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Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-06-13

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dieses Postulat abzulehnen, und zwar aus folgenden drei Gründen:[GZ]

1.[NB]mangelnde Notwendigkeit und Dringlichkeit;[GZ]

2.[NB]populistische Hintergedanken;[GZ]

3.[NB]Problematik der Definition von besonders schweren Straftaten.

Zur mangelnden Notwendigkeit und Dringlichkeit: Interessanterweise kamen die Anstösse zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht von den Anwendern des Strafgesetzbuches, also von den Gerichten oder den Fachpersonen, z. B. aus dem EJPD, sondern aus der Politik, sei es aus dem Nationalrat oder dem Ständerat. Der Bundesrat beantragt zwar die Annahme des Postulates, um das Problem zu prüfen. Er hat aber nicht von sich aus die Initiative zu einer Reform ergriffen, was er zweifellos getan hätte, wenn er einen akuten Handlungsbedarf erkannt hätte. Der Antrag des Bundesrates kann als Zeichen an das Volk interpretiert werden, dass dessen teilweises Unbehagen ernst genommen wird.

Vom Wortlaut des Strafgesetzbuches her ist theoretisch eine echte lebenslange Freiheitsstrafe möglich, bei der man das Gefängnis nie verlassen kann. Praktisch hat sich jedoch in vielen Staaten die Erkenntnis entwickelt, dass der Begriff "lebenslänglich" nicht mit einem Gefängnisaufenthalt bis zum Tode gleichzusetzen ist. Dies wäre ein zivilisatorischer Rückschritt. Einige europäische Staaten haben denn auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe abgeschafft.

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Dies ist meines Erachtens der richtige Ansatz. Er gilt sinngemäss auch für die Schweiz. In der Regel wird nach fünfzehn Jahren Gefängnis eine Entlassung aus dem Gefängnis geprüft, aber nur gewährt, wenn der Täter als nicht mehr gefährlich eingestuft wird. Bleibt er gefährlich, muss er im Gefängnis bleiben. Deshalb ist eine Kombination mit der Verwahrung auch nicht notwendig und nicht logisch. Wer aber nicht mehr gefährlich ist, kann von Gesetzes wegen auch nicht verwahrt werden, denn eine Verwahrung setzt immer eine erhöhte Gefährlichkeit voraus.

Zu den populistischen Hintergründen: Einige wirklich schwere und grausame Verbrechen wie die Rupperswiler Morde haben die Bevölkerung erschüttert, aufgerüttelt und auch in Ängste versetzt. Das ist absolut verständlich, und es ist ernst zu nehmen. Die erwähnten Straftaten dürfen in keiner Weise beschönigt werden. Aber macht es Sinn, dass Politiker beim Volk durch Vorstösse den Anschein erwecken, man könne künftig mehr Härte zeigen, indem man die lebenslängliche Freiheitsstrafe reformiert? Wäre es nicht viel besser, wenn die Politik dem Volk erklären würde, dass das heutige Strafgesetz alle Möglichkeiten enthält, um einen uneinsichtigen und weiterhin gefährlichen Verbrecher im Gefängnis zu behalten? Für mich steckt sehr wohl ein Quantum Populismus hinter diesem Vorstoss, zumal die Verfasserin ja nicht gerade als sehr sanft bekannt ist.

Zur Problematik der Definition von besonders schweren Straftaten: Meines Erachtens täuschen sich die Postulantin aus dem Nationalrat - das ehemalige Nationalratsmitglied - und die Postulanten aus dem Ständerat, wenn sie glauben, eine Definition von besonders schweren Straftaten sei leicht. Eine Kasuistik, also das Festhalten aller Fälle einer besonders schweren Straftat im Gesetz, ist undenkbar. Es ist geradezu sicher, dass irgendwelche Fälle vergessen gehen. Aber auch eine allgemeine Formulierung einer besonders schweren Straftat ist nicht möglich; vielmehr ist jeder Einzelfall besonders und umfassend zu behandeln. Die Umstände sind bei jedem Straffall verschieden. Aufgrund der heutigen Gesetzgebung kann bei besonders schweren Straftaten nach fünfzehn Jahren Gefängnisaufenthalt sehr wohl bei der Prüfung der noch vorhandenen Gefährlichkeit eine besondere Intensität und Gründlichkeit an den Tag gelegt werden, etwa durch Mehrfachgutachten.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, das Postulat abzulehnen. Es verursacht einen unnötigen Mehraufwand ohne Aussicht auf eine echte Verbesserung der heutigen Situation.