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Fluri Kurt · Nationalrat · 2019-06-18

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen mehrheitlich, auf diese Vorlage einzutreten. Die Gegenargumente beziehen sich in der Regel auf das Prinzip der Gewaltenteilung, damit auf die Frage der Verfassungsmässigkeit und auf die Frage der Blockadepolitik, die mit einem Verordnungsveto erzielt werden könnte.

Wenn die Verletzung der Gewaltenteilung heute Morgen von verschiedenen Rednerinnen und Rednern angeführt wurde, dann entspricht dieser Einwand in der Regel einem sehr formellen Gewaltenteilungsverständnis. Was der Bundesrat erlassen könne, sei Bundesratssache, was wir erliessen, sei Parlamentssache. Aber es kommt auf den Inhalt an. Wir haben Artikel 164 Absatz 1 der Bundesverfassung; dort steht ganz klar, dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen sind. Also kommt es auf den Inhalt an. Wenn die Verordnungen gesetzesvertretend und nicht bloss gesetzesvollziehend sind, dann müssen sie eben den Anspruch erfüllen, dass sie den Sinn des Gesetzes und nicht einen anderen Sinn umsetzen. Sonst verletzen sie wiederum Artikel 164 der Verfassung. Deswegen stimmt eben das Argument von Frau Streiff nicht, Artikel 182 Absatz 1 der Verfassung werde mit dem Verordnungsveto verletzt. In dieser Bestimmung steht, dass der Bundesrat eine Verordnung zwar erlassen kann, aber es steht eben nicht, dass er eine Verordnung gesetzesstellvertretend und anders, als das Parlament es gewollt hat, abfassen kann. Das wäre dann wiederum eine Verfassungsverletzung.

Ich verweise Sie im Übrigen auf Kapitel 5 der Botschaft. Ich kann jetzt nicht alles wiederholen, was dort zur Verfassungsmässigkeit drinsteht, aber unsere Kommission ist mit grosser Mehrheit - übrigens auch mit einem grossen Teil der Rechtslehre - zum Schluss gekommen, dass das Verordnungsveto die Verfassungsmässigkeit erfüllt.

Dann komme ich zum Einwand von Herrn Kollege Glättli: Herr Glättli hat von seinen Erfahrungen berichtet, dass er Details aus einer Verordnung, die ihm nicht gepasst haben, mittels Motion oder parlamentarischer Initiative auf Gesetzesstufe gehievt habe. Das ist aber gerade nicht der Sinn des Verordnungsvetos, das nicht reformatorisch, sondern kassatorisch ist. Das heisst: Wir treten nicht an die Stelle des Verordnunggebers. Wir wollen nicht Details der Verordnung via Motion auf Gesetzesstufe hieven, sondern wir wollen, dass die Exekutive das Gesetz im Sinne des Gesetzes auslegt. Deswegen ist das Verordnungsveto eben nur kassatorisch ausgeformt. Der Bundesrat soll in einer zweiten Auflage das Gesetz umsetzen - und nicht seinen eigenen Willen.

Damit komme ich zu einem krassen Beispiel, wo der Bundesrat den gesetzgeberischen - unseren - Willen verletzt hat. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt, im neuen Ausländergesetz wollten wir die Stellenmeldepflicht auf die Wirtschaftsregionen und nicht auf die Kantone eingrenzen, weil viele Kantone mehrere Wirtschaftsregionen umfassen und deswegen eine einheitliche kantonale Abgrenzung nicht sinnvoll ist. Die Verordnung geht aber auf diesen Wunsch von uns, diesen Willen des Gesetzgebers, nicht ein und nimmt die Kantone als massgebende Grösse. Ja, sollen wir in diesen Fällen hier gezwungen sein, liebe Kolleginnen und [PAGE 1162] Kollegen, die nicht eintreten wollen, mittels parlamentarischer Initiative oder Motion den Bundesrat und uns dazu zu zwingen, das Gesetz neu zu formulieren? Das braucht zwei bis drei Jahre! Das ist doch nicht der Sinn der Verfassung. Hier muss eben vielmehr der Bundesrat den Willen des Gesetzgebers umsetzen und, bitte schön, jetzt in diesem Fall die Regionen und nicht die Kantone als Grösse nehmen. Sonst verletzt er ganz krass den Willen des parlamentarischen Organs.

Die KVF unseres Rates hat ferner einstimmig eine Kommissionsmotion im Bereich des Luftfahrtrechtes beschlossen. Praktisch zeitgleich, aber nach diesem Entscheid der KVF unseres Rates, hat der Bundesrat das Gegenteil in einer Verordnung formuliert, wohl wissend, dass damit zumindest der Wille der einstimmigen Kommission verletzt und übergangen wird. Das ist doch keine sinnvolle Gewaltenteilung! Es ist ein Missbrauch des zeitlichen Moments, wenn er eben früher und aktiver oder schneller als das Parlament reagieren kann. Genau hier wäre das Verordnungsveto am Platz.

Ich komme noch zur Blockadepolitik. Ich weiss, dass der Kanton Solothurn nicht der Bund ist, nenne aber zwei, drei Zahlen: Zwischen 1988 und April 2019 sind im Kanton Solothurn 1115 Verordnungen erlassen worden. Gegen 77 davon ist das Veto eingereicht worden, gegen 77 von 1115 seit 1988! Acht Verordnungen hat die Regierung dann von sich aus zurückgezogen, jede fünfte ist dann mit dem Veto korrigiert worden - also selten, wirklich sehr selten. Von einer Blockadepolitik kann keine Rede sein.

Mit anderen Worten und zusammenfassend: Das Verordnungsveto hat grundsätzlich zwei Funktionen: Es wirkt erstens präventiv - der Bundesrat muss wissen, dass er mit einem Veto rechnen muss. Zweitens ist es eine parlamentarische Notbremse.

Deswegen bitte ich Sie, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen und auf die Vorlage einzutreten.