Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-13
Wortprotokoll
Der Motionär wünscht für die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte sowie für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes ein Register über Interessenbindungen. Es gehört zu den Fundamenten unseres Rechtsstaates, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Arbeit unabhängig ausüben müssen. Gemäss Artikel 191c der Bundesverfassung sind die richterlichen Behörden in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet. Die Gesetzgebung über die eidgenössischen Gerichte verbietet den Richterinnen und Richtern aussergerichtliche Tätigkeiten, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Bundes sind nach dem anwendbaren Bundespersonalgesetz Nebenbeschäftigungen immer unzulässig, wenn Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Die Gesetzgebung auf Bundesebene ist hier also klar. Zudem müssen Behördenmitglieder, die in einer [PAGE 1073] Angelegenheit als befangen erscheinen könnten, nach der Verfassung und den Verfahrensgesetzen des Bundes von Amtes wegen in den Ausstand treten.
Angesichts dieser bestehenden strengen Regelungen besteht kein Bedarf, für die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes gesetzlich ein Register über Interessenbindungen vorzusehen. Der Nutzen eines solchen Registers wäre gering, der Aufwand für eine zeitgemässe, wirklich aktuelle Registerführung hingegen unverhältnismässig gross.
Noch ein Wort zu Nationalrat Lukas Reimann, der das Auswahlverfahren in der Gerichtskommission angesprochen hat. Ich war dort nie dabei, aber wir müssen doch einfach sehen: Wir sind alle nicht wertfrei; wir vertreten alle Interessen in dem Sinne, dass wir alle geprägt sind. Wir sind geprägt, vielleicht durch unser Geschlecht, durch unsere Herkunft, durch die Ausbildung, die wir genossen haben, durch das Umfeld, in dem wir aufgewachsen sind; all das prägt uns. Die Richterinnen und Richter sind ja auch Mitglied einer Partei, und das gibt auch ein Indiz für eine Werthaltung. Also so zu tun, wie wenn wir alle neutrale Personen wären, die nie und nirgendwo durch die Erziehung, durch die Umwelt, durch das Umfeld beeinflusst - und damit meine ich geprägt - wurden, wäre wahrscheinlich vermessen. Es ist bei Ihnen so, Herr Reimann, es ist bei mir so, es ist bei allen Menschen so; alle sind auch das Produkt ihrer Erfahrungen, ihrer Prägungen, ihrer Umwelt, ihrer Ausbildung usw.