Schläpfer Therese · Nationalrat · 2019-06-13
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
In der Schweiz gibt es etwa 112[NB]000 Aktiengesellschaften. Zusammen mit meinem Mann habe ich zwei davon aufgebaut - Hightech-Firmen mit patentgeschützten Produkten. Wir haben mit jeweils etwa zwanzig Mitarbeitern Sensoren entwickelt, produziert und weltweit verkauft. Über 80 Prozent wurden exportiert an Firmen wie Chrysler, Mercedes, Demag, Toshiba usw. Eine typisch schweizerische KMU, wie es viele gibt - führend in einer kleinen Nische. Die Sensoren bestanden aus über fünfzig Einzelteilen, welche natürlich auch im Ausland eingekauft wurden.
Was hat das mit der Initiative "für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" zu tun? Leider sehr viel. Die Initiative verlangt, dass alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zur angemessenen Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Tochterunternehmen, aber auch bei ihren Lieferanten verpflichtet werden. Bei den Lieferanten deshalb, weil die Formulierung "wirtschaftliche Machtausübung" dies zulässt. Das heisst nichts anderes, als dass kleine KMU, wie die unseren, potenziell einer Flut von Klagedrohungen und Klagen ausgesetzt sind.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Geschäftspartner aus Taiwan kopierte ein von uns patentiertes Produkt, worauf wir eine superprovisorische Verfügung veranlassten. Damit war er null Komma plötzlich ein Konkurrent von uns. Mit der vorliegenden Initiative könnte er als Gegenmassnahme eine völlig aus der Luft gegriffene Klage einreichen, beispielsweise mit der Begründung, dass bei einem taiwanesischen Lieferanten, der eines der fünfzig Teile an uns lieferte, die Gleichstellung zwischen Mann und Frau nicht eingehalten werde. Schon könnte er uns das Leben schwermachen und z. B. relevante Geschäftsunterlagen einfordern oder unter Umständen sogar unentgeltliche Rechtspflege in der Schweiz geltend machen. Ein weltweit einmaliger Vorgang, vor allem, weil auch noch eine Beweislastumkehr bezüglich der Sorgfaltspflicht gälte. Auch wenn der taiwanesische Geschäftsführer schlussendlich nicht durchkäme, so hätte er doch erreicht, dass wir unnötigerweise Zeit, viel Geld und Nerven aufgewendet hätten - für nichts.
Der Gegenvorschlag ist nicht besser, ausser dass Kleinfirmen mit kumulierten Umsätzen von unter 80 Millionen Franken nicht mehr betroffen wären. Die sicher korrekt arbeitende Stadler Rail könnte aber beispielsweise in Russland angeklagt werden, einfach so. Die Grenze von 80 Millionen Franken gilt für den kumulierten Umsatz aller Unternehmen einer Firmengruppe und kann in den Ausführungsbestimmungen durch den Bundesrat noch aufgeweicht werden. Der Gegenvorschlag setzt die restlichen Anliegen der Initiative weitgehend um, ausser dass er die Haftung für Lieferanten nicht mehr beinhaltet.
Viele unklare Formulierungen machen diese Initiative zu einem toxischen Gemisch. Zum Beispiel ist der Umwelt- und Menschenrechtskatalog nicht definiert.
Es geht hier also nicht nur um Grosskonzerne wie Glencore, Syngenta und andere Feindbilder der Initianten, sondern es betrifft auch unzählige exportierende Schweizer KMU. Initiative und Gegenvorschlag gefährden den Unternehmensstandort Schweiz. Sie sind klar gegen grosse Konzerne, aber auch gegen KMU gerichtet. Bundesrat, Ständerat und die Wirtschaft lehnen die Initiative sowie den Gegenvorschlag ab.
Ich bitte Sie, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken und die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.