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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-18

Wortprotokoll

Bevor die Abgabe für Radio und Fernsehen Anfang dieses Jahres eingeführt wurde, haben Bundesrat und Verwaltung ja eine ganze Reihe von Möglichkeiten geprüft, wie man den Service public bei Radio und Fernsehen finanzieren könnte. Man hat da nicht einfach das erstbeste Modell genommen, sondern hat wirklich viele Modelle überprüft. Man hat gesagt, es solle einfach und effizient sein. Sie haben dann das entsprechende Gesetz debattiert und hatten dabei auch die Möglichkeit, alle Modelle noch einmal anzuschauen. Sie haben sich nach intensiver Debatte für das Modell entschieden, das bei den Firmen eben auf den Umsatz abstützt, und das war in der Volksabstimmung wirklich auch noch einmal Teil einer heftigen Auseinandersetzung. Jetzt ist das Gesetz angenommen worden, jetzt ist es in Kraft, und diese Abgaben werden erhoben.

Einfach, um falsche Vorstellungen zu minimieren: Sie haben eine Umsatzfreigrenze von 500[NB]000 Franken eingeführt. Das heisst, dass drei Viertel aller Schweizer Unternehmen von dieser Abgabe ausgenommen sind. Einfach, damit man das nicht vergisst: Drei Viertel der Unternehmen bezahlen keine Abgabe! Wenn ein Unternehmen einen Umsatz bis zu 1 Million Franken hat, dann zahlt es 365 Franken, und wenn es einen Umsatz bis 5 Millionen Franken hat, dann zahlt es 910 Franken pro Jahr. Das ist, was Sie beschlossen haben und was die Bevölkerung auch beschlossen und entsprechend unterstützt hat.

Es ist so, jetzt wird diese Abgabe erhoben. Ich bekomme auch Briefe. Der Bundesrat hat schon gesagt, er werde Mitte 2020 mal eine Evaluation vornehmen. Sie müssen selber entscheiden, Herr Abate, wie Sie mit dem Postulat umgehen wollen. Wenn Sie sagen, dass der Bundesrat diese Frage mit der nötigen Aufmerksamkeit anschauen soll, dann kann ich Ihnen versprechen, dass wir das tun. Ich verspreche aber null und nichts, dass wir eine Anpassung vornehmen. Das sage ich Ihnen ganz offen.

Das Postulat wäre für mich letztlich auch kein Auftrag, das, was Sie vor nicht allzu langer Zeit beschlossen haben, jetzt unbedingt wieder zu ändern. Vielleicht sehen wir irgendwo Härtefälle, bei denen das System nicht so spielt, wie man sich das vorgestellt hat. Deshalb macht man, wie gesagt, ja eine solche Überprüfung. Am Grundgedanken, dass die Unternehmen auch eine Abgabe bezahlen, dass sie auch einen Beitrag leisten - ihr Beitrag beträgt ja 12 Prozent; der grösste Teil der Finanzierung läuft also über die privaten Haushalte -, sollte man aber nach so kurzer Zeit nicht wieder rütteln.

Sie haben heute die Zahlen nochmals gehört. Drei Viertel der Unternehmen bezahlen keine Abgaben. Wenn Sie dann bei diesem einen Viertel noch grössere Veränderungen vornehmen, dann lastet einfach mehr auf den Privathaushalten. Das gäbe dann schon wieder eine grössere politische Diskussion.

In diesem Sinne ist der Bundesrat der Meinung, dass man die Modelle wirklich geprüft hat. Der Bundesrat macht Mitte 2020 dieses Monitoring. Wenn er Handlungsbedarf sieht, dann wird er, wie es in der Stellungnahme steht, Ihnen sicher etwas unterbreiten. Dass man an den Grundfesten, wie sie von Ihnen und von der Bevölkerung entschieden wurden, schon wieder rüttelt, halte ich eher für unwahrscheinlich.