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AB 247027

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Hier ist nun des Pudels Kern oder die Pièce de Résistance dieser ganzen Gesetzesrevision. Artikel 29 ist der Artikel, mit dem über die künftige generelle Ausrichtung dieses Gesetzes entschieden wird. Es geht um die Frage, nach welchen Kriterien, nach welchen Zuschlagskriterien ausgeschrieben werden muss und darf, und zwar in Absatz 1 für den sogenannten Staatsvertragsbereich und in Absatz 2 für den ausserstaatsvertraglichen Bereich. Es geht je um ungefähr 20 Milliarden Franken, zusammen um etwa 40 Milliarden Franken. Beide Bereiche sind zwar etwa gleichgewichtig, rechtlich sind sie aber völlig unterschiedlich ausgestaltet. Der Staatsvertragsbereich fällt unter die WTO-Bestimmungen, der Nichtstaatsvertragsbereich in diesem Sinne nicht.

Ihre Kommission ist in zwei Schritten vorgegangen: Zunächst einmal hat Ihre Kommission die eigene, ständerätliche Fassung, die der Nationalrat ja abgelehnt hat, bereinigt. Sie sehen auf der Fahne, Seite 4 unten, dass der Ständerat beschlossen hatte, auf "Kaufkraftunterschiede" abzustellen. Ihre Kommission hat zunächst mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die ständerätliche Fassung wieder zu verändern und auf den ersten ständerätlichen Beschluss zurückzugehen, der nicht von Kaufkraftunterschieden, sondern von den unterschiedlichen Preisniveaus in den betroffenen Ländern ausgeht.

Nach dieser Bereinigung hat Ihre Kommission dann mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, nicht dem Nationalrat zu folgen, sondern diese bereinigte Ständeratsfassung zu beschliessen, also an der modifizierten Fassung - wenn Sie so wollen - festzuhalten. Es geht um die Grundfrage - ich will die Diskussion hier nicht wiederholen -, ob das WTO-Recht buchstabengetreu umgesetzt werden soll, wie das der Nationalrat macht, indem er keine zusätzlichen Kriterien bezüglich Preis- oder Kaufkraftunterschieden aufnimmt. Oder soll das Schwergewicht auf der - unter dem Strich - Bevorteilung schweizerischer Unternehmungen bei Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich liegen, indem solche Preis- bzw. Niveauunterschiede in den verschiedenen betroffenen Ländern berücksichtigt werden, wie das in Absatz 1 gemäss Mehrheit vorgesehen ist?

Ich bitte Sie, mit der Mehrheit der Kommission an der geänderten Fassung festzuhalten.

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