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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Kommissionsberichterstatter hat einen ausführlichen Bericht über diese Vorlage gemacht. Ich versuche deshalb, mich kurzzufassen.

Der Bundesrat setzt einen Akzent auf die polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten. Aber nicht nur das: Eine hohe Priorität hat eben auch die polizeiliche Zusammenarbeit mit Ländern Südosteuropas. Hier geht es besonders auch um die Bekämpfung des Menschenhandels. Wie Sie gehört haben, gehört Bulgarien zu den hauptsächlichen [PAGE 465] Herkunftsländern von Frauen, die sich in der Schweiz prostituieren und dabei eben auch Opfer von Menschenhandel werden. Gruppierungen und Einzeltäter, die Opfer aus Bulgarien ausbeuten, stehen hier oft im Zentrum der polizeilichen Ermittlungen. Täter aus Bulgarien begehen in der Schweiz aber auch Einbruchs- und Ladendiebstähle, betätigen sich im Schlepperwesen und haben oft auch Bezüge zur organisierten Kriminalität. Deshalb will der Bundesrat die Polizeikooperation insbesondere auch mit Bulgarien intensivieren. Um gegen Täter aus Bulgarien erfolgreich ermitteln zu können, brauchen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden gute Kontakte und eben auch das Vertrauen der bulgarischen Polizei- und Justizbehörden.

Dieses Abkommen reiht sich in unsere Abkommenspolitik für Südosteuropa ein. Wir haben bereits mit anderen Staaten solche Abkommen geschlossen: Serbien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina sowie auch Albanien. Inhaltlich ist das Polizeikooperationsabkommen mit Bulgarien vergleichbar mit den Polizeikooperationsabkommen, die die Schweiz in den vergangenen Jahren mit anderen Staaten in der Region abgeschlossen hat. Es gibt ein paar Schwerpunkte, die ich kurz nennen möchte:

Es geht vor allem um den Austausch operativer Polizeiinformationen, ohne dass die Bestimmungen zur Rechtshilfe dabei umgangen würden. Dann geht es um die Koordination bestimmter Polizeioperationen, die grenzüberschreitende Observation sowie sogenannte kontrollierte Lieferungen. Geregelt wird auch der Einsatz gemeinsamer Ermittlungs- und Arbeitsgruppen. Der Vertrag enthält auch eine ausdrückliche Regelung für die Stationierung eines Polizeiattachés; das dient vor allem der gegenseitigen Vertrauensbildung.

Das Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit mit Bulgarien ist ein wichtiger Teil im Sicherheitsdispositiv, das die Schweiz in Südosteuropa aufgebaut hat. Die vollständige Einbindung des EU-Mitgliedstaates Bulgarien in die Schengener Zusammenarbeit ist noch nicht vollzogen, auch wenn Bulgarien das Schengener Informationssystem bereits anwendet. Das neue Abkommen schliesst deshalb auch diese Lücke in der Polizeikooperation mit Bulgarien.

Andere bestehende internationale Verpflichtungen der Schweiz werden von diesem Abkommen nicht tangiert. Es braucht auch keine Anpassungen im nationalen Recht. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird ebenfalls nicht berührt. Das gilt auch für die Zuständigkeit bei der Rechtshilfe. Das Abkommen kann mit den zur Verfügung stehenden Personalressourcen und den Mitteln aus dem ordentlichen Budget umgesetzt werden.

Ich bitte Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten und das Abkommen mit Bulgarien zu genehmigen.