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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-06-18

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Man könnte meinen, es gehe hier um Klein-Klein. Aber gerade beim Antrag der Minderheit V geht es nicht um Klein-Klein. Sie wissen es: Es ist immer ganz schwierig, wenn Geld, das unrechtmässig erworben wurde, in der Schweiz gebunkert wird. Gerade wenn dann z.[NB]B. ein politischer Wechsel stattfindet, muss man schnell reagieren und diese Konten sperren, damit nachher in aller Ruhe rechtsstaatlich korrekt festgestellt werden kann, ob es sich um Geld handelt, das rechtmässig den eigentlich Berechtigten wieder ausbezahlt werden kann oder nicht. Ich bitte Sie, jetzt ein wenig zuzuhören, denn es geht um etwas Wichtiges.

Ich glaube, die Mehrheit der Kommission ist auch der Meinung, dass das jetzt ein Fall ist, in dem man schnell handeln können muss. In dem Moment, in dem z. B. ein Regimewechsel erfolgt und ein gestürzter Diktator sein Geld transferieren will, muss man sagen: "Nein, jetzt hast du keinen Zugriff mehr, wir klären nachher ab, ob dieses Geld unrechtmässig durch Ausbeutung der Bevölkerung erworben wurde oder ob das legitime Vermögenswerte sind."

Ich gehe davon aus, dass Sie alle meinen, in diesem Fall müsse es schnell gehen können. Das Problem ist in diesem Fall, dass beim Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten berechtigt ist, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Das ist deshalb so, weil man eben auch im Bundesrat der Meinung ist, es müsse noch schneller gehen, als es mit einem Bundesratsbeschluss gehen würde. Die Formulierung im Kommissionsentwurf nimmt aber vom Verordnungsveto nur die Verordnungen respektive Verordnungsänderungen des Bundesrates aus. Das heisst, ein Fast Track wäre nachher ausgeschlossen. Eigentlich ist im Gesetz vorgesehen, dass es schneller gehen kann, wenn z. B. das EDA eine Veränderung möchte; das geht dann plötzlich ganz langsam. Wenn aber der Bundesrat eine Verordnungsänderung macht, dann ist auch die Mehrheit der Meinung, dass das schnell gehen soll. Also wird das, was wir in diesem Gesetz extra gemacht haben, damit es ganz schnell gehen kann, auf den Pannenstreifen geschickt. Bei dem aber, was mit normalem Tempo gehen kann, sagt man, wir dürften nicht verzögern.

Ich glaube, hier geht es wirklich um etwas, bei dem vermutlich nicht einmal eine inhaltliche Differenz vorliegt, sondern bei dem die Mehrheit einfach den Meccano nicht verstanden hat. Es tut mir leid. Auch mir passiert es manchmal, dass ich nicht ganz checke, wie etwas geht. Ich hoffe, ich konnte es Ihnen nochmals erklären. Ich hoffe, Sie haben gemerkt, dass es hier nicht einfach um Obstruktion geht von jemandem, der es nicht ertragen kann, dass er in der Hauptfrage verloren hat. Sondern es geht darum, dass das, was der Gesetzgeber im Kern gewollt hat, nur umgesetzt werden kann, wenn Sie mit der Minderheit stimmen.