Jans Beat · Nationalrat · 2019-06-19
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c. Die Revision des Jagdgesetzes will ja regeln, unter welchen Bedingungen man neuerdings geschützte Tiere regulieren darf. Ein solcher Grund, das hat der Nationalrat eingeführt, wäre "die Erhaltung regional angemessener Wildbestände". Das wäre also ein Grund zum Abschuss. Oder, um es umgekehrt zu formulieren: Wenn in einer Region gewisse Wildtiere verschwinden oder dezimiert werden, dann soll man die Raubtiere regulieren können.
Aus wissenschaftlicher Sicht macht diese Forderung keinen Sinn. Raubtiere rotten ihre Beutetiere in der Regel nicht aus, sonst verhungern sie. Es wird auch durch die statistischen Jagdzahlen belegt, dass die Raubtiere keinen Einfluss auf die Anzahl der Beutetiere haben. Man kann, wenn ein Beutetier in einer Region weniger häufig vorkommt, nicht nachweisen, warum das der Fall ist. Tatsache ist, dass die Präsenz der Luchse und Wölfe vor allem seit dem Jahr 2000 doch deutlich zugenommen hat. Seither sind die Wildbestände nicht zurückgegangen, im Gegenteil: Die Abschüsse von Rothirschen haben um fast 50 Prozent zugenommen. Auch bei den Rehen ist seither eine leichte Zunahme der Abschüsse zu verzeichnen.
Die Debatte über die Jagdregale wird zwar breit geführt, aber sie entbehrt einer wissenschaftlichen Grundlage, und das Kriterium in Buchstabe c ist deshalb ein völlig willkürliches Kriterium für die Regulierung des Abschusses von geschützten Tieren. Deshalb bitten wir Sie, diesen Abschussgrund wieder zu streichen. Das sieht auch der Ständerat so, er hat Buchstabe c gestrichen. Die Mehrheit der Kommission will ihn jetzt wiederaufnehmen.
Als Minderheit bitten wir Sie, diese Differenz zum Ständerat jetzt auszuräumen und diese Sache zu streichen.