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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-06-14

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-06-14

Wortprotokoll

Ich muss vorausschicken, dass ich diesen Vorstoss seinerzeit als Nationalrätin mitunterzeichnet habe. Ich stehe selbstverständlich auch als Bundesrätin noch vollumfänglich hinter diesem Anliegen, das mit dem Vorstoss Lohr verknüpft ist.

Kinder und Jugendliche sollen sich möglichst viel bewegen. Die Wirkungen von Sport und Bewegung im Kindes- und Jugendalter sind wissenschaftlich bewiesen und hinlänglich bekannt. Dementsprechend ist es ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, dass sich unsere Jugend möglichst viel bewegt. Wenn durch die gesellschaftliche Entwicklung die Bewegungsintensität von Kindern und Jugendlichen abnimmt, dann ist auch die Gesellschaft gefordert, dagegen vorzugehen.

Dies wird vom Bundesrat keineswegs bestritten. Er ist jedoch der Überzeugung, dass es hierfür keinen separaten Bericht braucht. Das schweizerische System der Bewegungsförderung funktioniert gut. Zahlreiche Akteure engagieren sich mit vielfältigen Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Dies erfolgt sowohl im schulischen als auch im ausserschulischen Kontext. Auf lokaler und kantonaler Stufe ist man nach Möglichkeit bestrebt, auch Bevölkerungsschichten anzusprechen, die im aktuellen System der Sportförderung nicht ausreichend erreicht werden.

All diese Förderinstrumente, Initiativen und Programme werden regelmässig durch das Bundesamt für Sport evaluiert und auch punktuell einem internationalen Vergleich unterzogen. Dies erlaubt es, sie zielorientiert weiterzuentwickeln. Ein Beispiel: Das Bewegungsverhalten von sechs- bis sechzehnjährigen Kindern wurde 2016 objektiv gemessen. Eine vergleichbare Studie wird 2019 mit teilweise den gleichen Kindern wieder durchgeführt. Zudem beinhaltet die Studie Sport Schweiz 2014 einen ausführlichen Kinder- und Jugendbericht. 2020 wird hierzu eine Neuauflage vorliegen. Nach Abschluss all dieser Arbeiten sollen aktuelle Erkenntnisse dazu vorliegen, ob die Zielgruppen mit den bestehenden Instrumenten effektiv erreicht werden.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dem Anliegen des Postulates mit den laufenden Arbeiten Rechnung getragen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass es auch im Interesse der Departementsvorsteherin ist, dass sich die Kinder nicht nur mit Snapchat und Instagram abgeben, sondern eben auch mit Sport und Bewegung.

Trotzdem beantrage ich aus vorerwähnten Gründen die Ablehnung des Postulates.