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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2019-06-13

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13

Wortprotokoll

Die Konzernverantwortungs-Initiative will sicherstellen, dass schweizerische Unternehmen die international anerkannten Menschenrechte und internationalen Umweltstandards respektieren. Die Initiative enthält meines Erachtens einen legitimen Kern. Der legitime Kern ist, dass es im Interesse unseres Landes ist, dass schweizerische Unternehmen sich auf der ganzen Welt an das jeweilige Recht halten - was fraglos schon heute gilt und auch weitestgehend so gemacht wird - und allzu grosse Unterschiede zwischen den jeweiligen Rechtsordnungen und unserem Recht nicht ausnützen sollen, wenn es dabei um grundlegende Belange der Rechtsordnung geht.

Über diesen legitimen Kern hinaus erachte ich jedoch die Ziele, Wertvorstellungen und Weltanschauungen, die hinter der Initiative stehen, die sogenannte Bindung der Unternehmen an die Menschenrechte, persönlich für problematisch; jedenfalls, wenn man sich überlegt, wohin sie in letzter Konsequenz führen. Das gilt vor allem für den Gedanken, dass Unternehmen mitunter gar eine Handlungs- oder Gestaltungsverantwortung dafür tragen sollen, dass in anderen Staaten eine Ordnung gilt, die unseren Menschenrechts- und Umweltschutzvorstellungen entspricht. Den Unternehmen wird mit dieser Vorstellung die Durchsetzung einer vermeintlich globalen Ethik als Aufgabe oktroyiert. Damit halten wir Unternehmen dazu an, sich in innenpolitische Fragen und Konflikte anderer Staaten einzumischen, und wir nehmen in Kauf, dass sie sich aus entsprechenden Staaten zurückziehen, womit letztlich niemandem gedient ist. Wenn Aktionäre mit ihren Unternehmen solche Aufgaben wahrnehmen wollen - und sie wollen das immer mehr -, dann ist natürlich nichts dagegen einzuwenden.

Die Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages schafft die Möglichkeit, den legitimen Kern des Anliegens in klar begrenzte gesetzliche Formen, in etablierte, uns bekannte Rechtsbegriffe und Rechtskonzepte zu kleiden und den Rest nicht in Gesetzesform umzugiessen. Mit einem indirekten Gegenvorschlag können wir die Gefahr eines unkontrollierten Wucherns diffuser Konzepte des internationalen Soft Law hemmen und das Schadenpotenzial der sogenannten Bindung der Unternehmen an die Menschenrechte begrenzen. Dies wird, falls die Initiative zur Abstimmung kommt und angenommen wird, ungleich viel schwieriger werden. Die bisherigen Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag haben gezeigt, dass es möglich ist, den legitimen Kern der Initiative in Gesetzesform zu bringen, uns aber ihr Schadenpotenzial vom Leib zu halten.

Welches sind die Punkte der Initiative, die nicht gut sind und die ein indirekter Gegenvorschlag vermeiden kann? Ich erwähne je nach Zeitverhältnissen deren drei oder vier.

1.[NB]Die Sorgfaltsprüfungspflicht der Unternehmen erstreckt sich gemäss der Initiative potenziell auch auf Vertragspartner wie etwa Lieferanten, gegenüber denen bloss - rein faktisch, aufgrund wirtschaftlicher Machtausübung - in einem gewissen weiten Sinn Kontrolle besteht. Eine derart weitgehende Sorgfaltsprüfungspflicht belastet die Unternehmen und schlägt sich in einem entsprechenden Haftungsrisiko nieder. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden die Ausdehnung der Sorgfaltsprüfungspflicht und das entsprechende Haftungsrisiko enger gefasst.

2.[NB]Die Normen, welche die Unternehmen gemäss der Initiative zu respektieren haben, sind die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards. Im indirekten Gegenvorschlag können wir etwas genauer sagen, was "respektieren" heisst, wobei hier noch im Sinn der Ausführungen im Zusatzbericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nachzubessern wäre. Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag geht es bei dieser Respektierung eben nur darum, dass Unternehmen von Handlungen absehen, mit denen sie die genannten Rechte bzw. Standards unmittelbar selber verletzen würden. Hingegen soll der indirekte Gegenvorschlag sicherstellen, dass aus den betreffenden Bestimmungen keine Schutz- und Gewährleistungspflichten der Unternehmen entstehen, keine Pflicht zu politischer Neutralität, keine Pflicht zur Kooperation oder Nichtkooperation mit einem bestimmten politischen Regime und auch keine [PAGE 1059] Pflicht, überhaupt geschäftlich in einem Land tätig zu sein oder zu bleiben.

Das waren sogar nur zwei Punkte, ich habe mit drei oder vier gerechnet. Ich komme zu meinen abschliessenden Bemerkungen: Geben Sie doch bitte dem Nationalrat, seiner Kommission für Rechtsfragen und vor allem dem Ständerat die Möglichkeit, die bereits weit gediehenen Arbeiten an einem indirekten Gegenvorschlag abzuschliessen. Wenn Sie mit dem Produkt am Schluss nicht einverstanden sind, können Sie es immer noch "kübeln". Die Initiative hingegen, einmal angenommen, können Sie nicht mehr "kübeln" - obwohl Sie das auch schon gemacht haben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag unterstützen.