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Schmid Martin · Ständerat · 2019-06-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich habe ein Thema aufgenommen, das auch in Zusammenhang mit der Gleichstellung steht. Mir war nicht bewusst, dass es hier einen Tag vor dem Frauenstreik diskutiert wird. Ich möchte den weiblichen Mitarbeitenden in den Bundesbetrieben und in der Bundesverwaltung ein Recht auf Weiterbeschäftigung bis zum AHV-Alter der Männer geben. Heute ist es so, dass Frauen mit 64 pensioniert werden und keinen Rechtsanspruch haben, noch ein Jahr länger beim Bund arbeiten zu dürfen.

Ich bin sehr froh, dass der Bundespräsident, ohne dass er die Motion zur Annahme empfiehlt, mindestens zugesichert hat, dass der Bund von dieser Praxis Abstand nehmen wird und auch den Frauen das Recht einräumen wird, dass sie noch ein Jahr länger arbeiten dürfen. Es geht auch um finanzielle Fragen in diesem Bereich. Wir wissen es alle, was ein Jahr weniger Arbeit in Bezug auf die BVG-Renten bedeutet. Auch bei der AHV führt ein Jahr Aufschub zu einer höheren Rente. Gerade aus Sicht der weiblichen Mitarbeitenden ist das ein wichtiges Thema.

Ich bin auch überzeugt, dass die Ablehnung der Motion, wie sie der Bundesrat beantragt, das falsche Signal und der falsche Weg ist, da der Bundesrat ja eigentlich bereit ist, das Anliegen in der Bundesverwaltung aufzunehmen. Der Bund hat unglaublich viele Kommissionen, er hat ausgelagerte Bereiche, er ist der Eigner der Post und der SBB, es gibt verschiedene Aufsichtsorgane. Ich glaube, dass dort die gleiche Regelung eingeführt werden sollte. Wir müssen uns der Realität anpassen.

Herr Bundespräsident Maurer hat heute Morgen selbst bei einer anderen Vorlage die Masseneinwanderungs-Initiative [PAGE 425] und den Fachkräftemangel angeführt. Gerade auch unter diesem Aspekt macht es einfach keinen Sinn, auf diese qualifizierten Kräfte zu verzichten.

Der Bundesrat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass heute schon die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht, sofern dies im Interesse des Arbeitgebers ist und er sein Einverständnis gibt. Dort liegt eben meines Erachtens schon auch ein Problem der heutigen Situation. Vielfach wird darauf hingewiesen, dass - dieses Argument lehne ich völlig ab - die älteren Mitarbeitenden Mühe hätten, sich an die neuen Realitäten anzupassen, und dass es deshalb auch eine gute Möglichkeit sei, mit der Pensionierung ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dagegen wehre ich mich. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, auch in den Jahren vor der Pensionierung die Mitarbeitenden im Arbeitsleben fit zu halten. Das will meine Motion ja gerade begünstigen.

Ich beantrage Ihnen, diese Motion anzunehmen, damit nicht nur innerhalb der Bundesverwaltung dieser Aspekt stärker berücksichtigt wird, sondern damit der Bund auch als Eigner bei seinen grossen Betrieben, wo er durchaus auch Einfluss nehmen kann, eine solche Haltung durchsetzt. Ich glaube, es ist einfach nur zeitgemäss, wenn wir diese Motion annehmen. Wir werden froh sein, mehr Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Wir geben den Frauen ein Recht, dass sie eben weiterbeschäftigt werden können, und wir müssen dort auch für alle anderen Mitarbeitenden eine Öffnung dieser restriktiven Praxis in Bezug auf Weiterarbeit schaffen.

Spasseshalber möchte ich noch darauf hinweisen, dass ja gerade zwei "Jünglinge" im Präsidium anwesend sind, nämlich der erste Vizepräsident des Ständerates und der Bundespräsident. Sie wären gar nicht mehr hier, wenn die aktuelle Regelung gelten würde. Rein vom Alter her müssten wir bei ihnen auf die Regelung hinweisen. Wenn solche Altersgrenzen auch im Parlament gelten würden, dann wären viele von uns nicht mehr hier. Ich habe auch ein Beispiel gefunden: Wäre Roberto Zanetti eine Frau - er ist jetzt 64 -, wäre dieser Mechanismus anwendbar. So etwas macht heute keinen Sinn mehr, wir müssen das ändern.

Ich hoffe, dass all diejenigen, die über 65 sind oder mit über 65 noch im Rat Einsitz nehmen werden, diese Motion annehmen, weil sie damit selbst beweisen, dass solche Regelungen heute nicht mehr zeitgemäss sind.