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preparatory:AB 247202

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-14

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes werden das Bevölkerungsschutzsystem und der Zivilschutz weiterentwickelt und noch konsequenter an den aktuellen und künftigen Schutzbedürfnissen der Schweizer Bevölkerung ausgerichtet. Die SP-Fraktion begrüsst darum die gesamte Neuerung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes im Sinne eines wichtigen Schrittes in die richtige Richtung. Zentral ist für uns, dass die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen bei der Vorsorge, aber auch bei der Ereignisbewältigung gestärkt wird und dass der Schutz von kritischen Infrastrukturen sowie die Schutz- und Abwehrmassnahmen gegen Cyber- und ABC-Risiken verbessert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Alarmierungs- und Telekommunikationssystems werden die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Dritten auf gesetzlicher Ebene nun klar geregelt. Dies bildet dann auch die Voraussetzung für das Traktandum, das nachher folgt.

Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates erlitt in der ersten Sitzung der SiK-NR sozusagen Schiffbruch - wir haben es gehört. Denn es stellte sich deutlich heraus, dass sie ungenügend mit den Kantonen abgesprochen war. Die SiK-NR setzte deshalb eine Subkommission ein. Ich gebe zu, dass ich zu Beginn diesem Ansinnen gegenüber sehr skeptisch eingestellt war. Aber ich lasse mich, wenn es berechtigt ist, auch gerne eines Besseren belehren.

Darum kann ich jetzt mit Überzeugung sagen, dass die Arbeit dieser Subkommission - ich war auch Mitglied davon - sehr konstruktiv, zielorientiert und effektiv war. Zu Beginn war unsere Arbeit sozusagen eher mediativer Natur: Es ging um die Vermittlung des Dialogs zwischen Bund und Kantonen, der bisher, aus welchen Gründen auch immer, ungenügend war. Zudem möchte ich hier auch noch anmerken, dass zwischen grossen und kleinen Kantonen halt doch sehr grosse Unterschiede bestehen, was die Bedürfnisse betreffend den Zivilschutz angeht. Es blieb aber alles auf der Sachebene, und offene Kompetenzfragen konnten einvernehmlich bereinigt werden.

Es war insgesamt eine erfreuliche Arbeit, die meiner Meinung nach jetzt wirklich ein passables Gesetz hervorgebracht hat. Aber, und da gebe ich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern Recht, Schule machen sollte dies wirklich nicht.

Die SP-Fraktion hat die Grundzüge der Vorlage also von Anfang an unterstützt, zum Beispiel auch die Flexibilisierung der Dienstpflicht. Nicht gelöst wird mit dieser Gesetzesrevision aber das Problem der zu tiefen Bestände. Das muss separat und grundsätzlich angegangen werden, und zwar ziemlich bald.

Dennoch gibt es selbstverständlich in wichtigen Fragen doch unterschiedliche politische Auffassungen. Ich möchte kurz eine Beurteilung aus SP-Sicht vornehmen: Ein wichtiger Punkt besteht für uns darin, dass der Zivildienst auf Antrag der SP-Fraktion neu im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz ausdrücklich als Teil des Systems zur Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen erwähnt wird. Dieses Gesetz anerkennt nun explizit, dass der Zivildienst zur Regeneration nach solchen Ereignissen beitragen kann und dass er eben auch Partner ist - Gesetzeshygiene hin oder her, Frau Quadranti. Auch die Studiengruppe Dienstpflichtsystem anerkennt den Zivildienst als Partnerorganisation im schweizerischen Sicherheitsnetzwerk. Auch ist die Durchhaltefähigkeit des Zivildienstes um einiges grösser als beim Zivilschutz. Wenn es dann zusätzlich noch einen entsprechenden Passus im Zivildienstgesetz braucht, soll dieser ebenfalls aufgenommen werden; dagegen sträuben wir uns nicht. Es betrübt mich etwas, dass ausgerechnet die GLP-Fraktion den Ablehnungsantrag gegen diese sinnvolle Ergänzung stellt.

Aus der ursprünglichen Vorlage herausgestrichen wurde die Möglichkeit, den Zivilschutzeinsatz als Durchdiener absolvieren zu können. Es konnte aber niemand wirklich überzeugend darlegen, wie denn solche Durchdiener eingesetzt werden sollen und was der Mehrwert für den Zivilschutz sein sollte. Zudem ist klar davon auszugehen, dass wohl niemand freiwillig 245 Diensttage anstatt nur deren 70 bis 80 leisten wird. Wir werden darum den Minderheitsantrag Müller Walter ablehnen.

Einige Mitglieder der SP-Fraktion stellen noch weitere Minderheitsanträge, zum Beispiel, dass für Betreiber von kritischen Infrastrukturen eine Meldepflicht über Störfälle eingeführt werden soll, dass die normale Lage die Dauer der Schutzdienstpflicht definieren soll und dass auf die Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen sowie auf die Ersatzbeitragspflicht verzichtet werden soll, da dies nicht mehr zeitgemäss ist. Die Minderheitsanträge werden noch separat in der Detailberatung begründet.

Die SP-Fraktion tritt selbstverständlich auf dieses Gesetz ein.