Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-18
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Nachdem ich jetzt der Sprecherin Ihrer Kommission zugehört habe, habe ich den Eindruck erhalten, dass die Mehrheit der Kommission einfach der Verwaltung gefolgt ist und die Minderheit politisch eigentlich den richtigen Weg aufzeigt. Dagegen möchte ich mich hier doch wehren. Haben Sie sich auch schon überlegt, wie viel es braucht, damit jemand zwölf Monate im Strafvollzug sitzt - nicht nur ein Urteil für zwölf Monate erhält, sondern zwölf Monate im Strafvollzug sitzt? Um diese Fälle geht es hier.
Um diese Fälle geht es, und wir sind klar der Auffassung, dass es in diesen Fällen gerechtfertigt ist, von jenen Personen, die eben bereits im Strafvollzug sind und diese zwölf Monate oder mehr absitzen, eine DNA-Probe zu nehmen. Es handelt sich zudem eben um eine übergangsrechtliche Bestimmung, weil wir auch davon ausgehen, dass solche Fälle in Zukunft in aller Regel eben durch die Bestimmungen, dass die Proben genommen werden dürfen und dass eine Aufnahme in die Datenbank gerechtfertigt ist, abgedeckt sind.
Ich möchte noch auf einen Widerspruch aufmerksam machen bzw. auf etwas, was ich bei den Voten von Herrn Jutzet und Frau Aeppli nicht verstanden habe. Sie haben darauf hingewiesen, man sollte den Antrag Ménétrey-Savary unterstützen, damit dann nicht auch noch Beziehungsdelikte unter diese Strafnorm fallen. Ich weiss im Moment nicht, an welche Beziehungsdelikte Sie denken, bei denen es zwölf Monate Strafvollzug gäbe, die nicht mit Gewalt verbunden wären, welche dann wiederum vom Antrag Ménétrey-Savary selber abgedeckt würden.
Ich bitte Sie also, den Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.