Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-17
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-17
Wortprotokoll
Einige Vorredner sind viel schlauer als ich, weil sie mir bereits gesagt haben, wo wir eingreifen sollten und wo nicht. Als ich als Parlamentarier diese Motion eingereicht habe, habe ich einen Dreizeiler formuliert. Ich lese Ihnen gerne vor, was in diesem Dreizeiler steht: "Der Bundesrat schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine Investitionskontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen unter anderem, indem er eine Genehmigungsbehörde für die der Investitionskontrolle unterworfenen Geschäfte einsetzt." Ich mache keine Unterscheidung zwischen Katarern, Saudis und Chinesen; Sie finden das hier drin nicht. Ich mache keine Unterscheidung zwischen staatlich kontrollierten Unternehmen und nicht staatlich kontrollierten, freien Unternehmen. Ich mache auch keine Unterscheidung, wie sie Herr Kollege Minder erwähnt hat. Wieso mache ich das nicht? Weil ich dem Bundesrat den Auftrag gebe, ein [PAGE 444] Gesetz zu entwerfen. Ich habe mit meinem Vorschlag, einer schlichten Motion, kein Gesetz entworfen.
Woran ich keinen Zweifel offenlasse, ist, dass es eine solche Investitionskontrolle braucht; das ist klar. Wenn Sie die Begründung für diese Investitionskontrolle anschauen, dann sehen Sie, dass es darin zwei Prinzipien gibt, die ich nicht erfunden habe und die in sämtlichen Gesetzen von Investitionskontrollbehörden stehen, nämlich erstens: Es wird eingegriffen, wenn die Sicherheit oder öffentliche Ordnung der Schweiz gefährdet ist. Das ist das Grundprinzip einer Investitionskontrolle! Zweitens wird eingegriffen, wenn keine Reziprozität vorhanden ist, das heisst, wenn unser Land in jenem besagten Land kein Gegenrecht hat. Kollege Caroni, zwischen China und der Schweiz gibt es keine Reziprozität. China investiert in der Schweiz in einem Jahr mehr, als die Schweizer Unternehmen bis anhin in China investiert haben - das nur zur Richtigstellung.
Zum Thema Wahlkampf: Ja, wir sind alle im Wahlkampf, permanent im Wahlkampf. Ich habe meine Motion nicht vor Kurzem eingereicht, Herr Kollege Noser. Ich habe sie am 26. Februar 2018 eingereicht. Man hat sie mittels Ordnungsantrag am 6. Juni 2018 der zuständigen Kommission überwiesen, und ich war damit einverstanden: Ich war froh, weil ich dachte, der Bundesrat habe die Zeichen der Zeit erkannt. Dann gab es zwei Postulate - von Kollege Bischof und von Kollege Stöckli -, die vom Bundesrat wissen wollten: Was machen wir denn jetzt, wenn alle umliegenden Länder ihre bestehenden Investitionskontrollen massiv verschärfen? Dann kam der entsprechende Bericht. Am 13. Februar 2019 hat der Bundesrat den Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen" vorgelegt. Sie bestimmen heute, ob Sie mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket einverstanden sind und ob Sie gesetzgeberisch tätig werden wollen. Der Bundesrat sagt in seinem Bericht - ich fasse das alles zusammen -, dass man das Problem sehe, ihm aber mit einem Monitoring begegnen werde. Monitoring heisst nach deutschem Sprachgebrauch: überwachen, ob bei einem beobachteten Prozess der gewünschte Verlauf eintritt. Was das nicht heisst, das ist jedem im Saal klar. Es heisst nicht: Meldepflicht der Übernahmen. Es heisst auch nicht, dass man eingreifen kann, wenn eine Unternehmung von ausländischen Unternehmen, ob staatlich kontrolliert oder nicht, übernommen wird.
Damit müssen Sie heute entscheiden, ob Sie wollen, dass die Schweiz weiter ein weisser Fleck bleibt oder nicht. Meine Position stammt aus den liberalen Wirtschaftsblättern. Lesen Sie einmal die "NZZ" oder den "Economist"! Ich gebe jetzt einmal zwei, drei Zitate wieder: Das Phänomen des staatlich gelenkten Kapitalismus aus China ist völlig neu. Staatlich gelenkte Investitionen in europäische Länder sind ein Phänomen der Neuzeit, auf welche die freie, liberale Marktwirtschaft bis anhin noch keine Antwort gefunden hat und welchen sich nur mit entsprechenden Kontrollen und - das ist allenfalls notwendig - mit Verboten begegnen lässt. Denn staatlich gelenkter Kapitalismus schaltet die freie Marktwirtschaft aus.
Wenn ein staatlicher Konzern aus dem Ausland mit einem politisch bestimmten Investitionsprogramm eine Schweizer Firma kaufen will und, weil er über unbeschränkte Mittel verfügt, auch kauft, dann wird diese Schweizer Firma dem freien Markt entzogen und schlussendlich verstaatlicht oder staatlich gelenkt. Ob dieses Unternehmen wie Syngenta an einer langen Leine oder wie Lista an einer sehr langen Leine geführt wird, ist völlig unwesentlich. Tatsache ist, dass das Unternehmen dem freien Markt entzogen und verstaatlicht worden ist. Ich verstehe den Herrn von Lista. Er hätte natürlich keine Freude daran, wenn er diesen Deal nicht hätte durchziehen können. Ich weiss auch nicht, wie lange Lista noch in Appenzell produziert.
Das tönt hart, ist aber die eigentliche Realität solcher Übernahmen von freien Unternehmen durch staatlich kontrollierte Unternehmen, staatliche Unternehmen oder Staatsfonds. Dem kann man mit einem Monitoring zuschauen, oder man kann dem mit einer Investitionskontrolle Grenzen setzen. Die Schweiz hat, im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern und den anderen führenden Industrieländern, als einziges Land keine solche Investitionskontrolle. In den umliegenden Ländern mit einer ähnlichen Marktwirtschaft wird schon lange nicht mehr diskutiert, ob es eine Investitionskontrolle geben solle, sondern einzig noch, wie man diese verschärfen muss. Das passiert in der EU, in den USA und in anderen freien Ländern dieser Welt. Am 19. März 2019, da muss ich den Berichterstatter korrigieren, hat die EU genau eine solche Verordnung für sämtliche Staaten aufgestellt. Ich glaube, dass Luxemburg, Herr Kollege Noser, in der EU ist. Die Diskussion dreht sich in diesen Ländern nicht mehr darum, ob man eine gesetzliche Grundlage schaffen solle, sondern nur noch darum, wie weit man bei dieser Grundlage geht. Die Schweiz wird dadurch natürlich noch weit attraktiver für die Übernahme von solchen Unternehmen mit[NB]entsprechendem Know-how, mit Patenten und Marktpotenzial.
Der Vergleich mit Ländern, welche international weit weniger attraktiv sind, welche eine strengere Börsengesetzgebung haben oder über staatliche Unternehmen die wichtigsten Bereiche kontrollieren, ist völlig untauglich. Sie müssen heute entscheiden, ob wir mit dem Gesetzgebungsprozess, der in der Schweiz üblicherweise mehrere Jahre dauert, beginnen wollen, um dann zumindest in einigen Jahren gegen solche Phänomene gewappnet zu sein. Ich habe diese Motion bewusst sehr offen formuliert und lasse dem Bundesrat allen Spielraum, damit er mit Augenmass und gezielt jene Bereiche definieren kann, in welchen er entsprechende Vorkehren zu treffen wünscht und in welchen nicht.
Häufig wird in den Diskussionen zu dieser Problematik damit argumentiert, dass ausländische Staaten zwar solche Investitionskontrollen kennen, aber den Übernahmen trotzdem schlussendlich zustimmen würden. Das ist natürlich nur an der Oberfläche gekratzt. Jene Bereiche, welche hochsensibel sind, werden bei einer vorhandenen Investitionskontrolle auch nicht Thema einer Übernahme. Wieso nicht? Weil der ausländische Staatskonzern genau weiss, dass er keine Bewilligung zum Erwerb erhalten wird. Daher wird er gar keine Übernahme lancieren.
Des Weiteren werden in den meisten Fällen bei solchen Übernahmen Auflagen gemacht: Man nimmt jene Teile aus dem Deal heraus, die für die Staaten von Wichtigkeit sind. Es ist auch nicht zu befürchten, dass die Investitionen in die Schweiz aus diesem Grund stagnieren würden. Wir kennen Staaten, die diese Investitionskontrollen schon seit Jahrzehnten haben und wo dies nicht der Fall ist. Es wird am Bundesrat liegen, eine Kontrolle mit Augenmass zu schaffen, welche jene Bereiche herausfiltert, in welchen man mit solchen Kontrollen rechnen muss.
Vor allem irritiert der Angriff aus liberalen Kreisen in diesem Haus auf diese Motion. Die Motion weist als Kernelement das Prinzip der Reziprozität auf. Das heisst, ein Land, das den Schweizer Unternehmen Direktinvestitionen bei sich erlaubt, hat keinerlei Einschränkungen in der Schweiz zu befürchten. Wir geben für diesen Fall Gegenrecht. Ist es nicht ein urliberaler Gedanke, Herr Kollege Noser, dass man selbstverständlich überall auf der Welt freie Märkte braucht und nicht nur in einem kleinen Land mitten in Europa? Gerade die Reziprozität, gerade ein "level playing field" sollte zu einer Ausgestaltung der Investitionskontrollen führen, welche der Schweizer Wirtschaft dient.
Wenn der Schutz vor dem Ausverkauf der Heimat einzig darin bestehen soll, irgendwelche Chalets oder Hotels einer strengen Bewilligungskontrolle zu unterwerfen - was der Stand heute ist, obwohl diese nicht ins Ausland verpflanzt werden können -, aber es gleichzeitig zuzulassen, dass Weltfirmen mit enormem Know-how, Patenten und geistigem Eigentum von einer ausländischen Staatsfirma aufgekauft werden können, dann ist das purer Schabernack.
Ich erinnere Sie daran, dass dieser Rat die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline 16.498 angenommen hat, welche den Verkauf von Infrastrukturen im Bereich der Wasserkraft und der Stromwirtschaft ans Ausland verbieten möchte. Ich bin damit einverstanden. Das ist aber ein sektorieller Ansatz, und zwar in einem Bereich, wo es ohnehin jetzt schon die Zustimmung der Gemeinden, der Kantone und des [PAGE 445] Bundes bräuchte. Wenn wir es dabei belassen, ist das ein pures Placebo.
Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat mit Augenmass und Vernunft eine Kontrolle einführen kann, welche weder die Schweizer Wirtschaft schädigt noch die staatlichen Interessen unseres Landes links liegenlässt. In den umliegenden Ländern stehen die Ampeln längst auf Rot, die Gefahr und das Risiko für westliche Staaten sind erkannt. In Anbetracht des Zeitraums, den unser Gesetzgebungsprozess beansprucht, ist ein weiteres Zuwarten unverantwortlich.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Motion zustimmen.