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Dittli Josef · Ständerat · 2019-06-18

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat will die Polizeizusammenarbeit mit Bulgarien verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 die Botschaft zur Genehmigung des Polizeikooperationsabkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 4. März 2019 einstimmig mit 171 Stimmen zu.

Um was geht es? Der Vertrag mit Bulgarien ergänzt das bilaterale Vertragsnetz der Schweizer Polizei mit den Staaten in Südosteuropa. Bulgarien gehört zu den hauptsächlichen Herkunftsländern von Frauen, die sich in der Schweiz prostituieren und dabei Opfer von Menschenhandel werden können. Gruppierungen und Einzeltäter, die Opfer aus Bulgarien ausbeuten, stehen im Fokus verschiedener polizeilicher Ermittlungsverfahren. Bulgarische Staatsangehörige sind in den letzten Jahren aber auch bei Einbruchs- und Ladendiebstählen in der Schweiz in Erscheinung getreten. Einzeltäter und Gruppierungen aus Bulgarien sind auch im Schlepperwesen und in der organisierten Kriminalität tätig. Auch Drogen- und Waffenhandel beschäftigen die Polizei.

Aufgrund dieser Kriminalitätsbezüge will der Bundesrat die Polizeikooperation mit Bulgarien intensivieren. Das Polizeiabkommen soll den polizeilichen Informationsaustausch beschleunigen und die Ermittlungsarbeit stärken. Die vollständige Einbindung des EU-Mitgliedstaats Bulgarien in die Schengener Zusammenarbeit ist bis heute noch nicht vollzogen. Auch vor diesem Hintergrund schliesst das neue Abkommen eine Lücke in der Polizeikooperation mit Bulgarien.

Zur Beratung in der Kommission: Anlässlich der Sitzung im April hat Ihre Kommission dieses Geschäft vorberaten. Aufgrund der Präsentation und Diskussion wurden folgende sechs Erkenntnisse gewonnen:

1.[NB]Neben der bilateralen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten gilt die Priorität derzeit der Zusammenarbeit mit Ländern der Region Südosteuropa. Viele Aktivitäten von Kriminellen aus diesen Ländern beeinflussen die Entwicklung der Kriminalität in der Schweiz massgeblich. Kriminelle nutzen in der Regel ein Beziehungsnetz, sind mobil und bedienen sich in ihren länderübergreifenden kriminellen Machenschaften modernster Informationstechnologie. Deshalb ist es für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden unabdingbar, gute Kontakte zu Polizei und Justiz in dieser Region zu haben.

2.[NB]In den Jahren 2005 bis 2016 wurden bereits mit Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo und Montenegro solche Abkommen geschlossen. Ein Abkommen mit Bulgarien ist die logische Folge der Abkommen zur Verstärkung unseres Dispositivs. Es bereichert die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität und ist eine für unsere Bestrebungen massgeschneiderte Gesetzesgrundlage.

3.[NB]Inhaltlich ist das Abkommen mit Bulgarien mit Polizeiabkommen vergleichbar, die die Schweiz in den vergangenen Jahren mit anderen Staaten in dieser Region abgeschlossen hat. Dank des Abkommens können nun Schwerstverbrechen - vor allem organisierte Kriminalität, Handel mit illegalen Betäubungsmitteln und Waffen, Menschenhandel, Menschenschmuggel und Terrorismus - verstärkt bekämpft werden.

4.[NB]Der Austausch operativer Informationen ist das Kernstück der polizeilichen Arbeit. Das Abkommen regelt den Austausch personenbezogener Daten und allgemeiner Informationen im Detail. Vorgesehen sind auch konkrete Bestimmungen zur Regelung des Datenschutzes.

5.[NB]Das Abkommen regelt die Koordination bestimmter Polizeioperationen, zum Beispiel die Fahndung nach Personen durch die Strafverfolgungsbehörden. Geregelt wird auch der Einsatz gemeinsamer Ermittlungs- und Arbeitsgruppen.

6.[NB]Was die Ausübung hoheitlicher Befugnisse auf ausländischem Grund betrifft, werden keine Kompetenzen übertragen.

Die Kommission begrüsst die Intensivierung der Zusammenarbeit, zumal dadurch insbesondere der polizeiliche Informationsaustausch beschleunigt und die Ermittlungsarbeit gestärkt werden kann. Das Abkommen ergänzt das zwischen der Schweiz und den Staaten Südosteuropas bereits bestehende Vertragsnetz im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit. Das Abkommen ist ein wichtiges Element im Sicherheitsdispositiv, das die Schweiz in Südosteuropa aufbaut. Internationale Verpflichtungen der Schweiz werden davon nicht tangiert. Es ist auch keine Anpassung nationalen Rechts nötig. Weder die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen noch die Zuständigkeiten der Justizbehörden werden davon berührt.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Genehmigung des Abkommens mit Bulgarien zur Bekämpfung der Kriminalität.

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