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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat von dieser Werbetechnik Kenntnis, ist allerdings nicht über alle technischen Aspekte informiert. Grundsätzlich will der Bundesrat Innovation auch im Bereich der Werbetechnologie nicht behindern oder einschränken. Er legt aber Wert darauf, dass neue technische Lösungen keine negativen Folgen für die Gesundheit der Menschen und Tiere haben.

Die in der Frage beschriebene Technologie arbeitet mit hochfrequenten Tönen, deren Folgen stark von der Frequenz und Lautstärke abhängen. Der Unterschied zwischen Wahrnehmbarkeit und erheblicher Störung ist bei diesen Tönen sehr klein. Ist also ein solcher Ton hörbar, ist er meist schon störend. Auch für Tiere können solche hochfrequenten Signale störend oder erschreckend wirken. Bei Katzen- und Marderschreckgeräten sind die Töne relativ laut, und die Frequenzen liegen im Bereich von 8 bis 16 Kilohertz - was vor allem für Jugendliche und Kinder schnell schmerzhaft oder unangenehm werden kann. Es wird daher empfohlen, solche Geräte nicht in Gebieten zu verwenden, in denen sich Personen aufhalten können.

Ob eine solche Situation bei der neuen Werbetechnik auftreten kann, wird von den zuständigen Bundesämtern gegenwärtig abgeklärt. Eine rechtliche Anpassung erachtet der Bundesrat zurzeit als nicht notwendig, da das Umweltschutzrecht bereits den Schutz vor störenden oder schädlichen Einwirkungen gewährleistet.

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