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Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion will einen elektronischen Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen einführen.

Von den rund 760[NB]000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern haben sich rund 180[NB]000 in einem Stimmregister eingetragen, um ihre politischen Rechte in der Schweiz auszuüben. Die postalischen Zustellfristen in das und aus dem Ausland können für sie eine Hürde bei der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen darstellen. Die Verordnung über die politischen Rechte sieht in Artikel 2b deshalb vor, dass das Stimmmaterial den Stimmberechtigten im Ausland eine Woche vor dem Versand im Inland zugestellt wird. Für die anstehenden Nationalratswahlen gelten zudem erstmals die gleichen, längeren Zustellfristen wie bei Volksabstimmungen. Dass trotz diesen Vorkehrungen gewisse Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer teilweise das Stimmmaterial zu spät erhalten, um überhaupt noch brieflich abstimmen zu können, ist nicht zufriedenstellend. Bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten deshalb seit Projektbeginn eine priorisierte Zielgruppe. In jenen Kantonen, die E-Voting anbieten, werden bis zu zwei Drittel der Stimmen aus dem Ausland elektronisch abgegeben. Mit der elektronischen Stimmabgabe wird ein Teil des Wahl- und Abstimmungsprozesses digitalisiert.

Die vorliegende Motion will, wie einleitend ausgeführt, einen elektronischen Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen einführen, das heisst, die Stimmberechtigten sollen ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel selbst ausdrucken und für den Rückversand besorgt sein.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Beantwortung früherer Vorstösse, die einen E-Versand verlangten, bereits dargelegt, dass die elektronische Zustellung von druckbarem Wahl- und Abstimmungsmaterial keinen tauglichen Lösungsansatz darstellt. Zu nennen sind etwa das Missbrauchspotenzial durch elektronisch verfügbares Stimmmaterial, Fragen rund um die Sicherheit von elektronischen Zustellplattformen, die Wahrung des Stimmgeheimnisses oder die Kontrolle und Auszählung von selbstgedruckten Stimmunterlagen.

Bei fast allen Parteien gibt es Stimmen, welche das E-Voting infrage stellen, da hat Herr Zanetti völlig Recht, und diese Bedenken sollte man auch ernst nehmen. Aber anstelle des E-Votings den E-Versand des Stimmmaterials zuzulassen ist bestimmt keine sinnvollere Alternative.

Wir bitten Sie deshalb, die Motion abzulehnen.