Gross Jost · Nationalrat · 2002-09-18
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 3 die Anträge der Minderheiten de Dardel und Ménétrey-Savary und im Eventualfall den Antrag Widmer zu unterstützen.
Zum Antrag der Minderheit de Dardel möchte ich mich nicht äussern; er wurde bereits eingehend begründet. Ich gehe jetzt auf den Antrag der Minderheit Ménétrey-Savary zu den Massenuntersuchungen ein.
Es besteht kein Zweifel, dass die DNA-Analyse ein wichtiges Instrument der kriminalistischen Ermittlung sein kann, nicht nur zur Belastung, sondern auch zur Entlastung eines Tatverdächtigen. Aber es gilt auch rechtsstaatliche Schranken, vor allem den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten. Das heisst, der Eingriff in die persönliche Freiheit muss, wie die Berichterstatterin gesagt hat, für den Ermittlungszweck notwendig sein; weniger einschneidende Fahndungsmittel müssen ausgeschlossen sein. Es muss ein Missbrauch der gesammelten Daten ausgeschlossen werden können, d. h., eine Verwendung der codierenden, individualisierenden Erbinformation, beispielsweise zur Ausgrenzung Behinderter für Krankheitsvorbehalte in der Sozialversicherung oder - sehr grundsätzlich - zur Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen, würde der Menschenwürde widersprechen.
Nun will der Bundesrat und mit ihm die Kommissionsmehrheit die Schleusen für eine breite, ja massenhafte Anwendung der DNA-Analyse öffnen, nämlich durch die Zulassung von Massenuntersuchungen - meines Erachtens und auch aus der Sicht der sozialdemokratischen Fraktion ohne genügende rechtsstaatliche Schranken. Das ist die Grundsteinlegung - ich brauche diesen harten Begriff - für eine genetische Inquisition jenseits rechtsstaatlicher Grenzen. Warum?
Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Instrument rasch zur genetischen Massenfahndung an Tausenden von Personen werden kann. In Deutschland und England wurde mittlerweile die Bevölkerung ganzer Städte oder Landstriche genetisch untersucht, um einen Sexualtäter zu finden. Daraus resultiert der Wunsch, breit angelegte DNA-Datenbanken anzulegen, bis hin zu Vorschlägen, die gesamte männliche Bevölkerung als kriminalistisch aktiveres Geschlecht DNA-kodiert zu erfassen. Die Massenuntersuchung könnte also zum Fahndungsinstrument - das ist ein weiterer Einwand - gegen Bagatelldelikte werden. Die Diskussion über den Deliktskatalog werden wir ja noch führen. Die Erfahrung in anderen Staaten zeigt, dass nur 3 Prozent der DNA-Analysen Kapital-, Sexual- und andere schwere Straftaten betreffen, 95 Prozent aber Einbruchs- und andere Diebstähle. Soll - das ist meine Frage an Sie - die DNA-Analyse primär Bagatelldelikte bis hin zum Ladendiebstahl kriminalisieren? Experten - das sollte auch Herr Aeschbacher beachten, der hier keine Probleme sieht - warnen vor der Entwertung eines an sich wirksamen Fahndungsmittels, wenn im Extremfall Zehntausende von Proben registriert werden und so ihre identifizierende Wirkung in einem konkreten Tatfall verlieren.
Man könnte mit der Massenuntersuchung vielleicht dann leben, wenn sie an einen konkreten Tatverdacht gebunden bliebe. Artikel 3 Absatz 1 Litera c spricht aber nur von wesentlichen Tätermerkmalen, die eine Massenuntersuchung möglich machen sollen. Was heisst das? Man kann z. B. heute an einer DNA-Analyse mit grosser Wahrscheinlichkeit die geographische Herkunft des Probanden bestimmen. Bei einem unbestimmten Tatverdacht, ein Schwarzer habe eine Tat begangen, würde das erlauben, eine Massenuntersuchung aller Schwarzen in einer bestimmten Region anzuordnen. Hier besteht die Gefahr der Stigmatisierung und der Ausgrenzung real. Deshalb: DNA-Analyse ja, aber nicht als genetische Inquisition gegen breite Bevölkerungsgruppen oder soziale Randgruppen.
Deshalb bitte ich Sie, die Anträge der Minderheit de Dardel und der Minderheit Ménétrey-Savary zu unterstützen.