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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-15

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ob die Liberalisierung des Strommarktes tatsächlich sinnvoll ist oder nicht, ist eine Frage, über die man diskutieren kann und die ja auch umstritten ist. Die Liberalisierung führt einerseits dazu, dass die Preise sinken; dies mag positiv sein. Man kann sich aber auch fragen, ob dies der richtige Anreiz für den rationellen Umgang mit dem Strom, der Energie ist. Man kann sich fragen, ob es gerade jetzt, in einer Zeit, wo in ganz Europa Stromüberfluss herrscht, richtig ist, dass die Preise sinken. Die einheimische Produktion - nicht nur in der Schweiz, auch in anderen Ländern - kommt durch die Liberalisierung tatsächlich unter Druck. Bei uns geht es um die Wasserkraft. Die Frage zu diskutieren ist aber deswegen obsolet, weil die Liberalisierung in Europa eine Tatsache ist; es ist auch eine Tatsache, dass die Schweizer Wirtschaft - die produzieren muss und für die die Strompreise auch einen Kostenfaktor darstellen - ein Interesse daran hat, dass die Strompreise auf das gleiche Niveau kommen wie in ganz Europa. Dank der heutigen Technologie ist es ja auch so, dass der Markt das bestehende Monopol ohnehin brechen bzw. unterwandern kann. Dazu kommt, dass bei uns in der Schweiz die Liberalisierung schon in vollem Gang ist.

Angesichts dieser Tatsachen ist es Aufgabe des Gesetzgebers, flankierende Massnahmen zur sich bereits in Gang befindlichen Liberalisierung zu treffen. Die Liberalisierung ist zunächst einmal sozialverträglich zu gestalten. Bei uns betrifft das vor allem die Wasserkraft. In den Bergregionen hängen Gemeinden, Kantone, Arbeitsplätze von ihr ab. Es geht auch darum, den Service public sicherzustellen, indem eine wirtschaftliche und sichere Versorgung aller Konsumenten und aller Regionen mit Strom gewährleistet sein muss. Ferner geht es darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit nicht der Markt die Öffnung ganz alleine vornimmt; er muss einzelfallweise durch die Kartellgesetzgebung geöffnet werden, damit nicht der Markt des Stärkeren an die Stelle eines sozial abgefederten Wettbewerbes tritt.

Das ist unsere Aufgabe, und dieses Vorgehen unterscheidet sich denn auch von dem Vorgehen in Chile. Ich sage das demjenigen Parlamentarier, der sich nicht entblödete, das federführende Mitglied des Bundesrates in die Nähe von Diktator Pinochet zu rücken. Die Extreme berühren sich. Die Vorwürfe der Nähe zum Faschismus folgen sich mit sehr leichter Hand. Mich beleidigt das überhaupt nicht, es kann mich nicht beleidigen; aber die Gefahr sehe ich darin, dass der Faschismus als solcher durch solch sinnlose Vorwürfe verharmlost wird. (Beifall)

Gestützt auf diese Überlegungen präsentieren wir Ihnen folgenden Inhalt des Elektrizitätsmarktgesetzes: Die Betreiber müssen die berechtigten Kunden diskriminierungsfrei zur Elektrizität zulassen und diese für sie durch das Netz leiten. Es soll eine gesamtschweizerische Netzgesellschaft - keine staatliche Gesellschaft, ich möchte das betonen - errichtet werden. Es sollen flankierende Massnahmen ergriffen werden, welche sicherstellen, dass die peripheren und die dünn besiedelten Gebiete sicher und kostengünstig mit Strom versorgt werden.

Wichtig ist auch die schrittweise Öffnung des Marktes: Das heisst, die Langsamkeit ist ein wesentliches Element der Sozialverträglichkeit. Diese Langsamkeit haben wir schon in anderen Liberalisierungsschritten eingeführt; ich erinnere an die Post und an die Bahnen. Die Langsamkeit ist ein Garant dafür, dass die Öffnung sozialverträglich durchgeführt werden kann. Hier geht es im Besonderen um die Abgeltung der nicht amortisierbaren Investitionen. Das ist in diesem Gesetz nicht geregelt; daraus ergibt sich der Zusammenhang zum Förderabgabegesetz: Im FAG ist die Abgeltung der NAI geregelt. Erträge aus einer zweckgebundenen Förderabgabe auf nicht erneuerbaren Energien sollen u. a. für die Abgeltung der NAI in Form von Darlehen verwendet werden können; das ist dort vorgesehen. Der Bundesrat unterstützt das FAG, wie Sie wissen; er wäre aber dagegen, dass die Abgeltung der NAI im Elektrizitätsmarktgesetz geregelt und damit aus der Bundeskasse zulasten von Steuergeldern bezahlt würden.

Die Auswirkungen dieses Gesetzes führen dazu, dass die Strompreise reduziert werden, und zwar bis zu 30 Prozent. Es wird auch eine Änderung der Struktur der Elektrizitätswirtschaft zur Folge haben; dort wird es zu Neuordnungen kommen müssen. Die Wasserzinsen sowie die Abgaben und Vorzugsleistungen für die Standortgemeinden werden unter Druck kommen. Deswegen schlagen wir Ihnen in diesem Gesetz die flankierenden Massnahmen vor, die Bestandteil dieser Marktöffnung sind, und deswegen ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.