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Schmid Martin · Ständerat · 2019-06-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Auch ich bin einverstanden, dass wir uns dem Nationalrat anschliessen und im Gesetz "Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag" festhalten. Ich denke aber, für die Materialien wäre es extrem wichtig, wenn der Kommissionspräsident oder Bundespräsident Maurer auch noch erklären, wie "das vorteilhafteste Angebot" definiert wird. Es gibt dazu keine bundesrätliche Botschaft.

Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, dass Artikel 29 ein Kardinalsartikel dieser Vorlage sei. Umgekehrt würde ich sagen, dass auch Artikel 41, wo eben der Zuschlag geregelt wird, ein Kardinalsartikel ist.

Jetzt zur Definition: Vorher war klar - und das ist auch immer noch meine Definition -, dass "das vorteilhafteste Angebot" einfach immer noch das "Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis" ist, selbst wenn wir das streichen, unter Berücksichtigung der weiteren Zuschlagskriterien. Aber im Prinzip machen wir hier keinen Paradigmenwechsel.

Das ist auch die Idee der Kommission: Wir folgen zwar dem Nationalrat, um hier keine Widersprüche in der Formulierung entstehen zu lassen, aber müssen zuhanden der Materialien auch erklären, was das vorteilhafteste Angebot ist. Aus meiner Sicht ist dies, obwohl wir uns hier dem Nationalrat anschliessen, von der Idee her immer noch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Wäre dem nicht so, müsste mir jetzt Bundespräsident Ueli Maurer widersprechen. Ansonsten würde ich das zuhanden der Materialien so festhalten.