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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-13

Wortprotokoll

Der Antrag des Bundesrates lautet hier, die Motion abzulehnen. Reiseverbot und Passentzug sind Mittel, die unser Recht heute schon kennt. Ein Passentzug ist aber nicht in jedem Fall nötig, um einen verurteilten Täter davon abzuhalten, erneut eine pädophile Tat zu begehen. Ein verurteilter Pädophiler, der zur Wiederholung von pädophilen Taten neigt, erhält grundsätzlich eine unbedingte Freiheitsstrafe. Zudem ordnet das Gericht bei Vorliegen einer psychischen Störung eine stationäre therapeutische Massnahme oder, falls eine solche keinen Erfolg verspricht, eine Verwahrung an. Diese Sanktionen müssen in einer geschlossenen Anstalt vollzogen werden. Der Betroffene kann also sowieso nicht mehr frei reisen und kann die Schweiz nicht verlassen, weil er im Gefängnis ist. Mit einer Regelung, wie sie jetzt vorgesehen ist, ändern Sie daran einfach, dass Sie generell alle Pädophilen damit erfassen. Aber heute wird in unserem Rechtssystem eben der Einzelfall geprüft.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine wichtige Bemerkung: Nach geltendem Recht kann heute schon im Strafverfahren, das heisst vor einer Verurteilung, einer beschuldigten Person ein Reiseverbot oder ein Ausweisentzug auferlegt werden. Was der Motionär fordert, ist im Einzelfall heute also schon absolut möglich und Praxis.