Bei Artikel 36 Absatz 2bis, wo der sogenannte Elterntarif installiert worden ist, soll ein bisschen am Tarif geschraubt werden. Das war übrigens ein Modell, das seinerzeit von Finanzminister Merz eingeführt worden ist. Ich fand das ein kluges Modell. Herr Bundesrat Merz wurde damals von seiner Entourage gut beraten, und Herr Merz war auch kein Umverteilungs-Hyperaktivist.

Das Modell ist dann im Ständerat einstimmig abgesegnet worden und ist als ausgesprochen mittelstandsfreundliche Lösung gefeiert worden. Was vor zehn Jahren - die Verhandlungen im Ständerat fanden 2009 statt - richtig war, kann nicht plötzlich völlig falsch sein. Es würden zwar nicht alle Eltern, aber immerhin viele Mittelstandseltern von diesem Modell profitieren. Deshalb bin ich - wie erwähnt - der Meinung, dass es ein massvoller Kompromiss sei.

Einfach, damit man sich vorstellen kann, um was für Zahlen oder Verhältnisse es geht: Der Grenzsteuersatz variiert gemäss unserem Steuergesetz zwischen 1 Prozent in den Einkommenstranchen von 28[NB]000 bis 50[NB]000 Franken und 13 Prozent in den Einkommenstranchen von 145[NB]000 bis 895[NB]000 Franken. Das heisst also, dass jeder Abzug an der Bemessungsgrundlage - je nachdem, auf welcher Progressionsstufe man sich befindet - 1 Prozent oder 13 Prozent ausmachen kann. Das Verhältnis zwischen den Maximalprofitierenden und den Eltern mit tiefen Einkommen entspricht also 13 zu 1; das scheint mir ehrlich gesagt ein ziemlich tollkühnes Verhältnis zu sein. Das ist eine Verteilung von unten nach oben, eine veritable Reichensubvention. Erst ab 170[NB]000 Franken steuerbarem Einkommen würde man im vollen Umfang davon profitieren. Ich verlange ja nicht eine Umkehr der Verteilung, also eine von oben nach unten, sondern bloss eine etwas gleichmässigere und mittelstandsfreundlichere Verteilung.

Mit der Rückweisung hätte der Bundesrat eben die Möglichkeit, die technischen Details zu fixieren, also die Höhe des Frankenbetrages, der in Abzug gebracht werden kann, und die Differenzierung je nach Höhe der Drittbetreuungskosten, und er hätte die Möglichkeit, das Modell innert relativ kurzer Zeit dem Parlament zukommen zu lassen. Sie haben es vorhin unter dem Titel "Familienpolitik" abgehandelt, Herr Bundespräsident. Wenn man dieses Geschäft unter dem Titel "Familienpolitik" abhandeln will, dann wäre meines Erachtens der Elterntarif angemessener als die Reichensubvention, wie sie der Bundesrat beantragt.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und das Geschäft für kurze Zeit an den Bundesrat zurückzuweisen.