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Lohr Christian · Nationalrat · 2019-06-13

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche nachfolgend einzig zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative, an welchem festzuhalten ich Sie dringend bitte. Ich tue dies heute Morgen hier aus einer ethischen und einer sozioökonomischen Verantwortung heraus. Ich bitte Sie wirklich dringend festzuhalten, weil es die Vergangenheit immer wieder gezeigt hat: Es lohnt sich, Probleme dann anzugehen, wenn man in einem Themenfeld die Handlungshoheit innehat und wirklich autonom entscheiden kann, bevor man dann - das ist nicht gut - unter ausländischem Druck dazu gezwungen wird, dies oft still und leise tun muss und dabei einbricht; Stichwort: Bankgeheimnis. Es lohnt sich auch zu agieren, bevor der innenpolitische Druck so gross wird, dass man diesem dann nicht mehr entrinnen kann; ein aktuelles Stichwort ist das Thema Klimaschutz.

Beim vorliegenden Themenfeld vorausschauend agieren heisst eben, berechtigte und meiner Ansicht nach auch selbstverständliche Anliegen, nämlich den Schutz von Menschenrechten und internationale Umweltstandards, so umzusetzen, dass dem Nachachtung verschafft wird, ohne dass unsere internationalen Unternehmen wirtschaftlichen Schaden erleiden.

Betrachten wir den Gegenentwurf etwas näher, so erkennen wir in ihm als zentrale Ankerbestimmung die Sorgfaltsprüfung betreffend Einhaltung der massgeblichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland. Das heisst, diesbezüglich mögliche Probleme sollen, ja müssen auch präventiv ermittelt, eingeschätzt, beseitigt und überwacht werden; das immer risikobasiert und angemessen und, was die Massnahmen betrifft, unter Berücksichtigung der Einflussmöglichkeiten der Unternehmen. Diese Art Sorgfaltsprüfung entspricht guter, moderner, verantwortungsbewusster Unternehmensführung, praktiziert schon heute von vielen, vor allem auch von grossen Unternehmen. Erfasst von dieser Prüfung werden dann auch nur grosse Unternehmen.

Die zweite zentrale Bestimmung des Gegenentwurfes betrifft die Konzernhaftung. Diese umfasst aber einzig Schäden an Leib, Leben und Eigentum, die aufgrund von Verletzungen von durch die Schweiz ratifizierten völkerrechtlichen Bestimmungen entstanden sind, also elementarster Rechtsgüter. Die Haftung wird weiter und mehrfach dadurch eingeschränkt, dass sie nur dann zum Tragen kommt, wenn die Mutter- die Tochtergesellschaft tatsächlich im Sinn von Artikel 963 Absatz 2 OR kontrolliert, die Kontrolle tatsächlich ausgeübt wird und wenn die Möglichkeit zur Einflussnahme der Muttergesellschaft bestand. Explizit ausgeschlossen wird die Haftung für Zulieferer. An der heutigen Beweislastverteilung ändert sich also gar nichts. Der Kläger hat weiterhin den Schaden, die Widerrechtlichkeit, den Kausalzusammenhang und die tatsächliche Kontrolle der Mutter- gegenüber der Tochtergesellschaft zu beweisen.

Neu soll sich das Mutterunternehmen von der Haftung befreien können, wenn es seine Sorgfalt gemäss dem neuen Artikel 716abis OR belegt. Mit der so beschriebenen Haftung wird auch nicht etwas grundsätzlich Neues eingeführt. Ich zitiere hier an dieser Stelle Karl Hofstetter aus seiner Habilitationsschrift aus dem Jahr 1995, Seite 225: "Auch eine direkte Geschäftsherrenhaftung von Konzernmuttergesellschaften wäre aus funktionaler Sicht, insbesondere zum Schutz ausservertraglicher Tochtergläubiger, grundsätzlich zu befürworten." Soweit uns allen bekannt ist, ist es deswegen bis heute aber nie zu einer Klagewelle etwa amerikanischer Ärzte gegen Schweizer Unternehmen gekommen.

Der Gegenentwurf, ich habe es gesagt, präzisiert und schränkt die Haftung weiter ein. Mit dem Gegenentwurf wird auch kein neuer Gerichtsstand geschaffen. Bereits im geltenden Recht ist es so, dass Klagen gegen in der Schweiz ansässige juristische Personen zulässig sind, wenn diese Klagen sich auf unerlaubte Handlungen im Ausland beziehen. Und etwas, das ganz wichtig ist: Damit exportiert die Schweiz eben auch kein Schweizer Recht und spielt sich damit auch nicht quasi als Weltpolizei auf.

Ich bitte Sie eindringlich, dem Gegenentwurf zuzustimmen. Unser starker Schweizer Wirtschaftsstandort ist Ihnen dankbar dafür.