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Germann Hannes · Ständerat · 2019-06-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich bin natürlich nur teilweise befriedigt durch die Stellungnahme des Bundesrates, dies in erster Linie, weil sich der Bundesrat gegen die Kernforderung der Interpellation und damit auch der kleinen und mittleren Banken, zu denen auch die Kantonalbanken zählen, stellt.

Es geht ja um eine duale Umsetzung von "Basel III final". Das ist das Regime, das international festgelegt wird und das man in den Ländern eben je nachdem nur bei international tätigen Banken durchsetzen muss. Einmal mehr stülpt man jetzt denselben Hut über alle. Das ist nicht adäquat, zumal der Bundesrat sogar die Notwendigkeit der Proportionalität respektive der Verhältnismässigkeit einräumt. Da gäbe es durchaus positive Ansätze.

Die Anwendung der Basler Standards auf Inlandbanken - für die sie explizit nicht gedacht sind - ist aber, anders als der Bundesrat das in seinen Ausführungen festhält, kein Gütesiegel für den Finanzplatz. Ich weiss nicht, ob es in New York irgendjemanden interessiert, ob die Bündner Kantonalbank die internationalen Bedingungen erfüllt, die Grossbanken, die weltweit tätig sind, gestellt werden. Nein, es handelt sich nicht um ein Gütesiegel für den Finanzplatz, sondern um etwas, was von den kleinen und mittleren Banken als eine unnötige Überregulierung auf Kosten der Binnenwirtschaft und der Schweizer KMU empfunden wird.

Ich teile auch die Einschätzung nicht, dass eine duale Anwendung von "Basel III final" zu Mehrkosten führen würde. Der Bundesrat schreibt von einer komplexen und umfangreichen Regulierung. Das Gegenteil ist der Fall. Eine duale [PAGE 428] Anwendung senkt den Aufwand bei der Umsetzung für die betroffenen Institute - und um die geht es ja, nicht um den Regulator, nicht darum, dass dieser es etwas einfacher oder etwas weniger einfach hat. Tatsache ist einfach, dass über dreihundert Institute von Regulierungen betroffen sind, denen sie gar nicht genügen müssen und die gar nicht relevant für sie sind.

Ein duales System führt nicht zu ungleichlangen Spiessen zwischen Grossbanken und anderen Banken im Inland. Im Gegenteil reduziert es die bestehende Wettbewerbsverzerrung. Denn die Grossbanken sind durch die internen Verfahren bei der Eigenmittelberechnung im Vorteil. Ich will Sie da nicht mit Details langweilen. Die Grossbanken haben einen Value-at-Risk-Ansatz, der es ihnen erlaubt, die Eigenmittel am Schluss tiefer zu halten. Insofern sind sie dort bevorteilt gegenüber allen anderen Banken, die die normalen Kriterien erfüllen müssen. Abgesehen davon sind ja ohnehin die meisten besser kapitalisiert als die international tätigen.

Bei der Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler sollte der Bundesrat inskünftig nebst der Bankiervereinigung, die primär die Grossbankeninteressen vertritt, auch die Inlandbanken einbeziehen. Denn die berechtigten Anliegen der Inlandbanken wurden im Dialog des Finanzdepartementes leider nicht gehört. Die Aussage, dass fast alle 28 Mitgliedländer des Basler Ausschusses einen uneingeschränkten bzw. einheitlichen Anwendungsbereich der Basler Mindeststandards praktizieren würden, hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Es gibt da eine ganze Reihe von Aufzählungen von Ländern, beispielsweise Japan oder auch die USA. Diese haben jeweils eine Bilanzsummengrenze von 10 Milliarden Franken, und da fallen doch reichlich viele Banken in der Schweiz darunter.

Das könnte ja der Bundesrat auch so machen. Es gibt andere, die noch weiter gehende Regelungen haben. Es gibt also keinen Grund mit Blick auf die Umsetzung, "Basel III final" vollumfänglich auf alle kleinen und mittelgrossen Banken in der Schweiz anzuwenden. Es widerspricht auch etwas den Anstrengungen der Finanzmarktaufsicht, die ja mit dem Kleinbankenregime, das sie pflegt, explizit sagt, es gebe Gründe, verschiedene Grössenordnungen auch verschieden zu behandeln. Das scheint mir ein adäquater Ansatz zu sein, nicht aber, die internationale Gesetzgebung über alle lokalen Banken zu stülpen.