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Feri Yvonne · Nationalrat · 2019-06-17

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Ich habe die Berichterstattung für das EFD und das WBF übernommen. Zuerst spreche ich zur ETH.

Im Februar 2017 wurde die Schulleitung der ETH Zürich von den Ombudspersonen und von anderen ETH-Angestellten über Vorwürfe mehrerer Doktorierender gegen eine Professorin informiert. Gemäss den Vorwürfen soll die Professorin des Instituts für Astronomie der ETH Zürich gegenüber vielen ihrer Doktorierenden ein unangemessenes Führungsverhalten an den Tag gelegt haben. Sie erinnern sich an die verschiedenen Medienberichte. Die Subkommission EFD/WBF des Ständerates beschäftigt sich seit Ende 2017 mit diesem Thema. Seit die ETH Zürich dem ETH-Rat die [PAGE 1139] Entlassung von Professorin Marcella Carollo beantragt hat, nahm die mediale Aufmerksamkeit stark zu. Einerseits behauptet Frau Carollo, sie sei im Verfahren nicht angemessen behandelt und einbezogen worden. Andererseits erhob eine andere Professorin, Frau Ursula Keller, Vorwürfe zur Vergabe der finanziellen Mittel unter den Instituten sowie zur Transparenz über die Mittelzuteilung im Physikdepartement der ETH Zürich. Gleichzeitig äusserte sie auch allgemeine Vorwürfe gegen die ETH Zürich und sprach dabei von Korruption, Sexismus sowie Amts- und Machtmissbrauch. Sie konnten das alles lesen.

Die GPK sind weder für die Beurteilung von Personalangelegenheiten im Allgemeinen noch für Einzelfälle zuständig. Ausserdem werden sie bei den verselbstständigten Einheiten nur tätig, wenn qualifizierte und konkrete Hinweise auf Mängel vorliegen, die das ordnungsgemässe Funktionieren der Einheit gefährden könnten. Zu den Vorwürfen von Frau Keller ist zudem festzuhalten, dass im Auftrag des ETH-Rates eine Administrativuntersuchung durchgeführt wird.

Das Gespräch mit den Vertretungen der ETH war intensiv. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass es an der ETH einen Kulturwandel braucht, und konnten uns versichern lassen, dass die zuständigen Personen die Angelegenheit sehr ernst nehmen. Die Subkommission des Ständerates wird das Thema weiterhin begleiten.

Zur Kriegsmaterialausfuhr: Der zuständigen Subkommission der GPK wird jährlich ein vertraulicher Bericht über Kriegsmaterialausfuhren zugestellt. Es gab in diesem Jahr keine grösseren Themenkomplexe, welche aus Sicht der Oberaufsicht zu behandeln gewesen wären. Trotzdem konnten wir Fragen klären im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über Schweizer Handgranaten und Sturmgewehre, welche angeblich im Jemen-Krieg verwendet worden sind. Ebenso konnten wir mit Bundesrat Parmelin Fragen im Zusammenhang mit den Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterialien, dem Vergleich der Rechtsgrundlagen in der Schweiz mit jenen anderer Staaten, Ausfuhrzahlen und anderem intensiv diskutieren.

Wir haben auch über die Ruag und über die verschiedenen Tochterfirmen der Ruag im Ausland gesprochen. Es interessierten insbesondere die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Geschäftstätigkeiten der Ruag und ihrer Tochterfirmen. Am schwierigsten erscheint es, die Tochterfirmen der Ruag zu kontrollieren und zu überprüfen, ob sie unsere Grundsätze, welche verbindlich sind, auch wirklich einhalten. Die Subkommission wird das Thema weiterhin mindestens einmal jährlich verfolgen und kritisch hinschauen.

Zur Finma: Die Finma hat drei Haupttätigkeiten: Aufsicht, Rechtsdurchsetzung und Regulierung. Die Finma hat die Methode der risikobasierten Aufsicht in allen Aufsichtsbereichen - Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Märkten - etabliert. Die Risikoorientierung war und ist die einzig mögliche logische Herangehensweise, um mit den beschränkten Aufsichtsressourcen eine maximale Wirkung zu erzielen. Je grösser das Risiko oder je problematischer das Verhalten, desto intensiver ist die Aufsicht.

Zur Rechtsdurchsetzung: Öffentlich bekannte Meilensteine waren der Abschluss des Verfahrens gegen die Credit Suisse und deren US-Cross-Border-Geschäft sowie zu deren Geldwäschereibekämpfung und des Verfahrens gegen die UBS, ebenfalls wegen des US-Cross-Border-Geschäfts, wegen nicht autorisierter Handelsaktivitäten des Händlers Adoboli, wegen der Libor-Manipulationen oder wegen Devisenmanipulationen. Nicht zu vergessen sind die Fälle im Zusammenhang mit der Governance bei Unternehmen wie Raiffeisen oder verschiedenen grösseren Versicherungen. Alle diese Verfahren haben zu klaren Verbesserungen der internen Organisation dieser Unternehmen geführt. Wichtige Fälle gab es aber nicht nur bei grossen Unternehmen, sondern auch bei kleineren.

Zur Finanzmarktregulierung: Die Anhebung des Sicherheitsniveaus für systemrelevante Banken hat nachweislich zu einer höheren Stabilität im gesamten Schweizer Finanzsektor geführt. Für die Stabilität des Finanzsektors und der Schweizer Volkswirtschaft insgesamt ist auch die Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Finanzinstitute zentral. Die beiden Grossbanken haben strukturelle Anpassungen vorgenommen, die ihre Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit verbessert haben. Die GPK hat im Sinne der Oberaufsicht auch bei der Finma keinen Handlungsbedarf erkennen können.

Gerne schliesse ich mich dem Dank der Präsidentin, Doris Fiala, an das GPK-Sekretariat, die Verwaltung und auch den Bundesrat an.