Lexipedia

Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat seine Haltung zum Anliegen des E-Votings bereits mehrfach dargelegt. Hier seien nur noch einmal zwei Aspekte genannt:

1.[NB]In wessen Eigentum soll ein E-Voting-System sein? Aufgrund der föderalistischen Kompetenzaufteilung sind es die Kantone, die das System beschaffen, finanzieren und an die kantonalen Gegebenheiten anpassen. Der Einsatz der Systeme erfolgt ja nicht ausschliesslich für eidgenössische Urnengänge, sondern vor allem auch für kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen - und die Wahl in den Glarner Landrat erfolgt nicht gleich wie die Wahl in den Grand Conseil von Genf. Das System muss sich beispielsweise auch für die Integration in ein kantonales Bürgerportal eignen. Die Kantone bestimmen demzufolge den für sie passenden Dienstleister.

Ein Bundessystem machte nicht nur wenig Sinn, sondern würde die Kantone diesbezüglich in ihrer Wahlfreiheit einschränken. Aufgrund der aktuellen Rolle des Bundes als Bewilligungsbehörde würden sich zudem bei eidgenössischen Urnengängen Fragen der Gouvernanz stellen. Der Bund wäre Anbieter und würde gleichzeitig sein eigenes System bezüglich der Einhaltung bundesrechtlich vorgeschriebener Sicherheitsanforderungen prüfen.

2.[NB]Die Open-Source-Lizenz soll eine Anforderung für das E-Voting-System sein. Im Bundesrecht ist die Offenlegung des[NB]Quellcodes der E-Voting-Systeme bereits geregelt. Die Post hat den Quellcode ihres neuen Systems im Februar 2019 publiziert. Diese Offenlegung hat dazu geführt, dass wichtige Schwachstellen entdeckt worden sind. Der Bundesrat teilt daher die Ansicht des Motionärs, wonach diese Massnahme für die Sicherheit und die Transparenz der Systeme wichtig ist.

Für die Offenlegung des Quellcodes ist keine Open-Source-Lizenz nötig. Ob die Software unter Open-Source-Lizenz verfügbar ist oder nicht, hat somit keinen Einfluss auf die Sicherheit oder die Transparenz. Mit Open Source wird insbesondere die kommerzielle Verwendung des Quellcodes geregelt, und das ist etwas anderes. Ich bin überzeugt, dass die Offenlegung des Quellcodes die richtige Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit und der Transparenz ist. Dass der Bund Vorschriften zur Softwarelizenz macht, ist meines Erachtens nicht nötig.

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen. [PAGE 1185]