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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2019-06-17

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Unsere Kommission, die Staatspolitische Kommission, hat am 28. März 2019 die Vorlage, die heute als erstes Geschäft traktandiert ist, behandelt. Es handelt sich um das Bundesgesetz über die Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht.

Im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat das Parlament im Ausländer- und Integrationsgesetz in Artikel 21a die Stellenmeldepflicht eingeführt, wie Sie alle wissen. Die Umsetzung dieser Stellenmeldepflicht fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein neues Bundesgesetz will der Bundesrat die gesetzliche Grundlage schaffen, um sich an den anfallenden Kontrollkosten der Kantone zu beteiligen und nach Bedarf auch Vorgaben zu machen zu Art, Umfang und Handhabung dieser Kontrollen.

Wie gesagt: Weil die Umsetzung der Stellenmeldepflicht in die Zuständigkeit der Kantone fällt, haben diese sich auch frühzeitig bereits gemeldet mit dem Wunsch oder der Forderung, der Bund solle sich in finanzieller Hinsicht angemessen beteiligen. Im Gegenzug wurden aber auch Vorgaben in Bezug auf die Kontrolle und in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Umsetzung gemacht.

Auf eine möglichst minimale Art und Weise, welche die Gestaltungsfreiheit im Sinne der Aufgaben- und Organisationsautonomie auch offenlässt, wurde dies mit dieser Vorlage getan. Es ist also so, dass einerseits die Finanzierung eine gesetzliche Grundlage erhält, aber andererseits auch die Rahmenbedingungen für die Umsetzung, inklusive dieser Kontrolltätigkeiten, definiert werden.

Ihre Kommission ist mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten. Wir haben als einzige, aber dafür nicht unwesentliche Änderung gegenüber dem Bundesrat eine Befristung eingeführt - wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Die Idee dieser Befristung ist, dass der Bundesrat in drei, vier Jahren über die Wirksamkeit der Stellenmeldepflicht Bericht erstatten soll. Die Kantone ihrerseits werden ebenfalls Bericht erstatten, und mit der Befristung kann auch gewährleistet werden, dass allfällige Änderungen, die sich als sinnvoll erweisen, dann noch vorgenommen werden können.

Ich möchte Sie im Namen der Kommission bitten, einzutreten und der Vorlage dann auch zuzustimmen.