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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-06-14

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-06-14

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ist am 22. Januar 2019 auf die Vorlage eingetreten. Aufgrund von Differenzen zwischen Bund und Kantonen hat sie eine Subkommission eingesetzt, wir haben es gehört. Im Rahmen der Sitzungen der Subkommission wurde ein grosser Teil der Differenzen bereinigt, und es wurden verschiedene Lösungsansätze definiert. Am 15. Mai 2019 hat die SiK-NR die Detailberatung durchgeführt. Sie [PAGE 1090] beantragt dem Rat einstimmig die Annahme der Vorlage. Ich danke an dieser Stelle der Kommission für ihre Arbeit, insbesondere der Subkommission unter der Leitung von Nationalrat Walter Müller.

Gerne mache ich zu diesem Gesetz einige einleitende Bemerkungen. Die Risiken, denen unser Land und seine Bevölkerung ausgesetzt sind, haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Bedrohungen wie Terrorismus und Cyberangriffe oder Gefahren wie Erdbeben, Naturkatastrophen, Stromausfälle und -engpässe oder Pandemien sind aktueller denn je. In diesem Zusammenhang wurden erhebliche Sicherheitsdefizite beim Bevölkerungsschutz erkannt. Solche Defizite gibt es bei den Alarmierungs- und Kommunikationssystemen, beispielsweise beim fehlenden sicheren Datenverbundsystem. Sicherheitsdefizite gibt es aber auch im ABC-Schutz oder aufgrund von ungenügenden Sanitätsdienstleistungen im Falle, dass Massen an Verletzten oder Patientinnen und Patienten anfallen sollten. Auch das Zivilschutzsystem muss weiterentwickelt werden, damit es im Hinblick auf die veränderte und auch die absehbar künftige Risikosituation besser aufgestellt ist.

Die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ist notwendig, um diese Sicherheitsdefizite im Bevölkerungsschutz aufzuheben und den Zivilschutz weiterentwickeln zu können. All diese Massnahmen und Projekte wie beispielsweise das nationale sichere Datenverbundsystem brauchen nämlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Deshalb soll das Gesetz angepasst werden.

Beim Bevölkerungsschutz steht die Stärkung der Führung und Koordination von Bund und Kantonen im Vordergrund. In Bezug auf die Aufgaben von Bund und Kantonen wird nur wenig geändert. In den einzelnen Bereichen sollen die Zuständigkeiten und Kompetenzen ergänzt und, soweit erforderlich, präzisiert werden. So werden neu die Aufgaben des Bundes für den Schutz kritischer Infrastrukturen geregelt. Zudem werden die Tätigkeiten der Nationalen Alarmzentrale und des Labors Spiez im Gesetz verankert.

Die Rechtsgrundlagen wurden insgesamt verbessert, oder es wurden neue Rechtsgrundlagen für bestehende und geplante Telekommunikations- und Alarmsysteme für den Bevölkerungsschutz geschaffen. Schliesslich soll eine Optimierung der Ausbildung im Bevölkerungsschutz durch eine verbesserte Koordination von Ausbildungen und Übungen erreicht werden.

Beim Zivilschutz liegt ein Schwerpunkt der Revision auf dem Dienstleistungs- und Ausbildungssystem. Es ist eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer vorgesehen. Neu soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Schutzdienstpflicht ohne Unterbrechung zu erfüllen - Stichwort Durchdiener. Bei der Bildung eines Personalpools soll die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht werden, um Unterbestände in einzelnen Kantonen besser ausgleichen zu können.

Bei der Wehrpflichtersatzabgabe sollen den Schutzdienstpflichtigen künftig sämtliche geleisteten Diensttage angerechnet werden, dies in Umsetzung der Motion Müller Walter. Das Ausbildungssystem soll vereinfacht werden. Auf Wunsch der Kantone wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Bund künftig in Absprache mit den Kantonen für die Beschaffung des Ersatzmaterials und der persönlichen Ausrüstung im Zivilschutz sorgen kann, analog zur Zuständigkeitsregelung von 2002.

Was die Schutzbauinfrastruktur betrifft, sind folgende Regelungen vorgesehen: Die Schutzräume für die Bevölkerung sollen beibehalten werden. Bei einigen Katastrophenereignissen leisten diese nach wie vor einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Bevölkerung. Bei den Schutzanlagen des Zivilschutzes sollen die Kantone überprüfen, welche dieser Anlagen heute und künftig noch notwendig sind. Dazu werden die Kantone angehalten, ihre Bedarfsplanungen zu aktualisieren.

Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.

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